Vorlage - VO/2016/04266  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2016 zur Sicherstellung der Finanzierung diverser Investitionsmaßnahmen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Boessow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
21.11.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.11.2016 
54. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Für die folgenden im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Investitionsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 95 d (I) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Haushaltsmittel - wie nachfolgend aufgeführt - in Ergänzung zu den bereits geordneten Mitteln bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen.

 

 

Bezeichnung

Produktsachkonto

Mittel-verstärkung

in T€

 

 

 

 

 

Stadtbibliothek/Maßn.a.Brands.

111029.297.7851000

420,0

Deckung

Hanseschule

233001.034.7851000R

100,0

Deckung

Kita Hallandhaus

365002.010.7851000R

15,0

Deckung

Kita Klappenstraße

365002.011.7851000R

5,0

Deckung

Stadtplanung und –entwicklung –Soziale Stadt Moisling- Hochbaumaßnahmen

511003.030.7851000

200,0

Deckung

Neubau Berufsschule Kerschensteiner Straße

233001.031.7851000R

100,0

 

 

 

 

 

Moislinger Allee, 2.BA

544001.043.7852000

670,0

Deckung

Hafenbahn/Wagonerkennung

552001.812.7853000R

500,0

Deckung

Vorw. Hafen/Rampe BM-Roddenk.

552001.813.7852000R

170,0

 

  1. Die im Zusammenhang mit Nr. 1 im Vorwege im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung vorgenommenen, produktinternen Mittelverstärkungen werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

4.401 – Schule und Sport

4.416 - Stadtbibliothek

4.511 – Städtische Kindertageseinrichtungen

5.610 – Stadtplanung und Bauordnung

5.651 – Gebäudemanagement

5.660 – Stadtgrün und Verkehr

5.691 – Lübeck Port Authority

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Begründung)

 


Begründung

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wurden in diesem Jahr - der wiederholten Aufforderung des Innenministeriums folgend – auch die noch vorhandenen Investitionsmittel der in Vorjahren begonnenen Maßnahmen (investive Haushaltsauszahlungsreste) hinsichtlich Ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bzw. des voraussichtlichen Verwendungszeitpunktes für Ihren ursprünglichen Zweck geprüft.

Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass Anteile hiervon aufgrund des bereits vollzogenen oder absehbaren Maßnahmenabschlusses anderweitig verwendet werden können oder nach Prioritätensetzung und vor dem Hintergrund des voraussichtlich auch im Haushaltsjahr 2017 begrenzten Nettokredit- bzw. Investitionsvolumens effektiver zur Deckung aktuell anstehender, unabweisbarer Maßnahmen eingesetzt werden können.

Die mit dieser Vorlage vorgeschlagene Mittelordnung ist damit über die konkret benannten Investitionsmaßnahmen hinaus auch für den Haushaltsplan 2017 und die Einhaltung des Nettokreditvolumens von zentraler Bedeutung. 

 

Stadtbibliothek / Maßnahmen des Brandschutzes

 

Für die Stadtbibliothek wurde ein Brandschutzkonzept (BSK) erstellt. Das BSK beinhaltet die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele gem. Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein. Im Konzept sind die Mängel bzgl. baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz beschrieben. Auf Grundlage des BSK wurde vom Sachverständigenbüro eine Prioritätenliste erstellt, die die Maßnahmen zur Beseitigung der bestehenden Mängel enthält. Darin enthalten sind u. a. Maßnahmen zur Beseitigung von konkreten Gefahren. Das BSK wird bei der Bauordnung eingereicht. Nach der Genehmigung durch die Bauordnung müssen die im BSK geforderten Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Sollten die nach dem BSK und der Genehmigung durch die Bauordnung zwingend erforderlichen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, müssen die betroffenen Bereiche der Bibliothek gesperrt werden.

Die Baumaßnahme ist eine Fortsetzungsmaßnahme aus 2016.

Gem. BSK u. a. erforderliche Maßnahmen:

- 2. Rettungsweg über eine Außentreppe errichten

- Brandwand und -schottungen errichten

- Aufbau RWA-Anlage

- Neuinstallation einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage

- Brandschottung errichten

- Erstellen von aktuellen Flucht- und Rettungswegplänen

 

Durch die Ordnung des Mittelbedarfs von insg. 690 TEUR im Haushalt 2016 wird eine Mittelanmeldung im Haushalt 2017 vermieden.

 

Begründung für die Verwendung der Deckungsmittel:

Hanseschule

233001.034.7851000R

100,0

Die Baumaßnahme ist abgeschlossen und weitestgehend abgerechnet, sodass aus den zur Verfügung stehenden Resten 100.000.-EUR zur Deckung angeboten werden können.

 

Kita Hallandhaus

365002.010.7851000R

15,0

Die Baumaßnahme ist abgeschlossen und abgerechnet, sodass der noch zur Verfügung stehende Rest in Höhe von 15.000.-EUR als Deckung angeboten weden kann.

 

Kita Klappenstraße

365002.011.7851000R

5,0

Die Baumaßnahme ist abgeschlossen und abgerechnet, sodass der noch zur Verfügung stehende Rest in Höhe von 5.000.-EUR als Deckung angeboten werden kann.

 

Stadtplanung und –entwicklung –Soziale Stadt Moisling- Hochbaumaßnahmen

511003.030.7851000

200,0

Nach Vorlage der Zuwendungsbescheide für 2016 werden die Mittel nicht in der angemeldeten Höhe benötigt.

 

Neubau Berufsschule Kerschensteiner Straße

233001.031.7851000

100,0

Die Baumaßnahme ist abgeschlossen und weitestgehend abgerechnet, sodass aus den zur Verfügung stehenden Resten 100.000.-EUR zur Deckung angeboten werden können.

 

 

 

 

 

 

Bereits im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung vorgenommene Mittelverstärkung

 

 

Bezeichnung

Produktsachkonto

Mittel-verstärkung

in T€

 

 

 

 

 

Stadtbibliothek/Maßn.a.Brands.

111029.297.7851000

270,0

Deckung

Schule am Koggenweg, Turnhalle

111029.203.7851000R

270,0

Die Baumaßnahme ist abgeschlossen und weitestgehend abgerechnet, sodass aus den zur Verfügung stehenden Resten 270.000.-EUR zur Deckung angeboten werden konnten.

 

Moislinger Allee, 2. Bauabschnitt

Die Gesamtmaßnahme Moislinger Allee teilt sich in zwei Bauabschnitte, wobei der 1.BA von der Finkenstraße bis zur Lachswehrallee bereits realisiert wurde.

Im Rahmen der Maßnahme des 2. Bauabschnittes erfolgt der vierspurige Ausbau der Moislinger Allee zwischen der Einmündung Lachswehrallee und dem Lindenplatz. Unmittelbarer Anlass für den Ausbau der Moislinger Allee sind die bereits seit längerem vorhandenen Verkehrsengpässe, die durch die Schließung der Finkenstraße verstärkt wurden. Die Schließung der Finkenstraße ist planungsrechtlich im B-Plan 03.04.2012-Finkenstraße geregelt. Mit dem Straßenausbau erfolgt auch eine Neuordnung der Nebenanlagen. Die Straßenbauarbeiten erfolgen in Kooperation mit Baumaßnahmen der Leitungsträger. Es liegt ein Förderbescheid vor, nachdem Fördermittel nach GVFG und FAG bewilligt wurden.

KAG-Mittel können ebenfalls veranschlagt werden. Zurzeit werden die noch notwendigen letzten Grundstücksangelegenheiten mit den Eigentümern geregelt. Sobald diese abgeschlossen sind, soll der 2. BA unverzüglich planerisch überarbeitet und realisiert werden, damit die Maßnahme 2019 auch dem Fördergeber gegenüber abgerechnet werden kann, da im Jahr 2019 die Förderung ausläuft.

 

Durch die Ordnung des Mittelbedarfs von insg. 1.450 TEUR im Haushalt 2016 wird eine Mittelanmeldung im Haushalt 2017 vermieden.

 

Begründung für die Verwendung der Deckungsmittel:

Hafenbahn/Waggonerkennung

552001.812.7853000R

500,0

Die automatische Wagennummernerkennung für die Hafenbahn soll in dem neuen Gesamtprojekt „Einrichtung eines Zentralstellwerkes“ mit aufgenommen und erst im Rahmen dieses Projektes realisiert werden, um Synergieeffekte bezüglich Planungs- und Verkabelungsarbeiten zu erzielen. Auf eine vorgezogene, alleinige Realisierung dieses Projektes kann daher verzichtet werden. Die Mittel werden für dieses Projekt momentan nicht benötigt.

 

Vorw. Hafen/Rampe BM-Roddenk.

552001.813.7852000R

170,0

Die Rampe für die Bahnmeisterei an der Roddenkoppel erweist sich zur Zeit als nicht mehr erforderlich, da sich die vorhandene kleine Rampe im Zusammenhang mit einer Umorganisation der Arbeitsabläufe als ausreichend herausgestellt hat. Zusätzlich haben sich die Arbeitsschwerpunkte und damit auch die Erfordernis, Materialien auf Eisenbahnwagen zu verladen, auf andere Standorte verlagert. Die Mittel werden für diese Maßnahme nicht mehr benötigt.

 

Bereits im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung vorgenommene Mittelverstärkung

 

 

Bezeichnung

Produktsachkonto

Mittel-verstärkung

in T€

 

 

 

 

 

Moislinger Allee, 2.BA

544001.043.7852000

780,0

Deckung

B207 (neu)

544001.039.7816000R

500,0

Begründung:

Die Kostenbeteiligung der HL für die B 207 wurde seitens der DB Netz neu festgesetzt. Hierdurch gab es eine neue Kostenverteilung, bei der höhere Anteile auf den Landesbetrieb Schleswig- Holstein entfielen und somit zu einer Kostensenkung bei der HL führten.

 

Deckung

ZOB Strandbahnhof Bertlingstraße

541001.650.7852000R

200,0

Begründung:

Eine Umsetzung dieser Maßnahme ist in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Somit können die für diese Maßnahme bisher bereitgestellten Planungskosten entfallen.

 

Deckung

 

Brückensanierungsprogramm

541001.681.7852000R

80,0

Begründung:

Haushaltsmittel für Brückenprojekte sind als Einzelmaßnahmen geordnet. Von daher sind die bereitgestellten Mittel entbehrlich.

 

 

 

 


Anlagen

-