Auszug - CDU - Antrag zu TOP 5.10 VO/2016/04416 - Angebotsfrist bei Erbbaugrundstücksverkäufen verlängern
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Sonderverkaufsaktion Erbbaurechte
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, erneut eine Sonderverkaufsaktion von durch die Hansestadt Lübeck ausgegebenen Wohnungserbbaurechten einzuleiten mit dem Ziel, bei Erbbauverträgen mit einer Restlaufzeit von 40 Jahren oder weniger den Erbbauberechtigten die Möglichkeit zu eröffnen, zu günstigen Konditionen aus ihrem Erbbaurecht Eigentum zu machen. Eine entsprechende Vorlage soll der Bürgerschaft bis zur Januar-Sitzung entgegengebracht werden, was lösbar sein sollte, da dies ja nicht die erste Sonderverkaufsaktion dieser Art ist.
Bei Ermittlung der Kaufpreise soll ein angemessener Abschlag vom Bodenrichtwert vorgenommen werden, der einerseits dem Zweck genügt, möglichst vielen Erbbauberechtigten den Kauf ihres Grundstückes zu ermöglichen und sie zu diesem Schritt auch zu ermutigen, andererseits aber auch dem städtischen Interesse an einer angemessenen Verwertung kommunalen Vermögens Rechnung trägt.
Insbesondere soll bei Grundstücksflächen mit einer Größe von mehr als 600qm eine ggf. unterschiedliche baurechtliche Nutzbarkeit und von Teilflächen des jeweiligen Grundstücks kaufpreismindernd Berücksichtigung finden.
Jedoch soll in die Kaufverträge auch eine Nachzahlungsverpflichtung für solche Fälle eingearbeitet werden, in denen in den ersten 10 Jahren nach Kaufvertragsschluß die bauliche Nutzung oder Nutzbarkeit des jeweiligen Grundstückes ausgeweitet werden sollte.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei Umsetzung dieser Sonderverkaufsaktion dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Personal abgestellt wird, um Kaufwünsche auch in angemessen kurzer Zeit abzuarbeiten.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob für Erbbaurechte, bei denen die jüngste Erbbauzinsänderungen auf das Jahr gerechnet Erhöhungen von mehr als 200% führt, eine Härtefallregelung erarbeitet werden kann, damit Erbbauberechtigte, die die erhöhten Erbbauzinsen nicht aufbringen können, ihre Erbbaurechte nicht im Alter notverkaufen müssen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen:28