Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Befreiung der Ausweispflicht:
Bürger:innen, die dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben, für die eine dauerhafte Betreuung eingerichtet wurde oder die nicht mehr in der Lage sind, selbständig am öffentlichen Leben teilzunehmen, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Man erhält dann ein gesiegeltes Dokument, das die Befreiung von der Ausweispflicht bestätigt. Eine Auslandsreise kann mit diesem Dokument nicht durchgeführt werden. Sollten noch Rechtsgeschäfte wie z.B. die Erteilung von Bankvollmachten, Klärung von Testaments- oder Grundstücksangelegenheiten notwendig sein, wird die Neubeantragung eines Personalausweises empfohlen.

Als Unterlagen zur Beantragung der Befreiung der Ausweispflicht sind vorzulegen:
· Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
· Nachweis(e) über die Behinderung, z.B. Attest vom Hausarzt:in, Krankenhaus, Pflegedienst oder Heim.
· Eine Vollmacht bzw. die Kopie des Betreuers:innenausweises, die Sie zur Antragstellung berechtigt.
· Den bisherigen / ungültigen Personalausweis oder / und Reisepass.
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich in einem der Bürgerservicebüros eingereicht werden.
Die Bearbeitung ist kostenfrei.

Hilfe & Kontakt:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
 

Bemerkung

Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

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Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
 

Bemerkung

Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Schilderpräger vor Ort.

Karte

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Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo. 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Di.  07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Mi. 07:00 – 12:00 Uhr
Do. 07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Fr.  07:00 – 12:00 Uhr

Bemerkung

EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache

Karte

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Mo. geschlossen
Di.  16:15 - 18:00 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 16:15 - 18:00 Uhr
Fr. geschlossen 
 

Bemerkung

Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen) Ausschließlich EC Zahlung Fotoautomat steht nicht zur Verfügung

Karte

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Anschrift

Meesenring 7
23539 Lübeck, Hansestadt

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
 

Bemerkung

Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Schilderpräger ist vor Ort. Bitte beachten Sie, dass das Self-Service-Terminal (Fotoautomat) gegenwärtig nicht verfügbar ist. Bringen sie daher bitte – sofern erforderlich – ein Lichtbild zum Termin mit.

Karte

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Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

Karte

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Anschrift

Kreuzweg 9
23558 Lübeck, Hansestadt

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
 

Bemerkung

Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer