Vorlage - VO/2016/04277  

Betreff: Antwort auf eine Anfrage gem. § 16 GO des BM Antje Jansen zum Bericht Car-Sharing
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Boessow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage gem. § 16 GO des BM Antje Jansen zum Bericht Car-Sharing

 

 


Begründung

Anfrage von BM Antje Jansen:

 

„In 2015 wurden durch den FB 5 168 Fahrten CarSharing-Autos (entspricht 18 % der Gesamtfahrten von diesem CarSharing-Standort mit einer Gesamtlänge von 3.365 km) unternommen.“

Die Bezugnahme auf den Anteil der Nutzung für dienstliche Fahrten an den Gesamtfahrten von „diesem CarSharing-Standort“ mag aufschlussreich sein zur Beantwortung der Frage, ob der CarSharing-Anbieter am Standort genügend Fahrzeuge bereitstellt. Über „Nutzung und Förderung von CarSharing für dienstliche Mobilität in der Stadtverwaltung der Hansestadt Lübeck“ trifft er über bezuglose absolute Zahlen hinaus eher keine Aussage. Deshalb:

 

  1. Wie hoch ist der Anteil der genannten Fahrten mit CarSharing-Autos an den Gesamtfahrten mit den sieben am Standort verfügbaren dienstlichen Fahrzeuge aus dem „bereichsübergreifenden Fahrzeugpool“ in Prozent und Fahrstrecke?

 

Antwort:

 

Gesamt-km mit Car-Sharing-Fahrzeugen:

3.365 km

7,8   %

Gesamt-km mit Pool-Fahrzeugen:

39.647 km

92,2 %

Summe

43.012 km

100  %

 

Ermittlung für das Jahr 2015; Auf die Darstellung der Anzahl vorgenommener Fahrten wird in Ermangelung einer bestehenden Datenbasis verzichtet.

 

  1. Wie hoch ist der Anteil der Nutzung der Fahrzeuge aus dem Fahrzeugpool (inklusive CarSharing-Fahrten) an den gesamten dienstlichen Fahrten durch den FB 5?

 

Antwort:

 

Gesamt-km Car-Sharing + Poolfahrzeuge:

43.012 km

22,9 %

Gesamt-km sonstige Dienstfahrzeuge:

75.272 km

40,1 %

Gesamt-km Privatfahrzeuge:

69.522 km

37    %

Summe

187.806 km

100  %

(Hinweis: Begrenzung auf PKW)

 

  1. Hat sich durch die Einrichtung des Fahrzeugpools etwas am Nutzungsumfang privater Pkw für dienstliche Fahrten im FB 5 geändert?

 

Antwort:

Seit Einrichtung des Fahrzeugpools, der insb. zum Ziel hatte, den Zugriff auf Dienstfahrzeuge für einen größeren Mitarbeiterkreis zu öffnen, wurde eine Reduzierung der dienstlich gefahrenen km mit Privatfahrzeugen um etwa 45% erreicht.

 

  1. Würde es sich für die Stadt rechnen, die Nutzung von Fahrzeugen aus dem Fahrzeugpool im Gegenzug zu einer vermehrten Nutzung von CarSharing-Fahrzeugen zu verringern (und gegebenenfalls deren Anzahl sogar zu vermindern)?

 

Antwort:

Siehe Antwort zu 5.

 

  1. Lassen sich insgesamt Aussagen über die Wirtschaftlichkeit (Kosten) der Nutzung von CarSharing-Fahrzeugen im Vergleich zur Nutzung von Fahrzeugen aus dem Fahrzeugpool und im Vergleich zur Nutzung von privaten Pkw der Mitarbeiterinnen für dienstliche Fahrten treffen?

 

Antwort:

 

Der FB5 verfolgt mit den getroffenen Regelungen zur motorisierten Mobiltität der MitarbeiterInnen (MA) am Standort Mühlendamm zum einen das Ziel des wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes und zum anderen den Einsatz weniger umweltschädlicher Antriebe. Dieser Ausrichtung folgend sind sämtliche PKW-Poolfahrzeuge mit dem umweltfreundlicheren Erdgas-Antrieb (mit Ausnahme eines seit einem Jahr vorhandenen Elektro-PKW’s) beschafft worden.

Um die MA-Mobilität ressourcenschonend sicherstellen zu können, ist ein Dienstfahrzeug-Pool innerhalb der Diensfahrzeugflotte des FB’s eingerichtet worden, der von den MA vorrangig zu nutzen ist. Um eine optimierte Auslastung und damit Wirtschaftlichkeit der Dienstfahrzeuge zu erreichen, ist die Stückzahl so gewählt worden, dass Spitzenlasten nicht vom Pool abgedeckt werden können. Für diese Zeiten werden Car-Sharing-Fahrzeuge eingesetzt.

Seit der Einrichtung des Pools hat eine größere Anzahl an MA Zugriff auf Dienstfahrzeuge, was erfreulicherweise die Wahl des Verkehrsmittels der MA zum Arbeitsort – insb. Verzicht auf den Privat-PKW – beeinflusst.

 

Grundlage für die Entscheidung zur Beschaffung der Fahrzeuge und der Einrichtung des Fahrzeugpools war ein Kostenvergleich zwischen den möglichen Varianten.

Die Kennzahl war der Preis (Gesamtkosten) pro KM. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus Vorjahren wurde für Dienstfahrzeuge bei einer erwarteten jährlichen Laufleistung von 15.000 km ein Preis pro km von 0,25 EUR ermittelt.

Dem gegenüber stand die Möglichkeit der Erstattung von dienstlich gefahrenen km mit dem Privat-Fahrzeug zu einem Peis von 0,30 EUR pro km (zuzüglich der entgangenen Erträge aus der Parkplatzbewirtschaftung)

Die Nutzung eines StattAutos kostet nach aktueller Preiliste (Stand: 1. Juli 2016) 1,60 EUR pro angefangene Stunde und 0,22 EUR je km

(Kleinste Fahrzeugkategorie im Tarif Mobil+ für die ersten 100 km im Zeitfenster 7-23 Uhr; Quelle: www.stattauto-hl.de)

Daraus ergibt sich, dass der Einsatz von Car-Sharing-Fahrzeugen zur Abdeckung der Nutzungsspitzen sinnvoll und auch wirtschaftlicher als die Beschaffung weitrerer Fahrzeuge ist. Eine Ausweitung des Car-Sharing bei gleichzeitiger Reduzierung des Fahrzeugpools ist aus wirtschftlichen Gründen, aber auch in Anbetracht des vorhandenen Angebots im direkten Umfeld des Standortes Mühlendamm nicht empfehlenswert.

 

Die gleichen Fragen stellen sich im Prinzip auch für die CarSharing-Nutzung am Standort VZM (durch die Fachbereiche 2 und 4), sind aber vermutlich durch die bisher kurze Anlaufzeit der Nutzung noch nicht aussagekräftig.

 

Aufgrund der erst kurzen Laufzeit des Car-Sharing am Standort VZM ist eine aussagekräftige Auswertung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 


Anlagen

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