Vorlage - VO/2016/04390  

Betreff: Antrag des Jugendhilfeausschusses zur Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017 - Einrichtung einer Stelle für einen Beteiligungsbeauftragten / eine Beteiligungsbeauftragte für Kinder und Jugendliche
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird mit der Einstellung eines / einer Beteiligungsbeauftragten für Kinder und Jugendliche beauftragt.

 

Der / Die Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung soll als Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, Verwaltung, Bürgerschaft und Ausschüsse sowie städtische Gesellschaften für Fragen der politischen Partizipationsprozesse für Kinder und Jugendliche (Gemeindeordnung § 47f) dienen.

 

Die wesentliche Aufgabe des / der Beteiligungsbeauftragten ist dabei die aktive Gestaltung und Begleitung von Beteiligungsverfahren, die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Arbeit in Schülervertretungen sowie die Erarbeitung von Qualitätsstandards bei Beteiligungsverfahren. Zu den Aufgaben gehört in diesem Zusammenhang auch die ständige Sichtung und Bearbeitung der Vorlagen des Bauausschusses, Schul- und Sportausschusses und des Jugendhilfeausschusses sowie ggf. der weiteren Ausschüsse und der Bürgerschaft.

 

Hierzu wird 1,0 neue Stelle bei der Hansestadt Lübeck eingerichtet.

 

Die haushaltsmäßige Ordnung ist entsprechend herzustellen. Es ist im Rahmen der Konzeption zur Kostenkompensation sicherzustellen, dass die Hansestadt Lübeck bei Vorhaben privater oder öffentlicher Träger / Bauherren (Bauvorhaben, Stadtplanungsworkshop etc.) Kosten für Partizipationsverfahren anteilig in Rechnung stellt.

 


Begründung

Die Begründung erfolgt mündlich.

 


Anlagen