Unterstützung und Entlastung für Pflegefamilien

Der Pflegekinderdienst steht beratend und begleitend zur Seite

Fachkräfte
Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Pflegekinderdienstes in Lübeck bereiten die Pflegefamilien vor, beraten, begleiten und unterstützen die Pflegefamilie und das Pflegekind in allen Situationen. Jede Pflegefamilie hat eine feste und verbindliche Fachkraft im Jugendamt. In der Regel findet eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Pflegefamilie und der pädagogischen Fachkraft statt. Gleichzeitig hält diese auch Kontakt zu den Herkunftseltern. Die Fachkräfte verstehen sich immer als „Anwält:in“ des Kindes.

Monatliches Pflegegeld

Das Pflegekind hat einen Anspruch auf Sicherung seiner Erziehung durch die staatliche Gemeinschaft. Bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie wird für das Pflegekind ein Pflegegeld durch das Jugendamt Lübeck ausgezahlt. Dieses Geld ist der Unterhalt für das Kind und gilt nicht als Einkommen der Pflegeeltern. Die Höhe des Pflegesatzes ist durch die Bedarfe und das Alter des Kindes bestimmt, nicht durch die Einkommenshöhe der Pflegeeltern. Für Pflegekinder, die dauerhaft verbleiben, kann die Pflegefamilie Kindergeld beanspruchen. Dieses wird nicht als Zusatz zum Pflegegeld ausgezahlt, sondern auf dieses angerechnet.

Haben Sie spezielle Fragen zu den Pflegesätzen oder weiteren Leistungen im Rahmen des Pflegeverhältnisses?

Bitte wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Teamleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe
Telefon: 0451 – 122 – 46 46 | wirtschaftlichejugendhilfe@luebeck.de

 

Weitere Leistungen im Rahmen der unbefristeten Vollzeitpflege

 

Erstausstattung

Neben dem monatlichen Pflegegeld zahlt das Jugendamt Lübeck einmalig einen Pauschalbetrag von 1.000 EUR für eine Erstausstattung, wenn das Pflegekind in die Pflegefamilie aufgenommen wird und das Pflegeverhältnis auf Dauer angelegt ist. Die angeschaffte Einrichtung oder Gegenstände gehen in das Eigentum des Kindes über.

 

 

Pauschale Beihilfe

Zusätzlich gewährt das Jugendamt eine mtl. Pauschale für das Kind in Höhe von 60-100 Euro (abhängig vom Alter des Kindes). Die gezahlte Beihilfe kann die Pflegefamilie eigenverantwortlich im Sinne des Kindes verwenden. Über die Bewilligung weiterer Zuwendungen für z.B. einen Kita-Platz oder Betreuungskosten für den Offenen Ganztag, entscheidet das Jugendamt im Einzelfall. Grundlage ist die gemeinsame Hilfeplanung.

 

 

Absicherung

Pflegeeltern erhalten im Rahmen der unbefristeten Vollzeitpflege für Aufwendungen in Bezug auf eine angemessene Renten- und Unfallversicherung auf Antrag einen Zuschuss. Pflegeeltern im Sozialleistungsbezug können einen Mietanteil für das Pflegekind beantragen.

 

 

 

Freie Träger

Der Pflegekinderdienst der Hansestadt Lübeck arbeitet innerhalb der Pflegekinderhilfe eng und vertrauensvoll mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Diese bieten in Lübeck den Rahmen für die Gestaltung der Umgangskontakte zwischen Pflegekindern, Pflegeeltern und Eltern und erfüllen den Auftrag der Elternberatung auf der Grundlage des Pflegeverhältnisses.

 

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