Vorlage - VO/2016/04253
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung über 20.000 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja |
Begründung
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 20.000 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 2.759.200,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 20.000,00 Euro zuständig.
Bei der Spende handelt es sich um einen Zuschuss für die Durchführung eines zweijährigen berufsbegleitenden VHS-Kursangebotes, in dem sich Interessierte mit dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss auf die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb des Mittleren Schulabschlusses im Frühjahr 2018 vorbereiten können.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der
Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht.
Anlagen