Oberflächenwasser

Bäche, Flüsse, Seen

Oberflächengewässer sind natürliche oder künstliche Gewässer, die ständig oder vorübergehend in Betten fließen oder stehen. Auch oberirdisch austretendes Quellwasser gehört dazu. Die Nutzung von Oberflächengewässern wird, wie für Küstengewässer und Grundwasser, durch das Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Die Qualität der Oberflächengewässer wird in Deutschland regelmäßig überwacht.

Einige Oberflächengewässer werden besonders genutzt: Baden in Lübeck

Haben Gewässer einen Zustand, bei dem ihr Wasserstand deutlich über dem Pegel ihres mittleren Wasserstandes liegt, spricht man von Hochwasser. Lesen Sie mehr dazu unter: „Anpassung an den Klimawandel“, Hochwasserschutz

Wasservögel bitte nicht füttern

Hinweise finden Sie hier.

 

Unsere Gewässer

In Lübeck gibt es mehr als 200 Gewässer.
Das größte davon ist die Trave. Sie ist von der Einmündung des Elbe-Lübeck-Kanal, bis zu ihrer Mündung in die Ostsee bei Travemünde eine Bundeswasserstraße.
Beim Stadtteil Genin mündet von Süden der Elbe-Lübeck-Kanal in die Trave. Bei der Lübecker Altstadt südlich des Lübecker Doms gabelt sie sich in mehrere Gewässer. Zunächst zweigt der Stadtgraben nach Westen, dann die Kanaltrave nach Osten vom ursprünglichen Travelauf ab und führt im ehemaligen Bett der Wakenitz zum Klughafen an
der Nordostseite der Altstadt. Die Wakenitz, die die Altstadt ursprünglich östlich begrenzte, wird bei der Rehderbrücke mittels eines Dükers unter der Kanaltrave hindurch in den Krähenteich geleitet und fließt von dort durch den Mühlenteich in die Stadttrave. Diese ist Teil des ursprünglichen Travelaufs am Westrand der Altstadt. Westlich der ehemaligen Wallanlagen verläuft der Lübecker Stadtgraben.
Nördlich des Holstentors beginnen die Seehäfen. Am nördlichen Ende der Altstadtinsel beim Burgtor vereinigen sich Stadtgraben, Stadttrave und Kanaltrave wieder. Zwischen dem Holstentor und der durch einen Durchstich im 19. Jahrhundert künstlich entstandenen Teerhofinsel liegen Lübecks Handelshäfen. Wo Durchstich und Altes Fahrwasser zusammentreffen, mündet von Norden die Schwartau. Am Naturschutzgebiet Schellbruch und dem Fischerdorf Gothmund vorbei fließt die Trave zur Herreninsel. Östlich der Herreninsel liegt auf dem rechten Ufer der Stadtteil Schlutup mit der Einmündung des Lübecker Landgrabens. Gegenüber beginnt das Dummersdorfer Ufer mit seiner Stülper Huk. Danach erweitert sich die Trave ostwärts zur Pötenitzer Wiek. In den Dassower See mündet die Stepenitz. Die Travemündungsstrecke zwischen der Pötenitzer Wiek und der offenen Lübecker Bucht, westlich von Travemünde und östlich vom Priwall begrenzt, ist eigentlich schon ein Meeresarm. Ein regelmäßiger Einstrom von Wasser aus der Lübecker Bucht sorgt für einen Salzgehalt zwischen etwa 2 und 5 g/kg. Aufgrund seiner eiszeitlichen Entstehung ist das Ästuar zwischen Herreninsel und der Mündung in die Lübecker Bucht einschließlich der Aufweitung Pötenitzer Wiek und deren Bucht Dassower See auch eine Förde, die Traveförde.

 

 

Niederschlagswasser – Einleitung in unsere Gewässer

Grundsätzlich stellt die zielgerichtete Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Dazu sind entsprechende Antragsunterlagen bei der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen.
Im Zusammenhang mit einer Einleitung ist in jedem Falle zu prüfen, ob die Aufnahmefähigkeit des Gewässers ausreichend ist, um Ausuferungen oder Hochwasser zu vermeiden.
Je nach Art des Gewässers und der Herkunft des Niederschlagswassers sind vor der Einleitung Behandlungsanlagen erforderlich, um das Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen. Anlagen der Regenwasserbehandlung sind zum Erhalt ihrer Funktion regelmäßig zu warten.

Das Niederschlagswasser, das auf Kunstrasenplätzen anfällt muss besonders betrachtet werden. Bei Starkregen kann es zu Ausschwemmungen des Kunstrasenmaterials und damit zur Verunreinigung des Gewässers kommen. Um dieses zu verhindern, ist es notwendig vor der Einleitung in ein oberirdisches Gewässer eine Reinigung des Niederschlagswassers vorzunehmen.

 

 

Gewässerausbau

Ein Gewässerausbau ist die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Dies bedarf gemäß der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens oder Plangenehmigung.
In Lübeck gibt es verschiedene Maßnahmen zum Gewässerausbau. Dazu zählen Renaturierungen von Kleingewässern, Schaffung der Durchgängigkeit für Fische (z. B. durch eine Fischtreppe) und die Öffnung von verrohrten Gewässerabschnitten.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein Genehmigungsverfahren für bestimmte Vorhaben der Infrastruktur, welche bei ihrer Erstellung eine große Menge an öffentlichen wie auch zumeist eine Vielzahl an Interessen des privaten Lebens berühren.
Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens werden die Belange des Naturschutzes, der Landwirtschaft und die der private Eigentümer berücksichtigt. Das Vorhaben muss unter Anderem den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genügen.
Dieses förmliche Verwaltungsverfahren wird von der Wasserbehörde durchgeführt.
Vor dem Verfahren wird geprüft ob eine UVP- Pflicht für das Bauvorhaben besteht. Besteht keine UVP- Pflicht kann eine Plangenehmigung durch die untere Wasserbehörde erteilt werden.

 

 

Fischtreppe

Im Jahr 2018 wurde der Bau der Fischtreppe von der Trave zur Wakenitz genehmigt. Der Bau ist jedoch noch nicht realisiert. Diese dient dem Vollzug einer Forderung nach dem Maßnahmenplan des Landes Schleswig-Holsteins zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
In diesem Maßnahmenplan der Flussgebietseinheit Schlei/Trave ist unter anderem festgelegt, dass für den Wasserkörper Wakenitz die Herstellung der linearen Durchgängigkeit an wasserbaulichen Anlagen zu erfolgen hat.
Bei der Herstellung der Durchgängigkeit zwischen Trave und Wakenitz kann eine Verbesserung des derzeitigen Zustandes nach wissenschaftlichen Erkenntnissen durch die Lebensraumerweiterung und die Stabilisierung der Fischbestände u.a. wegen des guten Wiederbesiedlungspotenziales der Trave auf die Wakenitz angenommen werden und dadurch die Defizite in der Besiedlung beheben helfen.

 

 

Bauen am, auf und im Gewässer

Die Errichtung oder die wesentliche Änderung von Anlagen in oder an oberirdischen Gewässern bedarf gemäß §36 Wasserhaushalts-gesetz und § 23 Landeswassergesetz Schleswig- Holstein der Genehmigung.
Hierzu zählen z.B. der Bau von Steganlagen, Brücken, Gebäude oder eine Gewässerkreuzung durch Leitungsverlegung.
Die Genehmigung ist bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.

 

 

Gewässerunterhaltung

Im Rahmen der Gewässeraufsicht hat die Wasserbehörde insbesondere den Ausbau, den Zustand und die Benutzung der Gewässer und ihrer Ufer zu überwachen.
Dazu zählt auch die Anordnung einer erforderlichen Gewässerunterhaltung.
Als Gewässerunterhaltung bezeichnet man Maßnahmen, die zur Pflege und zur Entwicklung der Gewässer dienen. Ziele der Gewässerunterhaltung sind unter anderem:

  • die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers,
  • die Erhaltung der Ufer,
  • die Erhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
  • die Erhaltung der Schiffbarkeit.

Die Gewässerunterhaltung, ist um die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einzuhalten, schonend durchzuführen. Dies bedeutet, dass nur Maschinen verwendet werden, die die umgebende Natur nicht beeinträchtigen und die Unterhaltungsmaßnahmen nur in Zeiten stattfinden, die keine Beeinträchtigung von Pflanzen und Tieren verursachen.
Gewässer, die sich in einem natürlichen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben, nicht naturnah ausgebaute Gewässer sollen soweit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, soweit überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dem nicht entgegen stehen.

Diese Grundsätze sind auch bei der Gewässerunterhaltung zu beachten. Sie hat ferner den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung zu tragen.

In der Hansestadt Lübeck findet die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung durch die Lübeck Port Authority statt. Bei kleinen Gewässern von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind die Gewässereigentümer oder Anlieger für die Unterhaltung zuständig. Bestehen Zweifel über die Bedeutung von Gewässern, hat die untere Wasserbehörde zu entscheiden, welche Bedeutung das Gewässer hat.

Weiterführende Informationen über die schonende Gewässerunterhaltung finden Sie hier.

 

 

Gewässerbegehungen

Die untere Wasserbehörde führt in regelmäßigen Abstände Gewässerbegehungen durch. Dabei wird der Zustand des Gewässers und der vorhandenen Einleitstellen überprüft. Werden dabei Mängel festgestellt, veranlasst die Wasserbehörde Maßnahmen um die Mängel zu beseitigen.

 

 

Häfen

Der Handel mit Wirtschaftsgütern auf Schiffen hat in der Hansestadt Lübeck eine alte Tradition. In der Hansestadt Lübeck gibt es öffentliche und private Häfen.
Alle städtischen Hafenzuständigkeiten sind bei der Lübeck Port Authority (LPA) zusammen geführt. Zur LPA gehören unter anderem die Hafenbahn, die Hafenplanung und der Hafenbau, die Aufgaben des Hafenamtes, sowie die Vermietung der städtischen Hafenflächen. Die LPA bearbeitet ebenfalls den Hafenentwicklungsplan mit einem Zeithorizont bis 2030.
Die vier großen öffentlichen Hafenterminals: Skandinavienkai, Nordlandkai, Seelandkai und der Hafen in Schlutup werden durch die Lübecker Hafengesellschaft (LHG) betrieben. Sie ist eine Tochter der Hansestadt Lübeck (zu 62,5%).

Zusätzlich gibt es in Lübeck viele Sportboothäfen, die in der Regel durch Vereine betrieben werden.

 

 

Motorboote

Um ein Gewässer II. Ordnung, und nicht schiffbare Gewässer I. Ordnung, mit Motorbooten befahren zu dürfen wird nach §19 LWG eine Genehmigung benötigt, ausgenommen ist Befahrung von Sportboothäfen. Die Genehmigung ist bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Antrag Gewäserbefahrung (PDF)

Für schwerbehinderte Menschen, die Inhaber eines Fischereischeines nach §26 Landesfischereigesetz sind, ist die Befahrung genehmigungsfrei, wenn sie ein kleines Fahrzeug mit einem Elektromotor (Leistung bis zu 900 Watt) benutzen.
Da die Wakenitz im Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet liegt, werden hier Genehmigungen nur in seltenen Ausnahmefällen ausgestellt.

 

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