Auszug - Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anmerkung:
Die Vorsitzende ruft nunmehr die haushaltsbegleitenden Anträge der Fraktionen unter TOP 10.5.1 bis 10.5.13 auf. Diese werden vor dieser Vorlage beraten, weil sie sich direkt auf die Haushaltssatzung beziehen.
An dieser Stelle beantragt BM Jansen eine Unterbrechung
Sitzungsunterbrechnung von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Beschluss:
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie
Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten
beschlossen.
1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
2. Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als
Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.
3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
|
|
|
| ||
1. | im Ergebnisplan mit |
|
| ||
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.676.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 821.468.300
| EUR | ||
| einem Jahresüberschuss von |
|
| ||
| einem Jahresfehlbetrag von | 40.791.800 | EUR | ||
|
|
|
| ||
2. | im Finanzplan mit |
|
| ||
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 758.811.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 773.248.200 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
| 92.964.700 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
149.600.900
|
EUR | ||
|
|
|
| ||
festgesetzt. (Stand: 07.10.2016)
§ 2
Es werden festgesetzt: |
|
| |
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 27.884.200 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 60.542.600 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000
| EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.337,02 | Stand: 09/2016 |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
_______________________
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
4. Stellenplan
Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.
Unter TOP 10.5.10 hat BM Fürter die gesonderte Abstimmung über die Anlage 0 zu Ziff. 2 beantragt.
Nach Beratung aller Tagesordnungspunkte vor Haushalt und aller Tagesordnungspunkte zum Haushalt sowie Beratung der Haushaltsbegleitbeschlüsse
lässt die Vorsitzende nunmehr über die Anlage 0 in geänderter Fassung abstimmen
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen:32
Die Vorsitzende lässt über die Haushaltssatzung in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung abstimmen mit der Maßgabe bei Beschluss, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei
Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen:25
Enthaltungen: 2
Damit ist die Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017 abgelehnt!
Nach Beendigung der Abstimmungen über die Haushaltsvorlagen
erfolgt die Abendbrotpause von 20.30 bis 21.15 Uhr.
Nach dieser Pause übernimmt BM Puschaddel die Sitzungsleitung von Stadtpräsidentin Schopenhauer