Vorlage - VO/2016/04356
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Beschlussvorschlag
- Wer ist in der HL als „Beauftragter der Bundeswehr für zivil-militärische Zusammenarbeit“ (BeaBw ZMZ) benannt?
- Seit wann ist diese Position besetzt?
- Wie viele Mitarbeiter/innen hat der BeaBw ZMZ in der Stadt Lübeck?
- Hat der BeaBw ZMZ eine Dienststelle und wenn ja, hat er diese in der Stadtverwaltung?
- Stellt die Stadt Lübeck dem BeaBw ZMZ Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung? Wenn ja, wie viel?
- Gibt es zwischen Stadtverwaltung und BeaBw ZMZ einen Datenaustausch? Wenn ja, wie wird dieser kontrolliert?
- Wer entscheidet im Ernstfall über den Einsatz welcher Logistik?
- Wem unterstehen im Ernstfall die zivilen Rettungseinheiten wie THW, Feuerwehren usw.?
- Ist der Bürgermeister gegenüber dem Beauftragten der Bundeswehr weisungsgebunden?
- Ist der Bürgermeister gegenüber dem Beauftragten der Bundeswehr weisungsberechtigt?
- Wie stellt der Bürgermeister sicher, dass es durch die Zivilmilitärische Zusammenarbeit nicht zu einem verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Inneren kommt?
- Welche Rüstungsexporte wurden bzw. werden über den Lübecker Hafen seit 2007 abgewickelt?
- Wurden die Rüstungstransporte in Gefahrengüterklassen eingeordnet und wenn ja in welche?
- Welche Rolle spielt der Lübecker Hafen bei der Entsendung und Stationierung von Bundeswehrsoldaten in den osteuropäischen Ländern/Litauen.
Begründung
Anlagen