Vorlage - VO/2016/04248
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt die Jahresrechnung 2009 und den Schlussbericht des RPA über deren Prüfung gemäß § 94 Abs. 3 GO. Alle vorherigen dazu getroffenen Beschlüsse werden damit aufgehoben.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis:
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| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmung 1.140 – Rechnungsprüfungsamt Kenntnisnahme
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine Betroffenheit |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 94 Abs. 3 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Bürgerschaft hat in Ihrer Sitzung am 29.03.2012 zu TOP 8.6 wie folgt beschlossen:
- Die Bürgerschaft beschließt die Jahresrechnung 2009 und den Schlussbericht des RPA und empfiehlt mit den auf Seite 187, Pkt. 10 des Schlussberichtes 2009 aufgeführten Einschränkungen der bis heute dem RPA nicht vorliegenden Aufklärungen in Summe von 1.253.153,36 Euro die Jahresrechnung 2009 mit dem vorliegenden Schlussbericht über deren Prüfung gem. § 94 Abs. 3 GO entgegenzunehmen und zu beschließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Schlussbericht 2009 auszuwerten, daraus die im finanzwirtschaftlichen Interesse der Stadt gebotenen Konsequenzen zu ziehen und auf die Ausräumung noch nicht abschließend behandelter Prüfungsbemerkungen hinzuwirken. Über die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen ist der Bürgerschaft unter Einschaltung des Rechnungsprüfungsausschusses bis zum 31.05.2012 ein zusammenfassender Bericht vorzulegen.
Der zusammenfassende Bericht wurde in der Sitzung der Bürgerschaft vom 30.08.2012 unter TOP 8.2 zur Kenntnis genommen mit Ausnahme des die Differenz betreffenden Berichtsteils unter TZ 2.2. Dieser wurde lediglich als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung der Bürgerschaft vom 26.03.2015 wurde unter TOP 8.6 bezüglich der Differenz abschließend berichtet, dass diese bis auf einen Restbetrag von 234.201,66 EUR aufgeklärt werden konnte. Dazu wird weiter ausgeführt:
„Die Vermutungen, eine weitergehende Aufklärung könnte ggf. im Zuge der Umstellung der Veranlagung von den kameralen Verfahren auf die Doppik erfolgen, haben sich nicht bestätigt. Seit Beginn des Jahres 2014 erfolgt die Veranlagung vollständig in der integrierten Finanzsoftware MACH und es haben sich keine Erkenntnisse ergeben, dass aus der kameralen Veranlagung Differenzen bei der Überleitung in das führende System der Doppik entstanden sind.
Bis zum heutigen Tage haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dieser Vorsichtsposten zu Recht besteht. In der Rückschau betrachtet muss die Differenz auf einem Fehler beruhen, der jedoch bisher nicht gefunden wurde. Eine weitere Suche auch 6 Jahre nach Feststellung der Differenz ist angesichts der Tatsache, dass aus allen erdenklichen Blickwinkeln kein Fehler auszumachen ist, unwirtschaftlich.
Da es sich um einen Vorsichtsposten handelt, der als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen wird und keine Begründung für den Ausweis dieses Vorsichtspostens mehr besteht, wird diese Verbindlichkeit im Rahmen der Arbeiten für den Jahresabschluss 2011 aufgelöst.“
Das RPA hat in der Vorabstimmung dazu bereits per Email vom 05.03.2015 ausgeführt, es sei aus dortiger Sicht wichtig, dass keine Differenzen in der Finanzrechnung bestünden und dass alle virtuellen Bankkonten keine Differenz ausweisen.
Im Sinne des Berichts vom 26.03.2015 wurde der Vorsichtsposten im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 aufgelöst. Somit ist die Einschränkung in TZ 1. des Beschlusses der Bürgerschaft unter TOP 8.6 der Sitzung vom 29.03.2012 nicht mehr erforderlich. Der Beschluss über die Jahresrechnung 2009 und den Schlussbericht des RPA über deren Prüfung gemäß § 94 Abs. 3 GO kann daher nunmehr ohne Einschränkungen erfolgen.
Anlagen
keine