Vorlage - VO/2016/04420  

Betreff: Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD und Freie Wähler & DIE LINKE betr. Bewerbung um Teilnahme am Europäischen Kulturerbejahr 2018 -Sitzung der Bürgerschaft am 29.09.2016 VO/2016/04182
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Richter, Doreen
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Begründung

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat sich in seiner Sitzung am 14.11.2016 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Auszug aus der Niederschrift übder die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege am 14.11.2016

 

TOP 5.4  Stadtjubiläum 875 Jahre Lübeck im Jahr 2018

                Vorlage: VO/2016/04200

 

Gemeinsame Beratung mit TOP 6.2 und 3.2

 

Frau Weiher berichtet, dass der Fachbereich 4 durch die Bürgerschaft beauftragt wurde, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.

Weiterhin erläutert sie die Beweggründe der Arbeitsgruppe das Konzept getrennt vom Europäischen Kulturerbejahr 2018 darzulegen.

Herr Lukas,  LTM, unterstützt die Erläuterungen anhand einer Power Point Präsentation.

Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

Herr Stabe fragt Herrn Hansen, ob seine Anfrage VO/2016/04381 damit beantwortet ist, Herr Hansen bejahr dieses.

Er folgt eine Diskussion über die konzeptionelle Darstellung sowie über die Bewerbung für das Europäische Kulturerbejahr 2018 im Zusammenhang mit der Planung des Stadtjubiläums 2018. Hierzu sprechen Herr Petereit, Frau Weiher, Herr Stabe, Herr Lukas, Herr Böhm, Frau Schedel, Herr Schindler, Herr Wegner sowie Herr Rieckmann.

Der Ausschuss bittet die Verwaltung um regelmäßige Informationen.

Im Hinblick auf das Europäische Kulturerbejahr 2018 und dem damit verbundenen Überweisungsauftrag VO/2016/04306 soll der Synergieeffekt genutzt werden.

Herr Wegner weist darauf hin, dass der letzte Satz des Überweisungsauftrags entfallen sollte.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Durchführung des 875-jährigen Stadtjubiläums im Jahr 2018 erfolgt auf Grundlage des anliegenden Konzeptes, das der FB 4 in Zusammenarbeit mit der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) erarbeitet hat.

 

  1. Die Bürgerschaft nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung mit einer Gesamthaushaltsbelastung für den städtischen Haushalt in Höhe von bis zu max. 1,07 Mio. verbunden sein kann. Dabei sind in den Jahren 2017 insgesamt  € 105.000 und in 2018 € 616.500 haushaltsmäßig zu ordnen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

 

TOP 6.2 Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft am 29.09.2016 an den Ausschuss

    für Kultur und Denkmalpflege, hier: interfraktioneller Antrag der Fraktionen

              SPD und Freie Wähler & DIE LINKE betr. Bewerbung um Teilnahme am

              Euroischen Kulturerbejahr 2018

              Vorlage: VO/2016/04306

 

Gemeinsame Beratung mit dem TOP 5.4

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung des Überweisungsauftrags.

 

Antrag:

 

2018 wird das Europäische Kulturerbejahr unter dem Motto „Sharing Heritage“ stattfinden. Eine Teilnahme der Hansestadt Lübeck am Europäischen Kulturerbejahr 2018 ist gewünscht und soll mit dem Stadtjubiläum 875 Jahre Hansestadt Lübeck (Beschluss der Bürgerschaft VO/2015/02382) verbunden werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen vorbereitenden Schritte zur Teilnahme am Europäischen Kulturerbejahr 2018 einzuleiten.

 

Der Bürgerschaft ist bis zum November 2016 eib Umsetzungsplan mit Zeitschiene und Kostenplan sowie Fördermöglichkeiten vorzulegen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der

Bürgerschaft mehrheitlich, bei

13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung, unter Streichung des letzten Satzes und des zu nutzenden Synergieeffektes der Konzepte des Stadtjubiläums sowie des Europäischen Kulturerbejahres 2018, zu beschließen..