- Allgemeiner Überblick
Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben.
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplanes.
Entgegen der Vorjahre werden im Ergebnisplan und im Finanzplan nun wieder die Werte des Vorvorjahres ausgewiesen: Spalte „vorl. Ergebnis 2015“. Diese Werte bilden einen Stand September 2016 ab, zu dem noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt. Veränderungen dieser Werte werden sich insbes. ergeben bei Pensions- und Beihilferückstellungen, Abschreibungen und weiteren zentral aufzulösenden Konten. Die Werte sind daher als vorläufig ausgewiesen und dienen der Erleichterung beim Vergleich für die Planung 2017. Der Jahresabschluss 2013 liegt vor, für 2014 ist dieser zum Frühjahr 2017 in Arbeit.
Während zum vorherigen Haushalt große Unwägbarkeiten aufgrund des seinerzeitigen Flüchtlingsstroms bestanden, hat sich dieser nunmehr stabilisiert. Die Planung für das Jahr 2017 steht wiederum vor der Herausforderung, Gelder für die notwendige Aufgabenerfüllung vorzusehen, aber dennoch ein weiteres Anwachsen von Fehlbeträgen zu vermeiden.
Neu ab 2017 ist die Darstellung von Vermögen aus Kameradschaftskassen der Feuerwehren. Mit dem Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 06.07.2016 wurde geregelt, dass die Bestände der Kameradschaftskassen als Sondervermögen der Gemeinden auszuweisen sind. Aufgrund von noch nicht vorliegenden Einnahme- und Ausgabeplanungen sowie Einnahme- und Ausgaberechnungen dieser Kameradschaftskassen wird darauf im Vorbericht des Haushaltsplans 2017 mit den bis dahin vorliegenden Informationen hingewiesen. Mit Vorliegen dieser Planungen wird durch die Feuerwehr der Beschluss durch die Bürgerschaft eingeholt werden.
Im Bereich der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts stehen gesetzliche Veränderungen auch mit Auswirkungen auf die Hansestadt Lübeck an. Bislang unterliegt die öffentliche Hand nur dann der Umsatzsteuerpflicht, wenn und soweit sie sog. Betriebe gewerblicher Art unterhält.
Zur Anpassung an das europäische Mehrwertsteuerrecht hat nunmehr der Bundesgesetzgeber einen Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung geregelt, wonach künftig die Wettbewerbsrelevanz von entgeltlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand im Focus stehen und ggf. zur Umsatzsteuerpflicht führen wird. Im Einzelnen sind die praktischen und finanziellen Auswirkungen aktuell noch nicht einschätzbar, da insbesondere noch ausstehen die Anwendungserläuterungen durch das Bundesministerium der Finanzen, die nach Aussage des Ministeriums mutmaßlich erst 2017 zu erwarten sind. Der Gesetzgeber hat zum Wirksamwerden des Systemwechsels einen langen Übergangszeitraum geregelt. Das neue Recht tritt zum 01.01.2017, spätestens jedoch zum 01.01.2021 in Kraft. Übergangsweise ist der öffentlichen Hand die Möglichkeit eingeräumt, bis Ende 2016 beim Finanzamt eine sog. Optionserklärung abzugeben und aufgrund dessen das alte Recht noch bis zu vier weiteren Jahren anzuwenden. Ohne eine solche Optionserklärung würde die Neuregelung bereits zum 01.01.2017 in Kraft treten. Die Hansestadt Lübeck wird fristgerecht die Optionserklärung abgeben. In der Folge hätte sie - sobald die steuerlichen Auswirkungen verlässlich abgeschätzt werden können - die Möglichkeit, diese Optionserklärung mit Wirkung zum nächstfolgenden Kalenderjahresbeginn zu widerrufen.
Beratungsverfahren:
Wie in den Vorjahren wird den Fraktionen vor den Herbstferien der Entwurf des Haushaltsplans ohne Vorbericht digital vorgelegt. Je ein Exemplar wird in gedruckter Form den Fraktionsbüros zur Verfügung gestellt.
Änderungen und damit Aktualisierungen der Daten sind einmalig vorgesehen zur Sitzung
des Hauptausschusses am 8. bzw. 22.11.2016, sofern sich bis dahin wesentliche Änderungen in der Planung ergeben haben. Dieses wird in einer Nachmeldeliste übersichtlich dokumentiert.
- Zu den Beschlussvorschlägen 1- 4
zu 1. Festsetzung Ergebnisplan und Finanzplan
Im gedruckten Entwurf des Produkthaushalts sind die jeweiligen Produkthaushalts-
seiten, die von den Bereichen gemeldeten Aufwendungen/Erträge bzw. Einzahlungen
und Auszahlungen enthalten.
zu 1a. Maßnahmenlisten der Fachbereiche 1- 5
In den Maßnahmenlisten (Anlage 4) sind sowohl belastende als auch entlastende Sachverhalte enthalten, die zum Verständnis der Budgetentwicklungen in Listenform erläutert werden.
zu 2. Haushaltsbegleitbeschluss
Aufgrund der nicht mehr einzuführenden Tourismusabgabe werden die in der Anlage 0 genannten Kompensationsvorschläge an die Bürgerschaft vorgelegt.
Dies ist vorrangig vor dem eigenen Sparprogramm „3 X 5“ , das in 2018 beginnen wird.
zu 3. Haushaltssatzung
Zu § 1
Bei dem wiedergegebenen Jahresfehlbedarf des Ergebnisplans handelt es sich
um die Zahlen des Entwurfs mit Stand am 30.09.2016 = 40.791.800 EUR (Vorjahr
66.861.000 EUR. Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisung des Landes sind
dabei nicht enthalten, da diese nicht veranschlagt werden dürfen). Zur weiteren
Transparenz wird es künftig grundsätzlich keine Übertragungen konsumtiver Finanz-
mittel mehr geben, so dass die Haushaltspläne des jeweiligen Jahres aussage-
kräftiger werden.
Die Fachbereichseckwerte wurden am 28.Juni 2016 im Hauptausschuss beraten und vom Bürgermeister als verbindliche Verwaltungsverfügung erlassen (siehe VO/2016/03848). Die Darstellung und Dokumentation der zur Einhaltung der Eckwerte erarbeiteten Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen erfolgt über die bekannten Maßnahmenlisten.
Für die notwendige Bauunterhaltung sind für 2017 grundsätzlich mindestens die im
Jahre 2016 veranschlagten Summen eingeplant zuzüglich der bereits im November 2015 beschlossenen weiteren Aufstockung ab 2017.
Ein Vergleich der Budgeteckwerte 2017 aus dem Sommer 2016 mit dem jetzt erreichten Stand der Haushaltsanmeldungen ergibt aus der dieser Vorlage beigefügten Anlage 3b.
Der investive Teil des Finanzplans enthält Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 27.884.200 EUR und liegt damit 3,75 Mio. EUR unterhalb der Tilgungsleistungen 2017. Eine Neuverschuldung aus der Aufnahme von Krediten zur Finanzierung investiver Maßnahmen findet somit nicht statt. Vorhergehend bedurfte es verwaltungsintern einer schwierigen Prioritätensetzung aufgrund weitaus höher liegenden Bedarfsanmeldungen. Die einzelnen Investitionsvorhaben sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Nach § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Gesamtzahl der Planstellen des Stellenplanes festzusetzen. Die Anzahl und Entwicklung der Planstellen ist der Anlage 5 zu entnehmen.
III. Stand der Planung Erträge und Aufwendungen – Ergebnisplan
Ergebnisplan 2017 im Überblick
| Planung 2016 | Entwurf Planung 2017 |
Erträge | 742.736.200 EUR | 780.676.500 EUR |
Aufwendungen | 809.597.300 EUR | 821.468.300 EUR |
Jahresfehlbetrag | - 66.861.100 EUR | - 40.791.800 EUR |
Größere Positionen aus dem Ergebnisplan
| Planung 2016 | Entwurf Planung 2017 |
Personalaufwendungen | 167.208.600 EUR | 171.859.900 EUR |
Versorgungsaufwendungen | 24.208.500 EUR | 24.713.900EUR |
Zinsaufwand | 27.926.600 EUR | 26.788.700 EUR |
für kurzfristige Kredite = | rd. 11.200.000 EUR | rd. 10.000.000 EUR |
für langfristige Kredite = | rd. 16.800.000 EUR | rd. 16.800.000 EUR |
Transferaufwendungen | 350.378.000 EUR | 343.040.100 EUR |
darin | | |
Sozialtransferaufwendungen | 232.881.800 EUR | 231.165.100 EUR |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke | 102.545.100 EUR | 99.424.000 EUR |
Gewerbesteuerumlage (abhängig vom Gewerbesteuerertrag) | 12.144.000 EUR | 12.451.000 EUR |
| | |
Erträge aus Steuern, allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen | 466.110.700 EUR | 490.987.700 EUR |
darin u.a. | | |
Gewerbesteuer | 79.200.000 EUR | 81.200.000 EUR |
Grundsteuer A/B | 36.190.000 EUR | 36.590.000 EUR |
Gemeindeanteil EKSteuer | 73.732.900 EUR | 77.268.000 EUR |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer | 13.888.200 EUR | 17.443.000 EUR |
Kommunaler Finanzausgleich | 172.575.600 EUR | 190.720.600 EUR |
| | |
Der 2. Zwischenbericht 2016 prognostiziert nach einer Fehlbedarfsplanung im Haushalt 2016 mit rd. 66,9 Mio. EUR einen voraussichtlichen Fehlbedarf von rd. 22,9 Mio. EUR und damit ein um rd. 44,0 Mio. EUR besseres Ergebnis.
Wie schon im Vorjahr absehbar bewegen sich die Gewerbesteuereinnahmen auf hohem Niveau.
IV. Stand der Planung investiver Auszahlungen/Finanzplan
Für die investive Haushaltsplanung 2017 bis 2020 hatten die Bereiche neben den fachlich notwendigen Investitionen z.B. in die Verkehrsinfrastruktur auch die in den Vorjahren bereits verschobenen Sanierungen und Erneuerungen zu beachten. Der Bereich Haushalt und Steuerung hatte wiederum das Ziel, dass die Höhe der Investitionen und damit die Kreditfinanzierung die Höhe der Tilgungsleistungen nicht übersteigt, um die Neuverschuldung nicht weiter anwachsen zu lassen. Dieses ist eingehalten.
Hafeninvestitionen: In den Vorjahren sind aufgrund der rückläufigen Geschäftsentwicklung bei der Lübecker Hafengesellschaft mbH (LHG) Investitionen der HL in die Hafeninfrastruktur erheblich reduziert worden mit der Hoffnung, in den Folgejahren dann wieder investieren zu können. Folglich muss ausgehend von veränderten Verkehren und Randbedingungen nun wieder auf planfestgestellten Flächen insbesondere am Skandinavienkai investiert werden. Die Maßnahmen werden vom Land gefördert, den Rest refinanziert die LHG, indem sie Abschreibungen und Zinsen an die HL erstattet.
Zu beachten sind die aus Vorjahren nicht (vollständig) in Anspruch genommenen Haushaltsmittel, weil z.B. Investitionsmaßnahmen noch nicht fertiggestellt oder abgerechnet werden konnten. Auch für diese übertragenen Finanzmittel werden Kreditermächtigungen vorgehalten, die in Summe die Handlungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck einschränken. Ziel soll es daher sein, diese Haushaltsreste in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren. Dabei wird unterschieden werden, ob eine Übertragung einer bereits begonnenen Maßnahme zuzurechnen ist, so dass der Betrag auch im Folgejahr erforderlich wird, oder ob die zu Grunde liegende Maßnahme aus personellen, organisatorischen Gründen o.ä. im ursprünglichen Haushaltsjahr nicht begonnen wurde. Dann macht ein Vorhalten von Finanzmitteln und Kreditermächtigungen dafür keinen Sinn und die Maßnahme wäre im Folgejahr neu anzumelden.
Zum aktuellen Stand siehe Anlage 2 Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2017 – 2020 Darstellung aller angemeldeten Maßnahmen/ Auszahlungen mit dazugehörigen Einzahlungen im Planungszeitraum sowie ergänzend in Listenform.
Auf der folgenden Seite ist der Finanzierungsrahmen Investitionstätigkeiten für den Zeitraum 2015 - 2020 abgedruckt (Stand Entwurf). Hieraus wird für die einzelnen Jahre deutlich, wie und in welcher Höhe die notwendigen rentierlichen und sonstigen Investitionen durch Eigenmittel, Kreditmittel sowie Zuweisungen und Zuschüsse finanziert werden sollen.