Vorlage - VO/2016/04148  

Betreff: FREIE WÄHLER & DIE LINKE und SPD: Entgeltfreiheit für Musikgruppen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion FREIE WÄHLER & DIE LINKE Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Voht, Gregor   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
24.11.2016 
26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen und die Benutzungsordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen wird geändert, so dass gemeinnützige Vereine, die Spielmannszüge und andere Musikgruppen betreiben, wie gemeinnützige Musikschulen behandelt werden.

 


Begründung

Am 24.09.2016 beschloss die Bürgerschaft einstimmig eine Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen und der Benutzungsordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen.

 

In der Begründung zur Vorlage VO/2015/02796 heißt es:

 

„Der Turn- und Sportbund Lübeck e.V. und der Lübecker Jugendring e.V., die jeweils um Stellungnahme zur Änderung des Schulraumtarifes gebeten wurden, teilten mit, dass keine Einwände gegen diese Änderung bestehen. Der Lübecker Jugendring e.V. bittet jedoch zu berücksichtigen, dass gemeinnützige Vereine, die Spielmannzüge und andere Musikgruppen betreiben, wie gemeinnützige Musikschulen behandelt werden sollten.“

 

Diese Anregung wurde seinerzeit nicht berücksichtigt und die neue Entgeltordnung wurde ohne Änderungen beschlossen. Durch Nachfrage bei der Kultursenatorin Kathrin Weiher (parteilos) erfuhren wir, dass in Folge den betreffenden Musikvereinen, die außerschulisch Schulräume nutzen, aktuell eine Rechnung nach Entgeltordnung gestellt wird.

 

Nach Auskunft des Bereichs 4.401 ist, um diese Praxis zu ändern eine erneute Beschlussfassung der Bürgerschaft notwendig, die wir mit diesem Antrag vorschlagen.

 


Anlagen

Keine