Vorlage - VO/2016/04224  

Betreff: Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.21.2017.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
01.11.2016 
27. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
21.11.2016 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
08.11.2016 
53. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
10.11.2016 
26. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
14.11.2016 
27. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
14.11.2016 
19. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (offen)   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
15.11.2016 
31. und konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
17.11.2016 
20. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Vorberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltsentwurf_2017
Vorbericht-2017
Band_II_Stellenplan_2017
Band_III_Beteiligungsbericht_2017
Anlage_0_Haushaltsbegleitbeschluss_2017
Anlage_1_Nachmeldeliste_2017_Konsumtiv_Maßnahmenliste_FB2_Vorbericht
Anlage_2_Rohentwurf_investiv_mit_Liste_komplett
Anlage_2a_Nachmeldeliste_2017_Investitionen
Anlage_3_Budgetübersichten_Allgem_Deckungsm_2017
Anlage_4_Maßnahmenlisten_
Anlage_4a_Hinweise_IMI_Haushaltskonsolidierung_2016
Anlage_5_Begründung_Veränderungsliste_Stellenplan_2017
Anlage_6_Überprüfung_Gebühren_Entgelte
Anlage_8_Durchführungsbestimmungen_2017

Beschlussvorschlag

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan sowie                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten

 

              beschlossen.

 

1a.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als

Anlage 0 beigefügten Fassung gefasst.

 

 

3.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.676.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

821.468.300

 

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

  40.791.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.811.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

773.248.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   92.964.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

149.600.900

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 07.10.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 27.884.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

60.542.600

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.337,02

Stand:

09/2016

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt: 3337,02 Planstellen.

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

Fachbereiche 1-5, Eigenbetriebe und Eigengesellschaften

lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja, ist über die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses erfolgt

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 95 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

  1.        Allgemeiner Überblick

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben.

 

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplanes.


Entgegen der Vorjahre werden im Ergebnisplan und im Finanzplan nun wieder die Werte des Vorvorjahres ausgewiesen: Spalte „vorl. Ergebnis 2015“. Diese Werte bilden einen Stand September 2016 ab, zu dem noch kein Jahresabschluss 2015 vorliegt. Veränderungen dieser Werte werden sich insbes. ergeben bei Pensions- und Beihilferückstellungen, Abschreibungen und weiteren zentral aufzulösenden Konten. Die Werte sind daher als vorläufig ausgewiesen und dienen der Erleichterung beim Vergleich für die Planung 2017. Der Jahresabschluss 2013 liegt vor, für 2014 ist dieser zum Frühjahr 2017 in Arbeit.

 

Während zum vorherigen Haushalt große Unwägbarkeiten aufgrund des seinerzeitigen Flüchtlingsstroms bestanden, hat sich dieser nunmehr stabilisiert. Die Planung für das Jahr 2017 steht wiederum vor der Herausforderung, Gelder für die notwendige Aufgabenerfüllung vorzusehen, aber dennoch ein weiteres Anwachsen von Fehlbeträgen zu vermeiden.

 

Neu ab 2017 ist die Darstellung von Vermögen aus Kameradschaftskassen der Feuerwehren. Mit dem Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 06.07.2016 wurde geregelt, dass die Bestände der Kameradschaftskassen als Sondervermögen der Gemeinden auszuweisen sind. Aufgrund von noch nicht vorliegenden Einnahme- und Ausgabeplanungen sowie Einnahme- und Ausgaberechnungen dieser Kameradschaftskassen wird darauf im Vorbericht des Haushaltsplans 2017 mit den bis dahin vorliegenden Informationen hingewiesen. Mit Vorliegen dieser Planungen wird durch die Feuerwehr der Beschluss durch die Bürgerschaft eingeholt werden.

 

Im Bereich der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts stehen gesetzliche Veränderungen auch mit Auswirkungen auf die Hansestadt Lübeck an. Bislang unterliegt die öffentliche Hand nur dann der Umsatzsteuerpflicht, wenn und soweit sie sog. Betriebe gewerblicher Art unterhält.

Zur Anpassung an das europäische Mehrwertsteuerrecht hat nunmehr der Bundesgesetzgeber einen Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung geregelt, wonach künftig die Wettbewerbsrelevanz von entgeltlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand im Focus stehen und ggf. zur Umsatzsteuerpflicht führen wird. Im Einzelnen sind die praktischen und finanziellen Auswirkungen aktuell noch nicht einschätzbar, da insbesondere noch ausstehen die Anwendungserläuterungen durch das Bundesministerium der Finanzen, die nach Aussage des Ministeriums mutmaßlich erst 2017 zu erwarten sind. Der Gesetzgeber hat zum Wirksamwerden des Systemwechsels einen langen Übergangszeitraum geregelt. Das neue Recht tritt zum 01.01.2017, spätestens jedoch zum 01.01.2021 in Kraft. Übergangsweise ist der öffentlichen Hand die Möglichkeit eingeräumt, bis Ende 2016 beim Finanzamt eine sog. Optionserklärung abzugeben und aufgrund dessen das alte Recht noch bis zu vier weiteren Jahren anzuwenden. Ohne eine solche Optionserklärung würde die Neuregelung bereits zum 01.01.2017 in Kraft treten. Die Hansestadt Lübeck wird fristgerecht die Optionserklärung abgeben. In der Folge hätte sie - sobald die steuerlichen Auswirkungen verlässlich abgeschätzt werden können - die Möglichkeit, diese Optionserklärung mit Wirkung zum nächstfolgenden Kalenderjahresbeginn zu widerrufen.

 

 

Beratungsverfahren:
Wie in den Vorjahren wird den Fraktionen vor den Herbstferien der Entwurf des Haushaltsplans ohne Vorbericht digital vorgelegt. Je ein Exemplar wird in gedruckter Form den Fraktionsbüros zur Verfügung gestellt. 

Änderungen und damit Aktualisierungen der Daten sind einmalig vorgesehen zur Sitzung
des Hauptausschusses am 8. bzw. 22.11.2016, sofern sich bis dahin wesentliche Änderungen in der Planung ergeben haben. Dieses wird in einer Nachmeldeliste übersichtlich dokumentiert. 

 


  1. Zu den Beschlussvorschlägen 1- 4

 

zu 1. Festsetzung Ergebnisplan und Finanzplan

Im gedruckten Entwurf des Produkthaushalts sind die jeweiligen Produkthaushalts-
  seiten, die von den Bereichen gemeldeten Aufwendungen/Erträge bzw. Einzahlungen
  und Auszahlungen enthalten.

zu 1a. Maßnahmenlisten der Fachbereiche 1- 5

In den Maßnahmenlisten (Anlage 4) sind sowohl belastende als auch entlastende Sachverhalte enthalten, die zum Verständnis der Budgetentwicklungen in Listenform erläutert werden.

zu 2. Haushaltsbegleitbeschluss

  Aufgrund der nicht mehr einzuführenden Tourismusabgabe werden die in der Anlage 0 genannten Kompensationsvorschläge an die Bürgerschaft vorgelegt.

  Dies ist vorrangig vor dem eigenen Sparprogramm „3 X 5“ , das in 2018 beginnen wird.

 

zu 3. Haushaltssatzung

   Zu § 1

Bei dem wiedergegebenen Jahresfehlbedarf des Ergebnisplans handelt es sich
      um die Zahlen des Entwurfs mit Stand am 30.09.201640.791.800  EUR (Vorjahr
     66.861.000 EUR. Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisung des Landes sind
     dabei nicht enthalten, da diese nicht veranschlagt werden dürfen). Zur weiteren
     Transparenz wird es künftig grundsätzlich keine Übertragungen konsumtiver Finanz-
     mittel mehr geben, so dass die Haushaltspläne des jeweiligen Jahres aussage-
     kräftiger werden.

 

Die Fachbereichseckwerte wurden am 28.Juni 2016 im Hauptausschuss beraten und vom Bürgermeister als verbindliche Verwaltungsverfügung erlassen (siehe VO/2016/03848). Die Darstellung und Dokumentation der zur Einhaltung der Eckwerte erarbeiteten Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen erfolgt über die bekannten Maßnahmenlisten.
Für die notwendige Bauunterhaltung sind für 2017 grundsätzlich mindestens die im

Jahre 2016 veranschlagten Summen eingeplant zuzüglich der bereits im November 2015 beschlossenen weiteren Aufstockung ab 2017.

 

Ein Vergleich der Budgeteckwerte 2017 aus dem Sommer 2016 mit dem jetzt erreichten Stand der Haushaltsanmeldungen ergibt aus der dieser Vorlage beigefügten Anlage 3b.

 

Der investive Teil des Finanzplans enthält Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 27.884.200 EUR und liegt damit 3,75 Mio. EUR unterhalb der Tilgungsleistungen 2017. Eine Neuverschuldung aus der Aufnahme von Krediten zur Finanzierung investiver Maßnahmen findet somit nicht statt. Vorhergehend bedurfte es verwaltungsintern einer schwierigen Prioritätensetzung aufgrund weitaus höher liegenden Bedarfsanmeldungen. Die einzelnen Investitionsvorhaben sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Nach § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Gesamtzahl der Planstellen des Stellenplanes festzusetzen. Die Anzahl und Entwicklung der Planstellen ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 


III. Stand der Planung Erträge und Aufwendungen – Ergebnisplan

 

Ergebnisplan 2017 im Überblick

 

Planung 2016

Entwurf Planung 2017

Erträge

742.736.200 EUR

780.676.500 EUR

Aufwendungen

809.597.300 EUR

821.468.300 EUR

 

Jahresfehlbetrag

- 66.861.100 EUR

- 40.791.800 EUR

 

Größere Positionen aus dem Ergebnisplan

 

 Planung 2016

Entwurf Planung 2017

Personalaufwendungen
167.208.600 EUR
171.859.900 EUR

Versorgungsaufwendungen        

24.208.500 EUR 

     24.713.900EUR

Zinsaufwand

  27.926.600 EUR

26.788.700 EUR

für kurzfristige Kredite =        

rd. 11.200.000 EUR            

rd. 10.000.000 EUR            

für langfristige Kredite =

rd. 16.800.000 EUR

rd. 16.800.000 EUR

Transferaufwendungen

350.378.000 EUR

     343.040.100 EUR

darin

 

 

Sozialtransferaufwendungen

232.881.800 EUR

231.165.100 EUR

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke

102.545.100 EUR

     99.424.000 EUR

Gewerbesteuerumlage (abhängig vom Gewerbesteuerertrag)

12.144.000 EUR

       12.451.000 EUR

 

 

 

Erträge aus Steuern,

allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen

 

466.110.700 EUR

490.987.700 EUR

darin u.a.

 

 

Gewerbesteuer

79.200.000 EUR

81.200.000 EUR

Grundsteuer A/B

36.190.000 EUR

36.590.000 EUR

Gemeindeanteil EKSteuer

  73.732.900 EUR

  77.268.000 EUR

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

  13.888.200 EUR

  17.443.000 EUR

Kommunaler Finanzausgleich

172.575.600 EUR

190.720.600 EUR

 

 

 

 

 

Der 2. Zwischenbericht 2016 prognostiziert nach einer Fehlbedarfsplanung im Haushalt 2016 mit  rd. 66,9 Mio. EUR einen voraussichtlichen Fehlbedarf  von rd. 22,9 Mio. EUR und damit ein um rd. 44,0 Mio. EUR besseres Ergebnis.

 

Wie schon im Vorjahr absehbar bewegen sich die Gewerbesteuereinnahmen auf hohem Niveau.

 

 

IV. Stand der Planung investiver Auszahlungen/Finanzplan

 

Für die investive Haushaltsplanung 2017 bis 2020 hatten die Bereiche neben den fachlich notwendigen Investitionen z.B. in die Verkehrsinfrastruktur auch die in den Vorjahren bereits verschobenen Sanierungen und Erneuerungen zu beachten. Der Bereich Haushalt und Steuerung hatte wiederum das Ziel, dass die Höhe der Investitionen und damit die Kreditfinanzierung die Höhe der Tilgungsleistungen nicht übersteigt, um die Neuverschuldung nicht weiter anwachsen zu lassen. Dieses ist eingehalten.

 

Hafeninvestitionen: In den Vorjahren sind aufgrund der rückläufigen Geschäftsentwicklung bei der Lübecker Hafengesellschaft mbH (LHG) Investitionen der HL in die Hafeninfrastruktur erheblich reduziert worden mit der Hoffnung, in den Folgejahren dann wieder investieren zu können. Folglich muss ausgehend von veränderten Verkehren und Randbedingungen nun wieder auf planfestgestellten Flächen insbesondere am Skandinavienkai investiert werden. Die Maßnahmen werden vom Land gefördert, den Rest refinanziert die LHG, indem sie Abschreibungen und Zinsen an die HL erstattet.

 

Zu beachten sind die aus Vorjahren nicht (vollständig) in Anspruch genommenen Haushaltsmittel, weil z.B. Investitionsmaßnahmen noch nicht fertiggestellt oder abgerechnet werden konnten. Auch für diese übertragenen Finanzmittel werden Kreditermächtigungen vorgehalten, die in Summe die Handlungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck einschränken. Ziel soll es daher sein, diese Haushaltsreste in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren. Dabei wird unterschieden werden, ob eine Übertragung einer bereits begonnenen Maßnahme zuzurechnen ist, so dass der Betrag auch im Folgejahr erforderlich wird, oder ob die zu Grunde liegende Maßnahme aus personellen, organisatorischen Gründen o.ä. im ursprünglichen Haushaltsjahr nicht begonnen wurde. Dann macht ein Vorhalten von Finanzmitteln und Kreditermächtigungen dafür keinen Sinn und die Maßnahme wäre im Folgejahr neu anzumelden.

 
Zum aktuellen Stand siehe Anlage 2  Finanzplan/Investitionstätigkeiten 2017 – 2020 Darstellung aller angemeldeten Maßnahmen/ Auszahlungen mit dazugehörigen Einzahlungen im Planungszeitraum sowie ergänzend in Listenform.             
 

Auf der folgenden Seite ist der Finanzierungsrahmen  Investitionstätigkeiten für den Zeitraum 2015 - 2020 abgedruckt (Stand Entwurf).  Hieraus wird für die einzelnen Jahre deutlich, wie und in welcher Höhe die notwendigen rentierlichen und sonstigen Investitionen durch Eigenmittel, Kreditmittel sowie Zuweisungen und Zuschüsse  finanziert werden sollen.

 

G:\_2017\Vorlagen und Anlagen\Anlage 6\2016-09-29_Fiwi Entwurf_2017_Ce_LPA.jpg

 


Anlagen

zu Beratungs- und Beschlussvorgängen                       dazu abgegebene Begründungen        

0Haushaltsbegleitbeschluss 2017siehe Begründung I.

 

1Veränderungen aus

Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen siehe Kurzbegründung

und Fachausschussempfehlungen

zum Ergebnisplan

(werden ggf. zum Hauptausschuss vorgelegt)

2Finanzplan/Investitionstätigkeitens. ergänzend gedruckter Rohentwurf

  mit         Einzelanmeldungen mit Begründungen  

 allen angemeldeten Maßnahmen/ Auszahlungen mitsowie in Listenform

dazugehörigen Einzahlungen

2aVeränderungen aus

         Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungensiehe Kurzbegründungen

und Fachausschussempfehlungen

zum Finanzplan

(werden ggf. zum Hauptausschuss vorgelegt)

 

3ÜbersichtenStand: 27.9.2016

Gesamtübersicht

Allgemeine Deckungsmittel diverse Produkte

Fachbereichsbudgets 2017

 

4Maßnahmenlisten der Fachbereiche zum Erreichen Stand:  27.9.2016

der Budgetvorgaben bzw. Begründungen für die Überschreitung der Budgetvorgaben  

 

4aHinweise zur Ausschöpfung der Einnahme-/Ertrags- und Einzahlungsquellen und

         Beschränkung der Ausgaben/Aufwendungen und Auszahlungen

(Stand August 2016 / verwaltungsseitig aktualisiert September 2016)

 

5Stellenplan 2017 mit Begründung und Stellenplanquerschnitt

6           Überprüfung der von der HL erhobenen Gebühren/Entgelte

 

7           Beratungsergebnisse der Fachausschüsse

(werden zur Bürgerschaftssitzung vorgelegt)

 

8 Durchführungsbestimmungen 2017

 

Außerdem liegen den Fraktionen zur Beratung vor:

Produkthaushaltsplan 2017digital und als gedruckter Entwurf.

Ein Band IProdukthaushalt 2017 mit Gesamtergebnisplan, Gesamtfinanzplan, Produkthaushaltsseiten,
Teilergebnispläne, Teilfinanzpläne

Rohentwurf Investitionen Anlage 2  (vollständige Zusammenstellung der (Einzel-) Mittelanmeldungen
             sowie in Listenform)

Entwurf Band IIIJahresabschlüsse 2014/2015 der städt. Gesellschaften,
Eigenbetriebe und Sondervermögen, Wirtschaftspläne  2017 liegen noch nicht vor
(werden  zum Hauptausschuss vorgelegt)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltsentwurf_2017 (4513 KB)    
Anlage 9 2 öffentlich Vorbericht-2017 (2817 KB)    
Anlage 10 3 öffentlich Band_II_Stellenplan_2017 (729 KB)    
Anlage 11 4 öffentlich Band_III_Beteiligungsbericht_2017 (5236 KB)    
Anlage 12 5 öffentlich Anlage_0_Haushaltsbegleitbeschluss_2017 (19 KB)    
Anlage 13 6 öffentlich Anlage_1_Nachmeldeliste_2017_Konsumtiv_Maßnahmenliste_FB2_Vorbericht (1223 KB)    
Anlage 2 7 öffentlich Anlage_2_Rohentwurf_investiv_mit_Liste_komplett (2976 KB)    
Anlage 14 8 öffentlich Anlage_2a_Nachmeldeliste_2017_Investitionen (31 KB)    
Anlage 3 9 öffentlich Anlage_3_Budgetübersichten_Allgem_Deckungsm_2017 (110 KB)    
Anlage 4 10 öffentlich Anlage_4_Maßnahmenlisten_ (86 KB)    
Anlage 5 11 öffentlich Anlage_4a_Hinweise_IMI_Haushaltskonsolidierung_2016 (370 KB)    
Anlage 6 12 öffentlich Anlage_5_Begründung_Veränderungsliste_Stellenplan_2017 (581 KB)    
Anlage 7 13 öffentlich Anlage_6_Überprüfung_Gebühren_Entgelte (132 KB)    
Anlage 8 14 öffentlich Anlage_8_Durchführungsbestimmungen_2017 (47 KB)    
Stammbaum:
VO/2016/04224   Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/04452   Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017   1.201 - Haushalt und Steuerung   Beschlussvorlage öffentlich