Vorlage - VO/2016/04182  

Betreff: Austauschblatt zu VO/2016/04142 TOP 5.4 - Bewerbung um Teilnahme am Europäischen Kulturerbejahr 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE
Bearbeiter/-in: Otte, Christine   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

2018 wird das Europäische  Kulturerbejahr unter dem Motto „Sharing Heritage“  stattfinden. Eine Teilnahme der Hansestadt Lübeck am Europäischen Kulturerbejahr 2018 ist gewünscht und soll mit dem Stadtjubiläum 875 Jahre Hansestadt Lübeck (Beschluss der Bürgerschaft VO 2015/02382) verbunden werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen vorbereitenden Schritte zur Teilnahme am Europäischen Kulturerbejahr 2018 einzuleiten.

 

Der Bürgerschaft ist bis zum November 2016 ein Umsetzungsplan mit Zeitschiene und Kostenplan sowie Fördermöglichkeiten vorzulegen.

 


Begründung

Die Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Europäischen Kulturerbejahr 2018 ist kulturpolitisch gesehen nahezu verpflichtend – insbesondere, wenn sich Lübeck als Vorbereitung auf eine mögliche Kulturhauptstadtbewerbung profilieren will. Das bestehende einmalige Weltkulturerbe, der Anspruch Kulturhauptstadt des Nordens zu sein und die Chancen der Weiterentwicklung im Rahmen dieses Weltkulturerbejahres, begründen eine Teilnahme der Hansestadt Lübeck hinreichend.

 

Die vorliegende Konzeption zum Weltkulturerbejahr beschreibt folgende angestrebte Impulse:

  • Die Etablierung von (Bildungs-)Formaten, die anhand der Zeugnisse Europas reicher Geschichte die Bedeutung von Werten wie Vielfalt, Toleranz und interkultureller Dialog vermitteln;
  • Die Etablierung neuer digitaler Angebote, wie etwa Blogs, die insbesondere den jüngeren Generationen auf attraktive Weise den Wert von Europas kulturellem Erbe vermitteln;
  • Die Durchführung und Sichtbarmachung von Projekten, die verbesserte Konzepte zur Verwaltung des kulturellen Erbes unter Beteiligung des öffentlichen Sektors, privater Akteure und der Zivilgesellschaft praktizieren;
  • Die Verbreitung und Anwendung der Ergebnisse zur Förderung der Kompetenzentwicklung, letztlich somit auch die fortwährende Qualifizierung und Sicherung von Arbeitsplätzen;
  • Die Stärkung und Diversifizierung des Kulturtourismus über das Sichtbarmachen gemeinsamer „Wege, Achsen und Schneisen“, gemeinsamer „Schmelztiegel und Schnittpunkte“ und übergreifender Grenzräume;
  • Eine grenzüberschreitende Plattform, die europaweit über Förderungsmöglichkeiten, „Best practice“- Beispiele, grenzüberschreitende Netzwerke oder aktuelle Entwicklungen und Veranstaltungen im Feld informiert;
  • Intensivierte oder neue Zusammenarbeiten, etwa über die Anwendung komplementärer und auch grenzüberschreitender Fördermöglichkeiten;
  • Eine erhöhte Sichtbarkeit bestehender europäischer Initiativen, wie z.B. dem „EU Prize for Cultural Heritage / Europa Nostra Awards“ wie auch die Stärkung der Effekte bestehender europäischer Förderprogramme wie etwa „Creative Europe“.

 

Weiter heißt es in der Konzeption:

 

„Gesellschaft im Wandel“ ist der programma­tische Ansatz des Jahres, dieser spiegelt die fort­schreitenden und diversifizierten gesellschaftlichen Veränderungen in Europa, nicht zuletzt die aktuellen Herausforderungen durch die Zunahme der in EuropaSchutz suchenden Flüchtlinge. Der Schwerpunkt verdeutlicht zudem, dass die Menschen in Europa im Zentrum der Diskussion stehen sollen. Drei Aspekte sollen im Rahmen des Jahres insbesondere diskutiert werden: kulturelle Vielfalt, demografischer Wandel und Nachhaltigkeit. Hieran anknüpfend entfaltet das Jahr auch seine politische und wirtschaftliche Relevanz. (…) Als besondere Ziel­gruppe sollen die jüngeren Generationen, die „Erben des Erbes“, angesprochen werden; zugleich auch die Menschen, die bislang nur bedingt einen Zugang zum kulturellen Erbe gefunden haben. Der Partizipation der Gesellschaft und der Bildungsarbeit im Kontext des kulturellen Erbes soll in besonderer Weise Raum gebo­ten werden, um so dem Ziel der aktiven Teilhabe und der Identifikation mit dem kulturellen Erbe entspre­chen zu können – insbesondere auch unter Nutzung der neueren Möglichkeiten durch die fortschreitende Digitalisierung. Denn ein Entdecken und Verstehen von Europas kultureller Vielfalt und auch den nicht-euro­päischen Verknüpfungen verbessert unseren gemein­samen Dialog; und kulturelle Orientierung und das Erkennen des kulturellen Eigenwerts fördert, gemein­sam mit dem interkulturellem Dialog, die Akzeptanz der kulturellen Identität anderer.

 


Anlagen