These 12 - Wohnen 2030

Die Innenstadt ist für viele ein attraktiver und gleichzeitig erschwinglicher Wohnstandort.

Kommentare und Bewertungen (22)

  • Otto, verfasst am 09.07.2018

    Altstadtarchitektur-(Unt) Erhaltung kostet viel Geld und darf nicht beliebigen Mietspiegeln unterworfen werden.
    Desweiteren ist eine sozial gemischte Wohnstruktur erwünscht.

  • Ingo Siegmund, verfasst am 09.07.2018

    Ja, aber nicht nur für "viele", sondern für viele aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten und unterschiedlichstem Alters!

  • Rieke Schwabe, verfasst am 09.07.2018

    Das ist nur zu erreichen, wenn die Wohnraumvernichtung durch Ferienhäuser, Ferienwohnungen und mißbräuchlicher airbnb-Vermietung verboten wird. Diese gewerbliche und gewinnorientierte Struktur hat jetzt schon die meisten Wohnviertel in Lübeck durchzogen oder präziser formuliert: teilweise ruiniert. Die Hoteliers würde das Verbot wohl auch freuen, die Bewohner hätten ein soziales und privates Umfeld zurückgewonnen und das Preisniveau würde sich normalisieren.

  • Helge Borgmann, verfasst am 09.07.2018

    Das ist sehr wünschenswert, kann aber nur klappen, wenn Verwaltung und Bewohner sich gegen die FeWo-vermietenden Renditespekulanten und Airbnb-Dauervermieter zur Wehr setzen, die Miet- und Kaufpreise von Wohnungen und Häusern in die Höhe treiben und Wohnraum durch Umwandlung in Touristenunterkünfte vernichten, keine Gewerbesteuer abführen und ihre Kunden indirekt davon abhalten, Restaurants und andere lokale Gastronomie zu nutzen. Weg mit den FeWos, 'rein mit den neuen Nachbarn: Dann hätte Lübeck wieder eine Chance, als soziales Gebilde mit hohem Wohn- und Lebenswert zu funktionieren.

  • Sebastian Krabbe, verfasst am 09.07.2018

    Ja

  • Nicola Petereit, verfasst am 09.07.2018

    Eine notwendige Voraussetzung hierfür ist das Unterbinden von unkontrollierem Ferienwohnungszuwachs durch eine angemessene Reglementierung: maximal 10 % in Mischgebieten, 0 % in Gängen und Höfen.

  • Thomas Schalies, verfasst am 09.07.2018

    Ich sehe nicht den tieferen Sinn dieser These, respektive des Wunsches: Dieser sollte doch für alle Stadtteile Lübecks gleichermaßen gelten!

  • Herbert Schnabel, verfasst am 06.07.2018

    Ich stimme dieser These zu!

    Zur Umsetzung ist es erforderlich, dass die Nutzung von Privatgebäuden als Ferienhäuser oder Ferienwohnungen, in den Teilen der Altstadt die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehören, ohne Ausnahme verboten wird!
    Außerdem muss die Stadt mehr Möglichkeiten als bisher nutzen, städtische Flächen für den Wohnungsbau zu sozial verträglichen Preisen zu privatisieren!!!!

    Asoziale Reichen-Gettos, wie das Gründungsviertel, zerstören das sowieso bereits labile soziale Gefüge der Altstadt!

  • thomas, verfasst am 04.07.2018

    Die Verteilung von Wohnraum ist ein klassisches Verteilungsproblem der Sozioökonomie. Solange Wohnraum über einen überwiegend freien Markt verteilt wird, werden wir nicht in die Nähe dieser These kommen. Man sollte über Maßnahmen wie die Verlosung von Wohnraum oder die Vergabe nach Bedürfnisprüfung nachdenken. Eine andere Möglichkeit wären Wartelisten: Jeder Mensch hat ein gleiches Anrecht auf einen guten Wohnstandort, aber dann muss man unter Umständen halt warten, bis überhaupt einer frei wird.

  • Jo Schulz, verfasst am 24.06.2018

    Ja. Da muss noch sehr viel geschehen. Vor allem müssen gerade (aber natürlich nicht nur) die von privaten Eigentümern geforderten Mieten für Wohnraum und Gewerbeflächen wieder in einen vernunftnahen Bereich eingedampft werden. Dazu sind diverse Regeln und Verpflichtungen nötig, zu denen sich die HL-Politik endlich bekennen muss, sonst wird aus keinem der Themen etwas!
    Die Kernstadt muss nicht nur ein interessanter Wohnstandort, sondern auch ein interessanter Standort für Einzelhandel und bestimte Dienstleistungs. u. sonst. Gewerbebereiche bleiben! Das geht Hand in Hand u. ist wichtig!

  • Markus, verfasst am 15.06.2018

    Bundesweites Problem...

  • Rolf, verfasst am 14.06.2018

    Wunsch: Ferienwohnung in der Altstadt sind nicht mehr erlaubt. Die bundesweite MItpreisbremse greift.

  • Jan, verfasst am 13.06.2018

    In dieser These wird deutlich, es geht bei allen Thesen nicht um Lübeck 2030, sondern nur um die Innenstadtbewohner.
    Richtig muss es heißen
    Lübeck ist für alle ein attraktiver und gleichzeitig erschwinglicher Wohnstandort.
    Die Versorgung der Bürger sollte in den Stadtteilen oder in der Nähe sein (wie LUV oder CITTI) .
    Die Innenstadt sollte die Aufenthaltsqualität verbessern. Mehr Autofreie Bereiche und Konzentration auf Kultur und Gastronomie. Auch für nicht Innenstadtbewohner gut zu erreichen.

  • Sommer, verfasst am 11.06.2018

    Die Innenstadt ist Wohnbereich, es gibt Hotels für die Gäste, Ferienwohnugen in den Gängen sind verboten.

  • Ulrich Pluschkell, verfasst am 09.06.2018

    Auf jeden Fall sollte eine weitere Gentrifizierung verhindert werden.
    Wohnraumvernichtung durch illegale Ferienwohnungen muss unterbunden werden.

  • Kalle Brenner, verfasst am 09.06.2018

    wie in anderen attraktiven Innenstädten (London, Wien, Salzburg, Hamburg, Lüneburg) ist das Leben und wohnen attraktiv. Das Erhalten jahrhundertalter Bausubstanz erfordert mehr Kapital als einen Beton-Neubau aufzustellen. Nur finanzstarke Mieter, Eigentümer oder Investoren können das bedienen. Somit wird und muss das Wohnen einen adäquaten Preis haben. Weder der Timmendorfer Strand, noch das Zentrum von Travemünde, noch das Weltkulturerbe Lübecker Innenstadt eignen sich für den sozialen Wohnungbau. Dienstleister, Restaurants, Beherbergungsbetriebe garantieren die Zukunft der Altstadt

  • Gangbutscher, verfasst am 07.06.2018

    Bezahlbaren Wohnraum gibts nur, wenn Spekulanten nicht Wohnraum vernichten und Feriengästen vermieten. Immobilien werden über Mietzins taxiert. Diese sind bereits mit der Ferienvermietungsoption explodiert. In Gängen ist die abgeschiedene Privatheit vor der Tür längst dahin, Kaufpreise sind für private Liebhaber utopisch geworden. Das Wohnen fördern heisst das Wohnraumvernichten beenden. Gewerbliche Vermietung aufdecken, untersagen, besteuern, Gewerbe anmelden, Gewinne vollständig abschöpfen, das es uninteressant wird für den Spekulanten.
    UND ALLE GÄNGE ALS REINE WOHNGEBIETE ausweisen.

  • Anwohner, verfasst am 05.06.2018

    Viele Innenstadtbewohner verdienen ganz gut, dadurch ist die Innenstadt für sie erschwinglich.

  • Ulf Böge, verfasst am 05.06.2018

    Wenn Attraktivität mit privilegiertem Wohnen in einer Enklave gemeint ist, könnte das durchaus hinkommen. Gleichzeitig erschwinglich wird es auf keinen Fall. Teurer Anlieferverkehr und erhebliche Kosten für das Parken der (dann immer noch) benötigten Autos werden ein günstiges Wohnen nicht ermöglichen. Immerhin müssen die Menschen dann ja auch an ihre Arbeitsstellen und ob das ohne Individualverkehr schon 2030 möglich sein wird bleibt abzuwarten. Nicht zuletzt ist das dann ja auch abhängig von den im "Fahrradradius" erreichbaren lukrativen Arbeitsplätzen, die man dann ja dringend benötigt.

  • Christiane Bärmann-Frontzek, verfasst am 05.06.2018

    Die Altstadt bietet aufgrund der überlebten historischen Gebäudestruktur und wg. des restriktiven Welterbe-Denkmalschutz keine auch nur annähernd angemessenen Voraussetzungen um zeitgemäßen und kostengünstigen Wohnraum bereitzustellen. Hier müßte ganz neu und mal ganz von vorne nachgedacht werden. Sonst wird der Wunsch nach attraktivem und bezahlbaren Wohnraum ein ewiger Wunschtraum bleiben...und zwar weit über das Jahr 2030 hinaus.

  • Pumuckl, verfasst am 04.06.2018

    Da stimme ich nur bedingt zu. Lübeck hat eine historische Altstadt und in viele Häuser muss laufend Geld investiert werden, um sie zu erhalten. Dass sich diese Wohnungen nicht jeder leisten kann, halte ich für völlig normal. Das ist ja zum Beispiel in Teilen von St. Jürgen nicht anders und ich finde das überhaupt nicht schlimm. Ich glaube, Lübeck hat wichtigere Baustellen, als Mieten in der City zu subventionieren.

  • Jannik Brauckmann, verfasst am 04.06.2018

    Unbedingt sollte die Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen bei höchstens 10 % des Bestandes erlaubt sein. Das muss regelmäßig kontrolliert werden, Erlaubnisse müssen ggf. zurückgenommen werden, Stillschweigen beendet und Bußgelder verhängt werden.
    Und es muss kontrolliert werden, ob Steuern gezahlt und alle Auflagen erfüllt werden.

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