Vorlage - VO/2016/04416  

Betreff: Austauschantrag zu VO/2016/04336 TOP 5.10: SPD, FDP, GAL, BfL, Freie Wähler&Die Linke:
Angebotsfrist bei Erbbaugrundstücksverkäufen verlängern
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der FDP Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL)
   Geschäftsstelle der BfL Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die Fraktionen von SPD, FDP, GAL, BfL und Freie Wähler&Die Linke beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Die Frist zur Abgabe eines Kaufinteresses für vom Beschluss der Bürgerschaft vom 28.04.2016 (VO 2015/03216) betroffene Erbbauberechtigte wird um 12 Monate bis 31.12.2017 verlängert. Es ist sicherzustellen, dass allen vom zuvor genannten Bürgerschaftsbeschluss Betroffenen ein Angebot bis 31.12.2017 vorliegt.

 

Die diesen Erbbauberechtigten unterbreiteten Kaufpreise (Bodenrichtwert Stichtag 31.12.2014 für die Jahre 2015/2016) werden aufrechterhalten, auch wenn der Gutachterausschuss in 2017 neue Bodenrichtwerte ermittelt bzw. veröffentlicht.

 

Erbbauberechtigte sind in Angebotsschreiben zum Kauf des Grundstückes darauf hinzuweisen, dass mit der Abgabe eines Kaufinteresses noch kein verbindlicher Kaufvertrag zustande kommt und der Erbbauberechtigte in zwingenden Fällen (zum Beispiel keine Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes) sein Kaufinteresse zurückziehen kann. Ferner ist der Berechnungsweg zur Ermittlung des Angebotskaufpreises dem Angebotsschreiben beizufügen, um für eine höhere Transparenz bei der Angebotspreisermittlung zu sorgen.

 


Begründung

ggf. mündlich

 


Anlagen