| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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| Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 18.09.2014 |
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SI/2014/449 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen der Stadtpräsidentin |
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| Ö 5 |
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Anträge der Fraktionen |
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| Ö 5.1 |
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Die PARTEI-PIRATEN - Erhalt der Lübecker Umweltpolizei (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 27.03.2014. Die Unterlagen liegen bereits vor.- ZURÜCKGEZOGEN) |
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VO/2014/01453 |
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| Ö 5.1.1 |
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Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum Antrag der Fraktion Die Partei-Piraten - "Erhalt der Umweltpolizei" - (Sitzung der Bürgerschaft am 27. März 2014, VO/2014/01453) |
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VO/2014/01987 |
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| Ö 5.2 |
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DIE LINKE - AUTAUSCHBLATT zu VO/2014/01910 -Verbraucherzentrale unterstützen |
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VO/2014/02176 |
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| Ö 5.3 |
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Bündnis90/DIEGRÜNEN - Haus der Beratung |
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VO/2014/02138 |
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| Ö 5.4 |
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FDP - Transparenz auf Lübecks Internetportal |
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VO/2014/02093 |
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| Ö 5.5 |
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Die PARTEI-PIRATEN - Kommunaler Finanzausgleich (FAG) |
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VO/2014/02110 |
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| Ö 5.6 |
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DIE LINKE - Segelflug in Lübeck erhalten |
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VO/2014/02122 |
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| Ö 5.7 |
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Bündnis90/DIEGRÜNEN - Erhalt des Segelflugs in Lübeck-Blankensee |
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VO/2014/02136 |
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| Ö 5.8 |
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DIE LINKE - Plastiktütenfreies Lübeck |
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VO/2014/02091 |
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| Ö 5.9 |
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DIE LINKE - Zurück zur Direktwahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren |
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VO/2014/02116 |
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| Ö 5.10 |
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Interfraktionell - CDU, BfL, FDP, DIE LINKE und Die PARTEI-PIRATEN Wiedereinführung der Wahl des Seniorenbeirates |
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VO/2014/02134 |
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| Ö 5.11 |
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Interfraktionell BfL, CDU, FDP, DIE LINKE und Die PARTEI-PIRATEN - Anzahl der ordentlichen Mitglieder im Hauptausschuss |
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VO/2014/02133 |
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| Ö 5.12 |
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Interfraktionell SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und BM Bruno Böhm - Internes Bewerbungsverfahren-Aufnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturstiftung |
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VO/2014/02135 |
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| Ö 5.13 |
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Bündnis90/DIEGRÜNEN - Bebauung Falkenstraße (VERTAGT) |
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VO/2014/02137 |
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| Ö 5.14 |
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Interfraktionell DIE LINKE, BfL, CDU, FDP und Die PARTEI-PIRATEN - Sternwarte |
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VO/2014/02119 |
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| Ö 5.14.1 |
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Interfraktionell SPD und BM Bruno Böhm - Antrag zu TOP 5.14 Sternwarte VO/2014/02119 |
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VO/2014/02168 |
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| Ö 5.15 |
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Bündnis90/DIEGRÜNEN - Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept "Essbare Stadt" |
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VO/2014/02124 |
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| Ö 5.16 |
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Die PARTEI-PIRATEN - Mehr Transparenz in Protokollen |
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VO/2014/02132 |
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| Ö 5.17 |
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Interfraktionell SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und BM Bruno Böhm-
Fernwärmeausbau in Lübeck rechtssicher gestalten |
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VO/2014/02140 |
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| Ö 5.18 |
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Interfraktionell BfL, CDU, FDP, DIE LINKE und Die PARTEI-PIRATEN - Abberufung und Neuverteilung der Aufsichtsräte |
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VO/2014/02139 |
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| Ö 5.18.1 |
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Bündnis90/DIE GRÜNEN - Ergänzungsantrag zu TOP 5.18, VO/2014/02139 Abberufung und Neuverteilung der Aufsichtsräte |
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VO/2014/02184 |
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| Ö 6 |
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Anträge / Berichte der Ausschüsse |
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| Ö 7 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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BM O. Dedow - Sachstand zum Bericht Digitale Strategie
Anfrage gem. § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Sitzung am 18.09.2014. (Hierzu liegt mit VO/2014/02023 (TOP8.4 ) ein Zwischenbericht vor. Die Anfrage ist somit erledigt.) |
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VO/2014/01916 |
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| Ö 7.2 |
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BM Katja Mentz - Kostenaufwand Hansebrunch
Anfrage § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Sitzung am 18.09.2014.
(Die Vorlage liegt bereits aus der Sitzung vom 18.09.2014 vor.) |
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VO/2014/01941 |
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| Ö 7.2.1 |
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Anfrage § 16 GeschO BM Katja Mentz - Kostenaufwand Hansebrunch |
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VO/2014/01959 |
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| Ö 7.3 |
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BM Ingrid Schatz - Wasserwerk Mühlendamm
Anfrage gem. § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Sitzung am 18.09.2014. (Die Vorlage liegt bereits aus der Sitzung vom 18.09.2014 vor.) |
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VO/2014/01926 |
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| Ö 7.3.1 |
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Antwort auf die Anfrage von BM Frau Ingrid Schatz nach § 16 GO der Bürgerschaft betr. Wasserwerk Mühlendamm |
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VO/2014/02028 |
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| Ö 7.4 |
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BM Thomas Rathcke - Datensammlung und -speicherung
Anfrage gem. § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Sitzung am 27.11.2014 |
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VO/2014/02084 |
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| Ö 7.5 |
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BM Thomas Rathcke - Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben
Anfrage gem. § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Sitzung am 27.11.2014
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VO/2014/02102 |
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| Ö 8 |
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Berichte |
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| Ö 8.1 |
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Finanzierung der Sanierung der Grundschule Groß Steinrade
Antwort/Bericht zum Interfraktionellen Antrag VO/2014/01777 bezgl. VO/2014/01901 |
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VO/2014/02094 |
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| Ö 8.1.1 |
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FDP - VO/2014/02094 Finanzierung der Sanierung der Grundschule Groß Steinrade
Antrag aus Sanierungsbeginn des Schulgebäudes Groß Steinrade |
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VO/2014/02180 |
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| Ö 8.2 |
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Förderung der Lübecker Schulkindbetreuung ? Ganztag an Schule
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VO/2014/01997 |
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| Ö 8.3 |
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Bericht Verkehrsversuch Lindenplatz |
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VO/2014/01970 |
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| Ö 8.4 |
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Zwischenbericht zum
Austauschantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, FDP und des fraktionslosen Mitglieds der Bürgerschaft, Bruno Böhm, zu TOP 5.28, VO 2014/01260 Digitale Strategie für Lübeck |
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VO/2014/02023 |
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| Ö 8.5 |
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Mietrechtliche Kappungsgrenzenverordnung gem. § 558 Abs. 3 BGB durch das Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/01983 |
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| Ö 8.6 |
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Bürgerwerkstatt zur Liniennetzoptimierung |
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VO/2014/02008 |
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| Ö 8.7 |
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Betrauungsakt und Direktvergabe der Hansestadt Lübeck an die Stadtverkehr Lübeck GmbH und die Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH über die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Erbringung des ÖPNV (Linienbusverkehr) und Fährverkehrs (Priwallfähre) im Gebiet der "Region Lübeck" |
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VO/2014/02009 |
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| Ö 8.8 |
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Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm.
Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Hauhaltsjahr 2014 bestehenden Sperrvermerks für das Projekt:
Sanierung Marienschule / Dachsanierung |
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VO/2014/02066 |
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| Ö 8.9 |
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Bebauung Gründungsviertel |
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VO/2014/02019 |
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| Ö 8.10 |
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Stadtverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall" in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/01937 |
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| Ö 8.11 |
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Personalbericht 2014 |
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VO/2014/01956 |
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| Ö 8.12 |
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Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2014 - 1. Halbjahr |
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VO/2014/01957 |
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| Ö 8.13 |
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Darstellung der Geschäftsstellenstruktur der Beiräte der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/02076 |
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| Ö 8.14 |
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Bericht zum Kommunalen Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/01993 |
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| Ö 8.15 |
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Umsetzungsstände der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen 2012 - 2015 sowie der nicht abgearbeiteten Haushaltsbegleitbeschlüsse 2011 |
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VO/2014/02041 |
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| Ö 8.16 |
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Thematischer Landschaftsplan "Klimawandel in Lübeck" (Der Entwurf Thematischer Landschaftsplan in Papierform liegen den jeweiligen Fraktionsbüros vor.) |
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VO/2014/01943 |
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| Ö 8.17 |
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Interkulturelle Öffnung der Verwaltung |
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VO/2014/01788 |
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| Ö 8.18 |
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Bericht des Vorstands des "Forums für Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck"
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VO/2014/01933 |
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| Ö 8.19 |
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Zeitplanung für die Jahresabschlüsse 2011, 2012 ff. |
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VO/2014/01945 |
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| Ö 8.20 |
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Ergebnisse der Studie Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Wissenschaftscampus BioMedTec Lübeck und Handlungsempfehlungen für den Wissenschaftsstandort |
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VO/2014/02070 |
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| Ö 8.21 |
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Kooperationsprojekte Wissenschaftsmanagement Lübeck: FabLab Lübeck und Science Tube - Information über zusätzliche Schwerpunkte 2014 |
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VO/2014/02071 |
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| Ö 9 |
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Wahlen / Benennungen / Besetzungen |
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| Ö 9.1 |
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Wahl einer Senatorin/eines Senators für das Sachgebiet Kultur und Bildung |
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| Ö 9.1.1 |
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Interfraktionell BfL, CDU, FDP, DIE LINKE und Die PARTEI-PIRATEN -Austauschblatt Wahl einer hauptamtlichen Senatorin für den Fachbereich 4 (zu TOP 9.1) |
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VO/2014/02164 |
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| Ö 9.1.2 |
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Interfraktionell SPD und BM Bruno Böhm - Wahl eines Senators für das Sachgebiet Kultur und Bildung FB 4 |
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VO/2014/02193 |
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| Ö 9.2 |
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Wahl einer Senatorin/eines Senators für das Sachgebiet Planen und Bauen |
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| Ö 9.3 |
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Benennung der Abgeordneten und Gäste für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetags |
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VO/2014/02125 |
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| Ö 9.3.1 |
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CDU - Antrag zu VO/2014/02125 Benennung der Abgeordneten und Gäste für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetags |
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VO/2014/02181 |
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| Ö 9.4 |
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Wahl in den Ausschuss für Soziales |
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| Ö 9.4.1 |
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FDP - Wahl in den Ausschuss für Soziales |
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VO/2014/02078 |
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| Ö 9.4.2 |
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|
FDP - Wahl in den Ausschuss für Soziales |
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VO/2014/02080 |
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| Ö 9.5 |
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Wahl in den Bauausschuss |
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| Ö 9.5.1 |
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|
FDP - Wahl in den Bauausschuss |
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VO/2014/02107 |
|
| Ö 9.5.2 |
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Bündnis90/DIEGRÜNEN - Wahl in den Bauausschuss (ZURÜCKGEZOGEN) |
|
VO/2014/02121 |
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| Ö 9.6 |
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Wahl in den Werkausschuss EBL |
|
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|
| Ö 9.6.1 |
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|
FDP - Wahl in den Werkausschuss EBL |
|
VO/2014/02108 |
|
| Ö 9.6.2 |
|
|
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Wahl in den Werkausschuss EBL |
|
VO/2014/02120 |
|
| Ö 9.7 |
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DIE LINKE - Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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VO/2014/02118 |
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| Ö 9.8 |
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|
Wahl in den Jugendhilfeausschuss |
|
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|
| Ö 9.8.1 |
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|
CDU - Wahl in den Jugendhilfeausschuss |
|
VO/2014/02129 |
|
| Ö 9.8.2 |
|
|
CDU - Wahl in den Jugendhilfeausschuss |
|
VO/2014/02130 |
|
| Ö 9.8.3 |
|
|
CDU - Wahl in den Jugendhilfeausschuss |
|
VO/2014/02131 |
|
| Ö 9.9 |
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CDU - Wahl in den Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde |
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VO/2014/02126 |
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| Ö 9.10 |
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|
Wahl in den Schulleiterwahlausschuss |
|
|
|
| Ö 9.10.1 |
|
|
CDU - Wahl in den Schulleiterwahlausschuss |
|
VO/2014/02127 |
|
| Ö 9.10.2 |
|
|
CDU - Wahl in den Schulleiterwahlausschuss |
|
VO/2014/02128 |
|
| Ö 10 |
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|
Beschlussvorlagen |
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|
| Ö 10.1 |
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Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/01810 |
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| Ö 10.2 |
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|
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Hansestadt Lübeck vom 27.10.2000 |
|
VO/2014/01838 |
|
| Ö 10.3 |
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|
Jahresabschluss Lübecker Schwimmbäder 2013 |
|
VO/2014/01839 |
|
| Ö 10.4 |
|
|
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2013 |
|
VO/2014/01857 |
|
| Ö 10.5 |
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|
Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde |
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VO/2014/01856 |
|
| Ö 10.6 |
|
|
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015 |
|
VO/2014/01951 |
|
| Ö 10.7 |
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Wirtschaftsplan 2015 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE) |
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VO/2014/02002 |
|
| Ö 10.8 |
|
|
Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung (5.660) |
|
VO/2014/02021 |
|
| Ö 10.9 |
|
|
Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Gewerbesteuer |
|
VO/2014/02082 |
|
| Ö 10.10 |
|
|
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer |
|
VO/2014/02083 |
|
| Ö 10.11 |
|
|
Aufhebung/Änderung von abgabenrechtlichen Satzungen:
a) Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Hansestadt Lübeck oder alternativ
b) Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde
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|
VO/2014/02157 |
|
| Ö 10.11.1 |
|
|
DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/02157 Aufhebung/Änderung von abgabenrechtlichen Satzungen (...) Bettensteuer statt Kurabgabe |
|
VO/2014/02177 |
|
| Ö 10.12 |
|
|
Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2015 |
|
VO/2014/01986 |
|
| Ö 10.13 |
|
|
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2015 |
|
VO/2014/02034 |
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| Ö 10.14 |
|
|
Soziale Stadt Moisling ? Weiterführende Programmteilnahme 2015 bis 2020 (5.610)
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|
VO/2014/01940 |
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| Ö 10.15 |
|
|
AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2014/02044 - Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck (Vorlage VO/2014/02044 wurde bereits am 29.10.2014 im Senat sowie am 13.11.2014 im Werkausschuss beraten. Daraus ergaben sich Korrekturen in Anlage 4 (Gebührensatzung), im Straßenverzeichnis (Anlage zur Anlage 4) und in Anlage 5 (Synopse).) |
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VO/2014/02155 |
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| Ö 10.15.1 |
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|
DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/02155 AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2014/02044 - Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/02169 |
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| Ö 10.16 |
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Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2015 |
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VO/2014/01878 |
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| Ö 10.17 |
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Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 (Aktualisierungen Stand 20.11.2014 wurden nachgereicht.) |
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VO/2014/01995 |
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| |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. |
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03.11.2014 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - zurückgestellt |
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Beschluss:
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04.11.2014 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 692.228.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 745.395.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 53.166.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.529.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 701.782.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.673.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.125.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.317.400 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 42.235.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage ohne Votum zur KenntnisAuf Vorschlag von Frau Menorca nimmt der Ausschuss die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.
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06.11.2014 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 692.228.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 745.395.400 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 53.166.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.529.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 701.782.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.673.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.125.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.317.400 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 42.235.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
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10.11.2014 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 13 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.928.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.428.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.499.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 670.501.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.522.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.783.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.235.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.100.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und beschließt einstimmig die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zur Entscheidung weiterzuleiten.
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10.11.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.8 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.928.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.428.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.499.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 670.501.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.522.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 72.783.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.235.600 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.100.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Antrag des AM Hundertmark einstimmig an. Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.
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11.11.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Beschlussvorlage:
Der Hauptausschuss vertagt die weitere BeratungDer Hauptausschuss vertagt die weitere Beratung der Vorlage einstimmig auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses am 25.11.2014.
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17.11.2014 - Bauausschuss |
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Ö 3.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 – beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 690.782.000 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 746.616.600 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 55.834.600 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 674.234.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 706.712.400 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 73.040.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 106.492.600 EUR festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 33.357.300 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 40.635.700 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 450.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3.204,54 Stand: 08/2014 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: 2015/ EUR 1. im Erfolgsplan die Erträge auf 23.420.500 die Aufwendungen auf 25.327.700 der Jahresverlust auf 1.907.200 2. im Vermögensplan die Einnahmen auf 208.700 die Ausgaben auf 208.700 3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.400.000 § 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. Verfahren: 1. Welche Fachbereiche oder Projektgruppen Die Fachbereiche, Eigenbetriebe sind beteiligt? und Eigengesellschaften Mit welchem Ergebnis? lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen 1.1 Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist über die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses erfolgt 2. Finanzielle Auswirkungen: 2.1 Fehlbedarf Ergebnisplan | Gedruckter Entwurf | Einschl. Anlagen 1 (Stand: 25.11.2014) | Hauptausschuss Am 25.11.2014 | 2015 | 52.746.200 | 55.834.600 | |
2.2 Investive Auszahlungen/Finanzplan Finanzplan Zeilen 18ff | Lt. Gedrucktem Entwurf | Lt. Entwurf und Liste Anlage 2a (Stand: 19.11.2014) | Hauptausschuss Am 11.11. / 25.11. | Vor Bürgerschaft am 27.11.2014 | Kreditbedarf für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2015 | EUR 33.322.400 | EUR 33.357.300 | EUR | EUR | Kreditbedarf für den rentierlichen Bereich 2015 Kreditbedarf für den sonstigen Bereich 2015 | 5.022.500 28.299.900 | 5.022.500 28.334.800 | | | Verpflichtungsermächtigung 2015 | 42.110.700 | 40.635.700 | | |
3. Die Maßnahme ist vorgeschrieben gem. § 95 GO 4. Beraten 1. In den Fachausschüssen Ergebnisse: siehe Anlage 8 2. im Hauptausschuss Ergebnis: 5. Die Entscheidung trifft: Bürgerschaft
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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18.11.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - StimmenthaltungenDer Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltungen einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
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20.11.2014 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Dem Ausschuss liegt folgender Beschlussvorschlag vor: Beschlussvorschlag:
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018. Der Vorsitzende beantragt, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen und lässt über den Antrag abstimmen.
Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.
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25.11.2014 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Hauptausschuss leitet die VorlageDer Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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27.11.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.17 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 690.782.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 746.616.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 55.834.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 674.234.800 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 706.712.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.040.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 106.492.600 | EUR |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.357.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 40.635.700 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.204,54 | Stand: 08/2014 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500% 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2015/ EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.420.500 | | | die Aufwendungen auf | 25.327.700 | | | der Jahresverlust auf | 1.907.200 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 208.700 | | | die Ausgaben auf | 208.700 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.400.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. § 7 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan 4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen). 4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben. 5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Abstimmungsergebnis in ergänzter,Abstimmungsergebnis in ergänzter, geänderter und ausgetauschter Fassung: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 43 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0 Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.
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| Ö 10.17.1 |
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Die PARTEI-PIRATEN - Antrag zu TO 10.17 VO/2014/01995 |
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VO/2014/02163 |
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| Ö 10.17.2 |
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Interfraktionell Bündnis90/DIEGRÜNEN, SPD und BM Bruno Böhm - Interfraktioneller Antrag zu VO/2014/01995 Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015
Einrichtung eines Lübecker Integrationsfonds |
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VO/2014/02166 |
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| Ö 10.17.3 |
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DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/01995 -Öffentlich geförderte Beschäftigungs-Gelegenheiten einführen |
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VO/2014/02167 |
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| Ö 10.17.4 |
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DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/01995 Kein Sparkonzept für das Theater Lübeck |
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VO/2014/02171 |
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| Ö 10.17.5 |
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DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/01995 Umorganisation Stadtteilbüros rückgängig machen |
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VO/2014/02172 |
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| Ö 10.17.6 |
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DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/01995 Priwall-Prommenade wird nicht gebaut |
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VO/2014/02173 |
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| Ö 10.17.7 |
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DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/01995 Skandinavienkai: Kreuzfahrtterminal wird nicht gebaut |
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VO/2014/02174 |
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| Ö 10.17.8 |
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Interfraktionell SPD und BM Bruno Böhm - Antrag zu Top 10.17 VO/2014/ 01995-Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015
-Haushaltsbegleitbeschluss- |
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VO/2014/02187 |
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| Ö 10.17.9 |
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CDU - Antrag zu TOP 10.17 - VO/2014/01995 |
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VO/2014/02182 |
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| Ö 10.18 |
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Stadtverordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2014/01899 |
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| Ö 10.19 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ?
Vorbereitung der Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Zentrum für Umweltbildung
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VO/2014/01982 |
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| Ö 10.20 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ?
Jahresprogramm 2015 der LÜBECKER MUSEEN
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VO/2014/01984 |
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| Ö 10.21 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN-
Ankauf von Werken des Künstlers Jakob Mattner |
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VO/2014/01990 |
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| Ö 10.22 |
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Annahme einer Geldspende in Höhe von 50.000,00 EUR der Possehl-Stiftung Lübeck |
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VO/2014/01992 |
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| Ö 10.23 |
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Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN -
Förderung des Ausstellungsprojektes -Lübeck 1500, Kunstmetropole im Ostseeraum- |
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VO/2014/02003 |
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| Ö 10.24 |
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Zuwendung der Possehl-Stiftung für die Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates 2013-2015 (5.610) |
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VO/2014/02007 |
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| Ö 10.25 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 20.500 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck |
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VO/2014/02026 |
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| Ö 10.26 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehlstiftung über 15.000 Euro für die Anschaffung eines Mobilen Klassenzimmers (Kurssatz Notebooks) für die VHS-Deutschkurse |
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VO/2014/02027 |
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| Ö 10.27 |
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Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Schulbauentwicklung der Marienschule, Schule Falkenfeld, Baltic-Schule, Berend-Schröder-Schule, Emanuel-Geibel-Schule und Kita Glockengießer Straße |
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VO/2014/02067 |
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| Ö 10.28 |
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Annahme einer Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstifung zu Lübeck in Höhe von 200.000 ? |
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VO/2014/02060 |
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| Ö 10.29 |
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Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1,25 Mio. Euro |
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VO/2014/02061 |
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| Ö 10.30 |
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Bestellung eines Rechnungsprüfers |
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VO/2014/02047 |
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| Ö 10.31 |
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Austauschvorlage zur Vorlage VO/2014/02040: Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.660) |
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VO/2014/02156 |
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| Ö 10.32 |
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Bebauungsplan 23.25.00 ? Breden / Segeberger Landstraße ?
Satzungsbeschluss
105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße
Abschließender Beschluss |
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VO/2014/01944 |
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| Ö 10.33 |
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Bürgerbegehren/Bürgerentscheid Direktwahl für Seniorinnen und Senioren (Die angekündigte Vorlage wird hiermit nachgereicht) |
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VO/2014/02154 |
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| Ö 10.34 |
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"Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck: Trägerschaft und Organisationsstruktur; Ein "Haus der Wissenschaft" für Lübeck" |
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VO/2014/02068 |
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| Ö 10.35 |
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Vorschlagsliste für die Wahl der Vertrauensleute und ihrer VertreterInnen zur Wahl der ehrenamtlichen RichterInnen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Wahlperiode 01.04.2015 bis 31.03.2019) |
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VO/2014/02052 |
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| Ö 10.36 |
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Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Geschäftszeit 01.04.2015 bis 31.03.2020) (Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der BÜrgerschaft, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl ist erforderlich) |
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VO/2014/02098 |
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| Ö 10.37 |
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Petition gem. § 16e Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) - Verkauf eines bebauten Grundstücks in der Katharinenstraße (Die Vorlage wird zu TOP 15.2 unter TOP 15.2.1 (VO/2014/02143) im nicht-öffentlichen Teil zugeordnet.) |
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| Ö 10.38 |
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Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck in der "Union of the Baltic Cities". (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Tagesordnungspunkt zu erweitern (2/3 Mehrheit)) |
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VO/2014/02160 |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 18.09.2014 |
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| N 12 |
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Anträge der Fraktionen |
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| N 13 |
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Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern |
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| N 14 |
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Berichte |
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| N 14.1 |
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Priwall Waterfront |
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| N 15 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 15.1 |
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Verkauf eines Grundstücks in Travemünde, Am Fahrenberg
(Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 18.09.2014 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.
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| N 15.2 |
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Verkauf eines bebauten Grundstücks in der Katharinenstraße |
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| N 15.2.1 |
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Petition gem. § 16e Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) - Verkauf eines bebauten Grundstücks in der Katharinenstraße 35 (Die Vorlage war ursprünglich unter TOP 10.37 zugeordnet und wird jetzt im nicht-öffentlichen Teil beraten.
Die angekündigte Anlage wird hiermit nachgereicht.) |
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| N 15.3 |
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Rechtsstreit Hansestadt Lübeck gegen VWS Deutschland GmbH in Sachen Filtration auf dem Zentralklärwerk Lübeck |
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| N 15.4 |
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Beteiligung der Stadtwerke Lübeck |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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