Vorlage - VO/2016/04082  

Betreff: IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wriedt, Tobias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
17.11.2016 
20. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2016-10-24_IT-Konzept

Beschlussvorschlag

Ausgangslage

Die Nutzung von digitalen Medien gehört heutzutage zum privaten und beruflichen Alltag. Daher ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche bereits im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung lernen, mit digitalen Medien verantwortungsbewusst umzugehen.

Die Lübecker Schulen verfügen quantitativ und qualitativ über eine unterschiedliche Ausstattung an Informationstechnologie (IT). Die IT-Hardware an Lübecker Schulen gleicht einem Flickenteppich bestehend aus Altbeständen, Rechnerspenden und Neuanschaffungen unterschiedlichster Leistung. Die Wartung und Administration der pädagogischen IT wird zurzeit i. d. R. ehrenamtlich erledigt, sodass die Nutzungsmöglichkeit von IT im Unterricht nicht zuletzt davon abhängt, ob entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal, Eltern, Schüler-AGs etc. vorhanden sind, die sich um die notwendigen Arbeiten an der IT-Infrastruktur kümmern können. Das führt dazu, dass keine Chancengleichheit beim Erwerb von Medienkompetenz besteht und in dieser Hinsicht das Ziel der Bildungsgerechtigkeit nicht erreicht werden kann.

Lösungsbedarf

Alle Lübecker Schulen müssen in die Lage versetzt werden, digitale Medien im Rahmen eines individuellen Medienkonzeptes einsetzen zu können. Ein solches Medienkonzept wird durch die Schulkonferenz beschlossen. Zu den Voraussetzungen für einen zeitgemäßen Medieneinsatz zählen insbesondere die Anbindung der Schulen an eine breitbandige Internetinfrastruktur, die Ausstattung der Schulen mit kabelgebundenen und kabellosen Netzwerken, die Ausstattung mit modernen Präsentationstechniken sowie ein funktionierendes Supportkonzept.

 


Begründung

Rechtsgrundlage

Gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) hat der Schulträger den Sachbedarf des Schulbetriebs zu tragen. Dazu gehören nach § 48 Abs. 2 Nr. 2 SchulG insbesondere die Aufwendungen für die Ausstattung der Schulgebäude und anlagen mit Einrichtungsgegenständen und deren laufende Unterhaltung. Grundsätzlich fallen damit die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnik und deren Unterhaltung (Wartung und Administration) in den Bereich des Sachaufwandsträgers. Die Ausstattung der Schulen unterliegt dabei jedoch der Leistungsfähigkeit des Schulträgers.

Lösungsweg

Die Hansestadt Lübeck hat im Jahr 2015 das Institut für Softwaretechnik und Programmiersprachen (ISP) der Universität zu Lübeck im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung beauftragt, ein Konzept für eine Verbesserung der IT-Ausstattung der Lübecker Schulen zu entwickeln. Anhand von Modellprojekten, Befragungen, Literaturrecherche etc. hat das ISP einen Vorschlag entwickelt, der als Anlage 1 beiliegt.

Im Rahmen einer erweiterten Projektgruppe, der sogenannten IT-Expertenrunde, wurden neben Vertretern der Hansestadt und der Universität auch das Ministerium für Schule und Berufsbildung, das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, das Schulamt, der Bereich Informationstechnik und Vertreter der unterschiedlichen Schulformen in die Konzeptentwicklung eingebunden. Bei den Vertretern der Schulformen wurden Schulen, an denen die IT-Ausstattung relativ gut ist, ebenso berücksichtigt wie Schulen, die in diesem Bereich weniger gut aufgestellt sind. Am 28.09.2016 wurde der IT-Expertenrunde das Konzept des ISP präsentiert und gemeinsam diskutiert. Dabei stießen die Vorschläge auf breite Zustimmung aller Beteiligten.

Im Wesentlichen schlägt das ISP zur Entlastung der Schulen eine Zentralisierung in Teilbereichen vor. Bspw. die Netzinfrastruktur (Switches, WLAN-Access-Points etc.), Nutzerzugänge (Schüler, Lehrer etc.), E-Mail-Infrastruktur, Web-Applikationen (z. B. SchulCommSy) sowie Dateisysteme ließen sich zentral administrieren. Lokale Komponenten sollen zur Vereinfachung von Administration und Wartung vereinheitlicht werden. Eine Vereinheitlichung ist schließlich auch bezüglich der Hardwareausstattung angedacht. Über festgelegte Verfahrensabläufe, u.a. für die Neubeschaffung von PCs, Laptops oder Tablets, werden zukünftig Ausstattungsempfehlungen gegeben, die zu einheitlichen Standards für die Lübecker Schulen führen und eine wirtschaftlichere Beschaffung, Wartung und zentrale Administration der Geräte ermöglichen.

Bei im Schulalltag auftretenden Fragestellungen und Problemen kann ein Ticket-System zum Einsatz kommen, welches durch sogenannte Support-Koordinatoren betreut wird. Diese sind auch für Administration und Wartung der zentralen Dienste und der lokalen Komponenten zuständig.

Die digitale Welt unterliegt einem ständigen Wandel. Um damit Schritt halten zu können und insbesondere Fehlinvestitionen zu vermeiden, ist aus Sicht des ISP ein IT-Manager notwendig. Dieser hat die Aufgabe, das Konzept des ISP laufend weiterzuentwickeln und den Veränderungen im Nutzungsverhalten, den Bedarfen der Schulen und dem technischen Fortschritt anzupassen. Darüber hinaus unterstützt der IT-Manager die Support-Koordinatoren.

Das Konzept des ISP korrespondiert mit der Landesstrategie und wird u. a. auch dadurch befördert, dass das Land Schleswig-Holstein den Breitbandausbau vorantreiben will. Durch eine flächendeckende Breitbandversorgung an Lübecker Schulen werden zentralisierte Dienste in größerem Ausmaß ermöglicht. Das Zentrale IT-Management in der Staatskanzlei hat den Landesdienstleister Dataport beauftragt, die Schulverwaltungen über Breitbandstrukturen anzubinden. Die Anbindung aller Schulverwaltungen soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Dies soll primär über die Verwendung von Glasfasertechnologie geschehen. Eine Anbindung der pädagogischen Netzte wird ermöglicht und ist durch den Schulträger angedacht.

Vor einer praktischen Umsetzung des Konzeptes des ISP ist neben einer fachlichen Prüfung durch den Bereich Informationstechnik insbesondere zu klären, wie das Konzept in die allgemeine digitale Strategie der Hansestadt Lübeck eingebunden werden kann und ob zusätzlich benötigtes Personal zentralisiert beim Bereich Informationstechnik oder dezentral beim Bereich Schule und Sport bereitgestellt werden müsste. Des Weiteren sind konkrete IT-Ausstattungsvorgaben für Lübecker Schulen zu erarbeiten, auch um gegenüber den Lübecker Stiftungen standardisierte Lösungen vorbringen zu können. Schließlich ist die Verwendung der in Aussicht stehenden Bundes- oder Landeshaushaltsmittel aus der aktuellen Initiative des Bundes „DigitalPakt#D“ zu prüfen.

Nach Abschluss der notwendigen Vorarbeiten wird den Gremien voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2017 ein Umsetzung- und Finanzierungskonzept vorgelegt.

 

 

 


Anlagen

1. Abschlussbericht Universität zu Lübeck

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2016-10-24_IT-Konzept (1394 KB)    
Stammbaum:
VO/2016/04082   IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich
VO/2016/04401   Antrag des Schul- und Sportausschusses zum Bericht VO/2016/04082 IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen   4.401 - Schule und Sport   Antrag eines Ausschusses/Beirates
VO/2018/05668   Stand der Pilotphase "Zentralisierte IT-Infrastruktur an Lübecker Schulen"   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich