Integration, Teilhabe und Zusammenhalt

Zusammen.Lübeck.Leben!

Die Hansestadt Lübeck ist eine weltoffene und internationale Großstadt, die über Jahrhunderte gelernt hat, dass Menschen aus anderen Ländern eine Bereicherung für das soziale und wirtschaftliche Miteinander sind.

Die Integration von zugewanderten Menschen hat in Lübeck eine lange Tradition. Das interkulturelle Miteinander gelingt, weil Vielfalt als Chance für unsere Gesellschaft und für unsere Stadt wahrgenommen wird.

Die Hansestadt Lübeck fördert gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Akteur:innen eine chancengerechte Teilhabe und Integration. Zur Steuerung und Koordinierung des Integrationsprozesses wurde hierzu die Stabsstelle Integration im Fachbereich Wirtschaft und Soziales verankert.                

Kontakt für Bedarfsmeldungen und Fragen: integration@luebeck.de

 

Strukturelle Entwicklung von Integration und Teilhabe

Die strukturelle Entwicklung von Integration und Teilhabe wird von der Stabsstelle Integration koordiniert. Es geht darum Verfahren und Prozesse langfristig zu entwickeln, an aktuelle Gegebenheiten und Veränderungen anzupassen beziehungsweise zu optimieren. Hierzu stehen verschieden Instrumente der Steuerung zu Verfügung die im Folgenden beschrieben werden.

Kommunales Integrationskonzept
Die Lübecker Bürgerschaft steht für eine Kultur der Offenheit und Toleranz. Dieses Leitmotiv findet sich bereits in dem Integrationskonzept aus dem Jahr 2012 und behält auch für die Fortschreibung seine Gültigkeit. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wurde am 25.03.2021 als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€.

Der Leitspruch des Lübecker Integrationskonzeptes 2021 lautet Zusammen.Lübeck.Leben! In diesem Sinne haben sich eine Vielzahl von Akteur:innen, Organisationen und Einzelpersonen gemeinsam auf den Weg gemacht, um Strukturen und Maßnahmen zu entwickeln, die Integration, gleichberechtigte Teilhabe und die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung fördern. Leit- und Teilziele mit den dazugehörigen Maßnahmen, wurden in verschiedenen Beteiligungsformaten priorisiert.

Abbildung der Integrationsprozesse
Mit der Entwicklung von Prozessen zur integrationsorientierten Aufnahme von Geflüchteten wurde im Jahr 2017 damit begonnen ein zentrales Werkzeug für strukturelle Sichtbarmachung zu schaffen. Die Prozesse eignen sich als Steuerungsinstrument, um die Zusammenarbeit verschiedener Akteure effektiv, effizient und mit großem Mehrwert für die Themen Integration, Teilhabe und Zusammenhalt in der Hansestadt Lübeck zu unterstützen.

Netzwerkarbeit: AKs, Runde Tische, etc.
Gremien, die die Stabsstelle Integration ausrichtet, bzw. in denen sie vertreten ist: Trägertreffen (Leitungsebene der Migrationsfachdienste und Verwaltung), Austauschforum zwischen den Fachbereichen Wirtschaft und Soziales und Bildung und Kultur, Arbeitskreis mit dem Jobcenter und den Migrationsfachdiensten, AK Migration (Mitarbeiter:innen der Kursträger, Migrationsfachdienste und Verwaltung auf operativer Ebene ), Quartalstreffen im Innenministerium ( Vertreter:innen der Ministerien, Koordinator:innen aus anderen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein, Kommunale Landesvertreter:innen, Landesbeauftragter für Flucht und Asyl) und AK Jugendbildung, Beruf und Migration.
(siehe Übersicht und Ansprechpartner Netzwerkarbeit)

 

 

Förderung der Partizipation von Migrant:innen

Für das gesellschaftliche Zusammenleben in der Hansestadt Lübeck, ist die Vermittlung von demokratischen Grundsätzen, das Prinzip der Partizipation und Teilhabe ein Schwerpunkt der gesamtstädtischen Integrationsstrategie. Strukturwissen und Strukturverständnis, für Handlungsmöglichkeiten zur chancengerechten Teilhabe in Lübeck, ist ein wichtiges zu vermittelndes Grundverständnis. Gleichberechtigte Teilhabe fördert hierbei den Zusammenhalt und ein positives Miteinander.

Das Forum für Migrant:innen
Als Interessensvertretung mit Partizipationsrechten ist das Forum für Migrant:innen ein weiterer wichtiger Akteur für die Teilhabe von Migrant:innen und Migrant:innenselbstorganisationen. Durch die aktive Arbeit des Forums, werden die Belange strukturiert und organisiert bearbeitet. Zurzeit gehören dem Forum ca. 120 aktive Mitglieder an, die sich aus Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte, Vertreter und Vertreterinnen der Vereine und Verbände, der Verwaltung und der Politik zusammensetzen.

Das Forum versteht sich als Plattform, auf der sich Menschen treffen, austauschen und einbringen, die sich für die Themen Migration/Integration interessieren. Das Forum ist unabhängig, überparteilich, überkonfessionell und tritt für Völkerverständigung und ein friedliches Zusammenleben aller in Lübeck lebender Menschen ein. Das Forum verpflichtet sich der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Kulturen. In der Steuerungsgruppe Integration hält das Forum für Migrant:innen 5 von 18 Stimmen.

Die Geschäftsstelle des Forums
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, ein ehrenamtlich Geführtes ‚Forum für Migrant:innen‘ zu initiieren. Die Gründung erfolgt am 20.06.2007, der Vorstand wird mithilfe einer Geschäftsstelle von der Verwaltung administrativ unterstützt.

Die MSO-Broschüre
Die MSO-Broschüre fasst alle Lübecker MSOs zusammen, die sich auf die Abfrage der Stabsstelle Integration zurück gemeldet haben. Die Broschüre wird fortlaufend aktualisiert.

 

 

Strategien gegen Diskriminierung und Rassismus

Die Hansestadt Lübeck verfolgt auf verschiedenen Wegen das Ziel Diskriminierung zu vermeiden. Wichtige Schritte und Maßnahmen wurden bereits getroffen um Diskriminierung strukturell zu vermeiden.

Beitritt ECCAR
Die Hansestadt Lübeck ist seit 2020 Mitglied in der europäischen Städtekoalition gegen Rassismus e.V. (ECCAR). Mit dem Beitritt verpflichtet sich die Hansestadt Lübeck, zielgerichtet gegen Diskriminierung, Rassismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit vorzugehen.

Bereits seit 2003 hat die Hansestadt Lübeck sich durch Bürgerschaftsbeschluss zu einem interkulturellen Öffnungsprozess verpflichtet.

Die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus wurde 2004, als eine Initiative der UNESCO, gegründet und verzeichnet derzeit ca. 150 Mitgliedsstädte. Sie alle haben es sich zur Aufgabe gemacht, jede Form von Rassismus und Diskriminierung auf kommunaler Ebene zu bekämpfen, die Vielfalt in Europa zu achten, Toleranz und internationale Gesinnung zu fördern sowie für Menschenrechte einzustehen.

Mit der Aufnahme in die Koalition verbunden, ist die Umsetzung eines 10-Punkte-Aktions-Planes, in dem die Hansestadt Lübeck sich mit einem Handlungsprogramm für eine nachhaltige Strategie gegen Rassismus verpflichtet.

Federführend für die Umsetzung des Lübecker 10-Punkte-Aktions-Planes ist die Stabstelle Integration.

Wegweiser zu den Antidiskriminierungsstellen

Anti-Diskriminierungsstelle
Die Hansestadt Lübeck setzt sich auf verschiedenen Ebenen aktiv gegen jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ein. Gemeinsam mit ihren Bündnis- und Kooperationspartnern informiert und klärt die Hansestadt Lübeck über diese Themen auf, unterstützt betroffene Personen und tritt für Chancengleichheit sowie Gleichberechtigung ein. Für sie ist die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Gesellschaft und Arbeitswelt ein zentraler Punkt ihres Handelns.

Hier geht es zur Antidiskriminierungsstelle.

Demokratie Leben
Link zur Pressemeldung

 

 

Finanzielle Förderung von Integration und Teilhabe

Integrationsfonds
Die Lübecker Bürgerschaft beschloss im Jahr 2014 die Einrichtung des ‚Lübecker Integrationsfonds‘. Die Mittel aus dem ‚Lübecker Integrationsfonds‘ sollen durch Projektförderung die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund an relevanten gesellschaftlichen Ressourcen in den Handlungsfeldern des ‚Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck‘ unterstützen sowie interkulturelle Öffnungsprozesse befördern.

Förderung des Ehrenamtlichen Engagements in Flüchtlingshilfe
Sie leisten Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe, unterstützen beim Erlernen der deutschen Sprache, geben Orientierungshilfen im neuen Wohnumfeld, fördern die Integration in Ausbildung Arbeit und Gesellschaft und vermitteln in Freizeit-, Kultur- und Sportangebote? Die Stabsstelle Integration hilft Ihnen hierbei gerne. Sie können „unbürokratisch“ Quittungen, Fahrkarten, Rechnungen, Kassenbons oder Kilometerabrechnungen in Zusammenhang mit der Flüchtlingsbegleitung bei der Stabsstelle Integration zur Erstattung einreichen. Den Infoflyer zum Download finden Sie hier.

Unterstützung bei der Förderantragsstellung und Fördermittel-Akquise
Sie suchen eine Förderung oder benötigen Hilfe bei der Antragstellung bei Landes- oder Bundesförderungen oder anderen Fördermittelgebern für Projekte und Maßnahmen für die Themen Integration, Teilhabe und Zusammenhalt? Die Stabsstelle unterstützt Sie gerne dabei.

 

 

Archiv

Bürgerschaftsbeschlüsse

25.09.2003:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister damit, unter Einbeziehungder relevanten Akteure, ein Integrationskonzept zu entwickeln. Die Auftaktveranstaltung hierzu findet am 21.02.2004

29.06.2006:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, ein ehrenamtlich Geführtes ‚Forum für Migrant:innen‘ zu initiieren. Die Gründung erfolgt am 20.06.2007, der Vorstand wird mithilfe einer Geschäftsstelle von der Verwaltung administrativ unterstützt.

24.09.2009:
Der Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, eine Zentral angesiedelte ‚Anlaufstelle Integration‘ einzurichten. Am 01.11.2009 wird die Stabsstelle Integration im Fachbereich für Wirtschaft und Soziales angesiedelt.

01.02.2010:
Um die Umsetzung des Kommunalen Integrationskonzeptes zu begleiten Beschließt die Bürgerschaft die Einrichtung einer ‚Steuerungsgruppe Integration‘, unter Vorsitz des Senators für Wirtschaft und Soziales. Die Teilnehmer:innen des Gremiums setzen sich zusammen aus jeweils einem Delegierten aller Fraktionen aus der Bürgerschaft, fünf Mitgliedern des ‚Forums für Migrant:innen‘ einem Mitglied des sog. ‚Arbeitskreis Migration‘, einem Mitglied der Migrationsfachdienste sowie einem stimmberechtigten Mitglied der Verwaltung.

01.03.2014:
Die Lübecker Bürgerschaft beschließt die Einrichtung des ‚Lübecker Integrationsfonds‘. Der Verwendungszweck soll der Umsetzung des Kommunalen Integrationskonzeptes‘ dienen.

06.05.2015:
Im Rahmen des III. Kommunalpaktes fördert das Land Schleswig-Holstein in den Kreisen und kreisfreien Städten ‚Koordinatoren für Integration und Teilhabe‘ zur Steuerung und Vernetzung.

26.06.2017: Gemeinsam mit einer Hamburger Beraterfirma würden unter großer Beteiligung sog. ‚Prozessketten‘ der Integration in allen relevanten Handlungsfeldern in Lübeck abgebildet und im Rathaus präsentiert. Die damals entwickelte Verfahren ist die Grundlage für die Arbeitsweise der Stabsstelle Integration in Bezug auf strukturelle Veränderung im Verwaltungshandeln.

27.09.2018:Der Bürgermeister wird gebeten das Integrationskonzept, unter Beteiligung aller relevanter Gruppen, fortzuschreiben und eine priorisierte Maßnahmenliste mit hinterlegten Kosten zu erstellen.

23.03.2021: Durch den Beschluss der Bürgerschaft ist das Kommunale Integrationskonzept für die Hansestadt Lübeck angenommen und wird jetzt entsprechend umgesetzt. Zur Umsetzung stehen pro Haushaltsjahr 100.000 € zur Verfügung. Ab April 2021 wird die Stabsstelle Integration die Durchführung der Maßnahmen in den verschiedenen Fachbereichen koordinieren. Zudem werden die Indikatoren und Zielwerte zur Evaluierung angepasst und weiterentwickelt.

 

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