Vorlage - VO/2016/04175  

Betreff: Bebauungsplan 33.06.00 - Mecklenburger Landstraße 49 - 67 (Lübeck - Travemünde - Priwall)
Satzungsbeschluss (5.610)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lorenzen, Anne-Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.11.2016 
54. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anl1_33-06-00_Abwägungstabelle_Teil A-C_2016-09-16
Anl2_33-06-00_B-Plan-Original_2016-09-16
Anl3_33-06-00_Planzeichnung mit Legende_2016-09-16
Anl4_33-06-00_Teil B -Text -_2016-09-16
Anl5_33-06-00_Begründung mit Anhängen_2016-09-16
Anl6_ Berichtigung F-Plan-124Änd_2016-09-16

Beschlussvorschlag

1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplanes 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens beteiligt.

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.830 Kurbetrieb

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

3.820 Stadtwald

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.416 Stadtbibliothek

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.651 Gebäudemanagement

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

Überwiegend zustimmend; die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind geprüft und in die Abwägung eingestellt worden (siehe beiliegenden Auswertungsbericht)

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage)

(Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 8.der Begründung)

 


Begründung

Siehe Anlage 5

 


Anlagen

1Prüf- und Abwägungsbericht zu den im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen

2Bebauungsplan 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall –, Fassung zum Satzungsbeschluss  (Planoriginal)

3Teil A - Planzeichnung mit Legende  (verkleinerter Planauszug im DIN-A3-Format)

4Teil B - Text  (DIN-A4-Druckfassung)

5Begründung zum Bebauungsplan 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67, Lübeck – Travemünde - Priwall – , Fassung zum Satzungsbeschluss

6124. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf zur Berichtigung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl1_33-06-00_Abwägungstabelle_Teil A-C_2016-09-16 (575 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anl2_33-06-00_B-Plan-Original_2016-09-16 (1762 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anl3_33-06-00_Planzeichnung mit Legende_2016-09-16 (1460 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anl4_33-06-00_Teil B -Text -_2016-09-16 (103 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anl5_33-06-00_Begründung mit Anhängen_2016-09-16 (2483 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anl6_ Berichtigung F-Plan-124Änd_2016-09-16 (1058 KB)