Auszug - CDU - Antrag zu VO/2016/04224 - Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderung 2017  

26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.5.8
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 21:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2016/04421 CDU - Antrag zu VO/2016/04224 - Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderung 2017
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

An dieser Stelle spricht Herr Klemm zum Haushalt

 

Es spricht BM Rottloff – Punkt 12 des Antrages ist zu streichen.

 

Es sprechen Herr Klemm und BM Sankewitz. BM Fürter beantragt punktweise Abstimmung

 

Die Vorsitzende lässt über den Antrag punktweise abstimmen:

 


Beschluss:

Der Haushalt wird mit folgenden Maßgaben auf die Sitzung im Januar 2017 vertagt:

( durch Abstimmung bereits erledigt)

 

1. Prüfauftrag zur Einführung einer Kulturförderabgabe

Der Bürgermeister wird gebeten, bis Januar 2017 zu prüfen, ob es möglich ist, eine zweckgebundene Kulturförderabgabe nach dem Vorbild der Stadt Köln in der Hansestadt Lübeck einzuführen, die weder die Unternehmen noch die Einwohner der Hansestadt belastet. Zweck der Abgabe sollte die Finanzierung und Förderung des Weltkulturerbes, kultureller Stätten und Einrichtungen sowie Einrichtungen zur Förderung des Fremdenverkehrs sein. Ziel sollte ein unkompliziertes, einfaches und personalneutrales Abrechnungssystem sein. Gleichzeitig möge der Bürgermeister vorschlagen, wie hoch diese Kulturförderabgabe nach seinen Vorstellungen sein soll und wie dabei sichergestellt wird, dass trotz des dann notwendigen Wegfalls der Kurabgabe der Kurbetrieb dauerhaft erhalten werden wird.

 

2. Ausschüttung städtischer Gesellschaften

Der Bürgermeister überprüft bis Januar 2017 die Ausschüttungen und den Zuschussbedarf aller städtischen Gesellschaften und zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf.

 

3. Gleiche Theaterförderung

Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck in seiner Funktion als Vorsitzenden des Schleswig-Holsteinischen Städtetages auf, sich für die Gleichbehandlung und gleiche Förderung der drei schleswig-holsteinischen Theater einzusetzen.

 

4. Übergabe des Theatergebäudes an die Theater gGmbH

Der Bürgermeister wird aufgefordert bis Januar 2017, die Übergabe des Theatergebäudes an die Theater Lübeck gGmbh zu einem angemessenen Preis zu prüfen. Die Prüfung beinhaltet unter anderem die finanziellen Auswirkungen und berücksichtigt die anstehenden Sanierungen an dem Gebäude.

 

5. Der Bürgermeister wird aufgefordert bis Januar 2017 zu erläutern, wie und auf welche Weise das Theater die von Ihm vorgeschlagene Summe von 800.000 € einsparen soll. Welche Einzelmaßnahmen soll das Theater nach seinen Vorstellungen dazu ergreifen?

 

6. Übertragung der MuK an Dritte

Der Bürgermeister möge bis Januar 2017 prüfen, welche Vorteile die Übertragung der Musik- und Kongresshalle an Dritte für die Stadt hätte. Dabei soll unter anderem das jährlich auflaufende Defizit, der Sanierungs- und Investitionstau sowie ein möglicher Erlös berücksichtigt werden. Überwiegen die Vorteile, möge der Bürgermeister ein Interessenbekundungsverfahren vorbereiten.

 

7. Haustarife für städtische Eigenbetriebe

Der Bürgermeister möge bis Januar 2017 prüfen, welche Vorteile für die Hansestadt und die Eigenbetriebe entstehen könnten, wenn jedem der städtischen Eigenbetriebe die Möglichkeit zur Vereinbarung von branchenüblichen Haustarifen eingeräumt wird. Überwiegen die Vorteile, möge der Bürgermeister die Einführung von Haustarifverträgen vorbereiten.

 

8. Einsparpotentiale bei Vereinen und Verbänden

Der Bürgermeister möge bis Januar 2017 aufzeigen, welche Einsparpotentiale bei Vereinen und Verbänden möglich sind, um die Zuweisungen und Zuschüsse wieder auf das Niveau von 2012 zu reduzieren.

 

9. Die Verwaltung prüft bis Januar 2017, welche Kosten entstehen, die Endgeldordnung für die Benutzung von Schulräumen und die Benutzungsordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen so geändert werden, dass gemeinnützige Vereine, die Spielmannszüge und andere Musikgruppen betreiben, wie gemeinnützige Musikschulen behandelt werden und legt dar, wie eine derartige Änderung aussehen könnte.

 

10. Investitionsmittel für den Ausbau des Flughafens

Der Bürgermeister wird aufgefordert bis Januar 2017 zu prüfen, ob es möglich ist, die im Haushalt für den Ausbau des Flughafens vorgesehenen Investitionsmittel in Höhe von 5,5 Millionen Euro umzuwidmen für die Sanierung von Schulen.

 

11. Haushalt als CSV-Datei veröffentlichen

Der Bürgermister möge bis Januar 2017 prüfen, ob und mit welchem Aufwand es möglich ist, mit der Veröffentlichung des Haushalts (Entwürfe, beschlossener Plan sowie die Ergebnisse und Zwischenergebnisse) als PDF gleichzeitig die Daten der Ergebnis- und Finanzrechnung als CSV-Datei in etablierter Form zu veröffentlichen.

 

12. Kostenüberprüfung Unterstützte Elementargruppen

Der Bürgermeister wird beauftragt bis Januar 2017 zu überprüfen, welche Kosten mit dem Beschluss der Einwohnerversammlung vom 31.11.2015, der Bürgerschaft im Rahmen der Jugendhilfeplanung – Maßnahmeplanung für das Kita-Jahr 2016/2017 eine Planung vorzulegen, die den „Präventive Baustein – Unterstützte Elementargruppe“ gemäß der Jugendhilfeplanung – Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG) stadtweit auf alle Kindertagesstätten ausweitet, verbunden sind.

Um den bisherigen Charakter der gezielten Schwerpunktsetzung zu erhalten, wird in den Kitas, die gegenwärtig bereits von den „Unterstützten Elementargruppen“ profitieren, darüber hinaus eine zusätzliche Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Sinne der präventiven Bausteine festgelegt. Auch hierfür legt der Bürgermeister eine Kostenfolgeabschätzung vor. Zudem wird dargelegt, welches zusätzliche Personal zur Umsetzung benötigt wird.

Darüber hinaus wird von der Verwaltung aufgezeigt, welche Pläne bestehen, sollte die auf bisher zwei Jahre festgelegte Förderung des Landes entfallen.

 

13. Auslagerung IT

Der Bürgermeister legt bis Januar 2017 dar, ob und unter welchen Kosten und Risiken es möglich ist, die bisher im Bereich 1.105 (Informationstechnik, Produkt 111.007) von der Stadt übernommen Aufgaben auszuschreiben und für mindestens 10 Jahre auszulagern. Bei der Verwendung von Software (zum Beispiel Office-Büroprogramme) und Hardware (zum Beispiel Mobiltelefone) kann die Ausschreibung gegenüber der bisherigen Aufgabenwahrnehmung kostengünstigere Varianten vorsehen.

 

14. Abarbeitung von B-Plänen

Der Bürgermeister möge bis zur Sitzung im Januar 2017 prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, damit die Erstellung von B-Plänen in der Verwaltung beschleunigt wird. Die Prüfung sollte aufzeigen in welchen Bereichen zur Zeit Engpunkte vorliegen und wie diese im Einzelnen beseitigt werden sollen. Dabei sollte der gesamte Verfahrensvorgang in allen beteiligten Dienststellen untersucht werden.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis Pkt. 1

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:19

Nein-Stimmen:28

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 2

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:25

Nein-Stimmen:22

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 3

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:32

Nein-Stimmen:15

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 4

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:21

Nein-Stimmen:26

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 5

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:19

Nein-Stimmen:28

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 6

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:22

Nein-Stimmen:24

Enthaltung: 1

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 7

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:24

Nein-Stimmen:23

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 8

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:21

Nein-Stimmen:26

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 9

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:18

Nein-Stimmen:29

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 10

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:26

Nein-Stimmen:21

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 11

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:45

Nein-Stimmen:2

 

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 13

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:25

Nein-Stimmen:22

 

Abstimmungsergebnis Pkt. 14

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:22

Nein-Stimmen:25