Vorlage - VO/2016/03825  

Betreff: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Neumann, Ulrike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
06.10.2016 
25. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
08.11.2016 
53. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die 10. Änderung der Entgeltordnung vom 28.02.05 in der Fassung des 9.Nachtrages vom 09.12.2015 wird für das Kindergartenjahr 2017/2018 gemäß der Anlage 3 beschlossen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

1.201       - Haushalt und Steuerung

1.300       - Recht (hinsichtlich der Entgeltordnung)

1.160       - Frauenbüro

4.041.3-Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen

4.511   - Elternbeiräte der 28 Kindertageseinrichtungen

Stadtelternvertretung

 

1.201       - Haushalt und Steuerung –

              Zustimmung

1.300       - Recht – keine rechtlichen Bedenken

1.160       - Frauenbüro – siehe Stellungnahme Anlage 4

4.041.3- Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen – Zustimmend mit der Maßgabe, dass der Mehrbedarf für das Produkt 361001000 – finanzielle Förderung in KitaŽs /Sachkonto 5331001- Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen, durch Mehreinnahmen im Produkt 365002000 gedeckt wird und somit die finanzielle Ordnung für das Produkt 361001000 hergestellt wird.

4.511   - Elternbeiräte der 28 Kindertageseinrichtungen –  Zustimmung 18 Einrichtungen

                   - keine Zustimmung 6 Einrichtungen

                   - Stimmenthaltungen 2 Einrichtungen

siehe Anlage 5

Stadtelternvertretung – keine Zustimmung siehe Anlage 6

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung erforderlich und von der Verwaltung alle zwei Jahre gefordert.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

vorgehaltene Leistungen. Die Gebühren- und Entgelttarife sind regelmäßig auf ihren Kostendeckungsgrad zu überprüfen. Es besteht die Vorgabe, die Einnahmesituation des Bereiches zu verbessern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Siehe Anlage 2

 


Anlagen

Synopse siehe Anlage 3

Stellungnahme Bereich Frauenbüro siehe Anlage 4

Auswertung Stellungnahmen der 28 Kindertageseinrichtungen des Bereiches 4.511 Städt. Kindertageseinrichtungen siehe Anlage 5

Stellungnahme Stadtelternvertretung siehe Anlage 6

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen (14 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (29 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Synopse (55 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Stellungnahme Frauenbüro_Endfassung (49 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Zusammenfassung der Stellungnahmen 4.511 KitaŽs (16 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Stadtelternvertretung (54 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Vergleich Elternbeiträge U3 (16 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Entgelt-Vergleich_kreisfreie Städte (20 KB)