Vorlage - VO/2016/04012  

Betreff: Eheschließungen im Rathaus und auf der Passat
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.340 - Standesamt Bearbeiter/-in: Teege, Regina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
15.11.2016 
31. und konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
KonzeptRathauseheschliessungen16_7_27

Beschlussvorschlag

Bürgerschaftsbeschlüsse vom 28.1.2016 (VO/2015/03231) und 28.4.2016 (VO/2016/03637)

 


Begründung

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 28.01.2016 (VO/2015/03231) folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Bürgermeister legt bis Juni 2016 ein Konzept vor, wie Trauungen in den repräsentativen Räumen des Rathauses durch das Standesamt- analog des Angebotes auf der Viermastbark Passat in Travemünde – ermöglicht werden können. Entsprechender Parkraum für das Brautpaar wird in Rathausnähe zur Verfügung gestellt  (z.B. in Absprache mit der Marienkirche auf dem Kirchhof).“

 

Am 28.04.2016 (VO/2016/03637) wurde beschlossen:

 

“Der Bürgermeister wird beauftragt, die Durchführung von Trauungen auf dem Segelschulschiff PASSAT in Lübeck- Travemünde weiterhin sicher zu stellen.

Der Bürgerschaft ist bis zum Juni 2016 gemeinsam mit dem Auftrag der Bürgerschaft zur Konzepterstellung für Eheschließungen in den repräsentativen Räumen des Rathauses (VO/2015/03231) zu berichten.“

 

(Anmerkung des Standesamts: Mit „Trauung“ wird der kirchliche Akt bezeichnet, dieser Begriff wird im vorliegenden Bericht durch „Eheschließung“ ersetzt.)

 

 

 

Das in Zusammenarbeit zwischen der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) und den Bereichen Standesamt, Logistik, Bürgermeisterkanzlei, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsangelegenheiten, Liegenschaften sowie dem 1. Polizeirevier entstandene Konzept wird gemäß dem Beschluss der Bürgerschaft vom 28.01.2016 (VO 2016/03231) als Anlage vorgelegt. Im Ergebnis werden die Eheschließungen im Rathaus in dem im Konzept genannten Rahmen vom Standesamt mit dem eigenen Personal geleistet, wenn alle vorhandenen Planstellen besetzt sind. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die landeseinheitlich festgelegten Gebühren für Eheschließungen keinen Spielraum bieten, um höheren Aufwand z. B. bei längerer Abwesenheit vom Dienstgebäude zusätzlich abzurechnen, so dass bei hohem zeitlichen Aufwand keine Kostendeckung beim Standesamt erzielt wird.

 

Zu dem Beschluss der Bürgerschaft vom 28.04.2016 (VO 2016/03637) ist auszuführen, dass der Bereich Schule und Sport, als Betreiber des Passathafens und der Viermastbark Passat, im Juli 2016 eine  Verwaltungsstelle im Hafenbüro des Passathafens, unter anderem mit dem Aufgabeninhalt Eheschließungen auf der Passat vorzunehmen, ausgeschrieben hat. Diese wird voraussichtlich zum Oktober besetzt sein, so dass für die nächste Saison wieder Eheschließungen auf der Passat angeboten werden können. Unvorhersehbare und kurzfristige Personalausfälle werden vom Standesamt vertreten. Hierüber werden die Bereiche zeitnah eine gesonderte Vereinbarung treffen.

 

Grundsätzlich ist es möglich, bei entsprechender Nachfrage unter Beachtung rechtlicher, organisatorischer und personeller Vorgaben und nach Abstimmung mit den in Frage kommenden Fachbereichen das  Konzept zur Vornahme von Eheschließungen im Rathaus  auch auf andere geeignete Standorte zu übertragen. Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten sind dann entsprechend anzupassen. Der feierliche und würdige Rahmen ist nach der Ordnungsvorschrift des § 14 Personenstandsgesetz bei allen  Eheschließungen zu wahren. Die Räumlichkeiten sind für Eheschließungen zu widmen. Sachfremde (z. B. gastronomische) Gründe für besondere Eheschließungsformen und -orte sind rechtlich nicht zulässig. Die Entscheidung über die Zulässigkeit hat jeweils das Standesamt zu treffen.

 

Da es sich bei der Ausdehnung auf weitere Standorte um eine freiwillige Erweiterung des Angebots handelt und die Kosten durch die landeseinheitlich festgesetzten Gebühren regelmäßig nicht gedeckt werden können, wäre das notwendige Personal von dem veranstaltenden Fachbereich zu stellen. Die Ressourcen des Standesamtes sind durch das Anwachsen der Pflichtaufgaben wie an Fristen gebundene Beurkundungen (Geburten, Sterbefälle etc.) bereits ausgeschöpft.  Die Fallzahlen bei Eheschließungen und Geburten steigen zzt. weiter an und der Umfang der schwierigen, zeitintensiven Fälle mit ausländischer Beteiligung nimmt immer mehr zu.

 

Eine Ausdehnung auf weitere externe Eheschließungsorte erfordert insbesondere die Gewinnung von Eheschließungsstandesbeamten, deren Kompetenz sich auf die Vornahme von Eheschließungen beschränken kann. Diese und die notwendigen Vertretungskräfte können aus allen Bereichen der Stadtverwaltung (auch Pensionäre) durch Zusatzausbildung und regelmäßige Fortbildung gewonnen werden. Sie unterstehen lediglich der fachlichen Aufsicht des Standesamtes. Die Eheschließung wird dann über die LTM als „Gesamtpaket“ in dem Fachbereich, der die jeweiligen Räume stellt, mit dessen Personal im Rahmen der eigenen Ressourcenverantwortung durchgeführt.

 

Zur Vereinfachung und realistischen Kostenkalkulation erfolgt die Abrechnung mit den Kunden durch die LTM, die die Gebühren des Standesamtes dabei mit berücksichtigt.

 


Anlagen

Konzept Eheschließungen im Rathaus

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KonzeptRathauseheschliessungen16_7_27 (62 KB)