Vorlage - VO/2016/04297
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Posssehl-Stiftung in Höhe von 43.490,00 € für die Realisierung des „Lübecker Eiszaubers“ in der Zeit vom 13.01.2017 – 19.02.2017 wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Was sich zur Weihnachtszeit mit einer Kinder-Eisbahn an der Obertrave ankündigt, soll vom 13. Januar bis 19. Februar 2017 mit der großen Eisbahn fortgeführt werden. Mitten in der Stadt und vor der historischen Kulisse des Rathauses soll das Eislaufvergnügen auf der 700 qm großen Eisbahn weitergehen: der Lübecker Eiszauber 2017 bietet ein besonderes Freizeitvergnügen für Kinder und Jugendliche und schafft zugleich einen attraktiven Besuchsanlass sowohl für Bürger als Besucher aus der Region in der dunklen Jahreszeit.
Es handelt sich bei dieser Geldspende um eine Mehrfachspende der Possehl-Stiftung.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 43.490,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 2.842.690,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist hier die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 43.490,00 Euro zuständig.
Anlagen
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