Vorlage - VO/2016/04452
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Beschlussvorschlag
1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird ausgehend vom Entwurf gemäß VO/2016/04224 einschl. Anlagen mit den Veränderungen gemäß fortgeschriebener Nachmeldeliste Anlage 1
beschlossen.
2.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4 zur VO/2016/04224) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
3.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0
beigefügten Fassung der Konsolidierungsliste gefasst.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
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1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.532.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 814.849.300
| EUR | ||
| einen Jahresüberschuss von |
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| einen Jahresfehlbetrag von | 34.316.800 | EUR | ||
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 758.667.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 766.515.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
| 93.352.500 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
149.858.700 |
EUR | ||
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festgesetzt.(Stand: 9.12.2016)
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 28.871.500 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 62.664.400 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000
| EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.349,041 |
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§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2.Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
5. Stellenplan
Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus
der Veränderungsliste ergebenden Stellen ergänzt und in der sich daraus ergebenden
Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt mit 3349,041 Planstellen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fachbereiche 1 – 5 Lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja über den Jugendhilfeausschuss zur vorhergehenden Vorlage |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 95 Gemeinde- ordnung Schleswig-Holstein |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1: Fehlbedarf Ergebnisplan: 34.316.800 EUR Auszahlng. Investitionen:149.858.700 EUR ) |
Begründung
Der mit der Vorlage VO/2016/04224 verwaltungsseitig vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2017 wurde in der Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 24.11.2016 abgelehnt. Vor dieser Ablehnung wurden Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen gefasst, die nun ebenso in die neue Vorlage des Haushalts 2017 eingearbeitet wurden, wie auch die mehrheitlich zum Haushalt selbst getroffenen Entscheidungen. Einzelheiten ergeben sich aus der fortgeschriebene Nachmeldeliste Anlage 1, dort in grauer Schattierung.
Weiterhin wurden veraltungsseitig Prüfungen begonnen zur Vergabe der städtischen Informationstechnik an Dritte, zur Übertragung der MuK an Dritte usw. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden gesondert dargestellt.
Die Anlage 0 Haushaltsbegleitbeschluss - Konsolidierungsliste wurde verwaltungsseitig überarbeitet und um die offenbar nicht mehrheitsfähigen Punkte bereinigt. Darüber hinaus werden neue Vorschläge zur Kompensation der nicht mehrheitsfähigen Punkte zur fast vollständigen Erreichung des notwendigen Eigenanteils der Hansestadt Lübeck aufgenommen.
Beratungsverfahren:
Die Bezugnahme auf die abgelehnte Vorlage VO/2016/04224 erspart die erneute Vorlage des umfangreichen Druckwerks nebst Anlagen in den Gremien und bedingt ausschließlich die Vorlage der fortgeschriebenen Nachmeldeliste wie auch der überarbeiteten Konsolidierungsliste. Die Papierunterlagen der abgelehnte Vorlage VO/2016/04224 wurden zur Sitzung der Bürgerschaft am 24.11.216 versandt und sind nach wie vor digital in ALLRIS wie auch im Lübeck:Fenster verfügbar. Bei Bedarf können diese Papierunterlagen nochmals vom Bereich Haushalt und Steuerung zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen
Anlage 0 - Haushaltsbegleitbeschluss - Konsolidierungsliste
Anlage 1 - fortgeschriebene Nachmeldungen konsumtiv sowie investiv mit Kurzbegründungen, Budgetübersichten, Veränderungsliste zum Stellenplan mit Begründung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage_0_Haushaltsbegleitbeschluss_Konsolidierungsliste_2017 (48 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage1_Nachmeldeliste_2017 (588 KB) |
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