Auszug - Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2017  

26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.12
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 21:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/04176 Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 06. Juli 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 552), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500 €

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  74.500 €

 einem Jahresüberschuss von 0 €

 einem Jahresfehlbetrag von 0 €

 

Im Finanzplan mit

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

 Verwaltungstätigkeit auf 6.400 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

 Verwaltungstätigkeit auf 5.600 €

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:31

Nein-Stimmen:16

 

Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.