Vorlage - VO/2016/04192  

Betreff: Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Änderungsantrag zu VO/2016/04186/BfL AT zu VO/2016/04170 Abberufung und Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der KWL GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Begründung

§ 10 Hauptsatzung regelt, dass den Fraktionen Vorschlagsrechte für die Aufsichtsratsmandate nach dem Verhältniswahlsystem zustehen und dass sich das Verteilungsverfahren an den Regelungen über das Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitze nach § 46 Abs. 5 GO orientiert.


§ 46 Abs. 5 GO regelt für Ersatzwahlen der Vorsitzenden folgendes:
Wird während der Wahlzeit die Wahlstelle einer oder eines Vorsitzenden frei, gilt für die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers Satz 1 bis 4 entsprechend; dabei werden jeder Fraktion so viele Höchstzahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens der oder des Vorsitzenden, für deren oder dessen Wahlstelle das Vorschlagsrecht festgestellt werden soll, Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören

Überträgt man diese Regelung zur Bestimmung des Vorschlagsrechts auf das heute freigewordene Aufsichtsratsmandat,

- sind die heutigen Höchstzahlen für jede Fraktion zu berechnen,

- ist für die jeweilige Fraktion für jedes Aufsichtsratsmitglied, das der Fraktion heute angehört bzw. zuzurechnen ist (z.B. weil es von der Fraktion ursprünglich zur Wahl vorgeschlagen worden ist und heute keiner bzw. keiner anderen Fraktion angehört), eine Höchstzahl zu streichen,

- ist das Vorschlagsrecht der Fraktion mit der größten verbleibenden Höchstzahl zuzusprechen.

Im Ergebnis liegt das Vorschlagsrecht bei der GAL.


Anlagen