Vorlage - VO/2016/04417  

Betreff: SPD: Antrag zu VO/2016/04217 TOP 10.29: Preistarif Lübecker Schwimmbäder
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder wird mit folgenden Änderungen in der Fassung der Anlage 1 beschlossen und zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt:

 

Die 10% Erhöhung der Eintrittspreise und Sonderleistungen des Preistarifes wird nicht umgesetzt.

 

Menschen mit Behinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50) erhalten eine Ermäßigung von 50 % des jeweiligen Preises. Eine erforderliche Begleitperson erhält freien Eintritt.

 

Der Wirtschaftsplan 2017 ist entsprechend anzupassen.

 


Begründung

Die Preisgestaltung für Menschen mit Behinderung sollen einheitlich, analog der Lübecker Museen gestaltet werden.

 

Unabhängig von der wirtschaftlichen Situation, sollen Menschen mit Behinderung einen Nachteilsausgleich bei der Nutzung der Lübecker Schwimmbäder erhalten. Eine vollständige Barrierefreiheit der Bäder ist nicht gegeben und absehbar auch nicht erreichbar.

Der freie Eintritt für eine Begleitperson ist erforderlich, da Menschen mit Behinderung häufig erst mit persönlicher Assistenz in der Lage sind, ein Schwimmbad zu nutzen (sei es durch die Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Orientierung, etc.).


Der Behindertenrat der Hansestadt Lübeck hat bei einer Schwimmbadbegehung ebenfalls die begrenzte Barrierefreiheit festgestellt und die Forderung nach einem Nachteilsausgleich sowie den freien Eintritt für eine Begleitperson formuliert.

 


Anlagen