Vorlage - VO/2016/03825  

Betreff: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Neumann, Ulrike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
06.10.2016 
25. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
08.11.2016 
53. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen
Begründung
Synopse
Stellungnahme Frauenbüro_Endfassung
Zusammenfassung der Stellungnahmen 4.511 Kita´s
Stadtelternvertretung
Vergleich Elternbeiträge U3
Entgelt-Vergleich_kreisfreie Städte

Beschlussvorschlag

Die 10. Änderung der Entgeltordnung vom 28.02.05 in der Fassung des 9.Nachtrages vom 09.12.2015 wird für das Kindergartenjahr 2017/2018 gemäß der Anlage 3 beschlossen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201       - Haushalt und Steuerung

1.300       - Recht (hinsichtlich der Entgeltordnung)

1.160       - Frauenbüro

4.041.3-Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen

4.511   - Elternbeiräte der 28 Kindertageseinrichtungen

Stadtelternvertretung

 

1.201       - Haushalt und Steuerung –

              Zustimmung

1.300       - Recht – keine rechtlichen Bedenken

1.160       - Frauenbüro – siehe Stellungnahme Anlage 4

4.041.3- Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen – Zustimmend mit der Maßgabe, dass der Mehrbedarf für das Produkt 361001000 – finanzielle Förderung in Kita´s /Sachkonto 5331001- Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen, durch Mehreinnahmen im Produkt 365002000 gedeckt wird und somit die finanzielle Ordnung für das Produkt 361001000 hergestellt wird.

4.511   - Elternbeiräte der 28 Kindertageseinrichtungen –  Zustimmung 18 Einrichtungen

                   - keine Zustimmung 6 Einrichtungen

                   - Stimmenthaltungen 2 Einrichtungen

siehe Anlage 5

Stadtelternvertretung – keine Zustimmung siehe Anlage 6

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung erforderlich und von der Verwaltung alle zwei Jahre gefordert.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

vorgehaltene Leistungen. Die Gebühren- und Entgelttarife sind regelmäßig auf ihren Kostendeckungsgrad zu überprüfen. Es besteht die Vorgabe, die Einnahmesituation des Bereiches zu verbessern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Siehe Anlage 2

 


Anlagen

Synopse siehe Anlage 3

Stellungnahme Bereich Frauenbüro siehe Anlage 4

Auswertung Stellungnahmen der 28 Kindertageseinrichtungen des Bereiches 4.511 Städt. Kindertageseinrichtungen siehe Anlage 5

Stellungnahme Stadtelternvertretung siehe Anlage 6

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen (14 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (29 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Synopse (55 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Stellungnahme Frauenbüro_Endfassung (49 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Zusammenfassung der Stellungnahmen 4.511 Kita´s (16 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Stadtelternvertretung (54 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Vergleich Elternbeiträge U3 (16 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Entgelt-Vergleich_kreisfreie Städte (20 KB)