Vorlage - VO/2016/04238
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Beschlussvorschlag
Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2015
Begründung
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen (VE) zu berichten.
Im 1. Halbjahr 2016 wurden gesamtstädtisch
im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)
über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt 501.966,62 EUR,
im investiven Teil (Finanzplan)
über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 418.208,00 EUR,
in den Haushalten der Stiftungen
über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 0,00 EUR,
zugestimmt.
Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.
Anlagen
Einzelaufstellungen üpl. / apl. Bewilligungen nebst Begründungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | aplüpl 1Halbj16 druck (46 KB) |