Tagesordnung - 11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018  

Bezeichnung: 11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Datum: Do, 27.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:01 - 21:30 Anlass: Sitzung
Anlagen:
Anlage Tagesordnung_141127

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Einwohnerfragestunde    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 18.09.2014
SI/2014/449  
Ö 4  
Mitteilungen der Stadtpräsidentin    
Ö 5  
Anträge der Fraktionen    
Ö 5.1  
Die PARTEI-PIRATEN - Erhalt der Lübecker Umweltpolizei (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 27.03.2014. Die Unterlagen liegen bereits vor.- ZURÜCKGEZOGEN)
VO/2014/01453  
Ö 5.1.1  
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum Antrag der Fraktion Die Partei-Piraten - "Erhalt der Umweltpolizei" - (Sitzung der Bürgerschaft am 27. März 2014, VO/2014/01453)
Enthält Anlagen
VO/2014/01987  
Ö 5.2  
DIE LINKE - AUTAUSCHBLATT zu VO/2014/01910 -Verbraucherzentrale unterstützen
VO/2014/02176  
Ö 5.3  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Haus der Beratung
VO/2014/02138  
Ö 5.4  
FDP - Transparenz auf Lübecks Internetportal
VO/2014/02093  
Ö 5.5  
Die PARTEI-PIRATEN - Kommunaler Finanzausgleich (FAG)
VO/2014/02110  
Ö 5.6  
DIE LINKE - Segelflug in Lübeck erhalten
VO/2014/02122  
Ö 5.7  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Erhalt des Segelflugs in Lübeck-Blankensee
VO/2014/02136  
Ö 5.8  
DIE LINKE - Plastiktütenfreies Lübeck
VO/2014/02091  
Ö 5.9  
DIE LINKE - Zurück zur Direktwahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren
VO/2014/02116  
Ö 5.10  
Interfraktionell - CDU, BfL, FDP, DIE LINKE und Die PARTEI-PIRATEN Wiedereinführung der Wahl des Seniorenbeirates
VO/2014/02134  
Ö 5.11  
Interfraktionell BfL, CDU, FDP, DIE LINKE und Die PARTEI-PIRATEN - Anzahl der ordentlichen Mitglieder im Hauptausschuss
VO/2014/02133  
Ö 5.12  
Interfraktionell SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und BM Bruno Böhm - Internes Bewerbungsverfahren-Aufnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturstiftung
VO/2014/02135  
Ö 5.13  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Bebauung Falkenstraße (VERTAGT)
VO/2014/02137  
Ö 5.14  
Interfraktionell DIE LINKE, BfL, CDU, FDP und Die PARTEI-PIRATEN - Sternwarte
VO/2014/02119  
Ö 5.14.1  
Interfraktionell SPD und BM Bruno Böhm - Antrag zu TOP 5.14 Sternwarte VO/2014/02119
VO/2014/02168  
Ö 5.15  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept "Essbare Stadt"
VO/2014/02124  
Ö 5.16  
Die PARTEI-PIRATEN - Mehr Transparenz in Protokollen
VO/2014/02132  
Ö 5.17  
Interfraktionell SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und BM Bruno Böhm- Fernwärmeausbau in Lübeck rechtssicher gestalten
VO/2014/02140  
Ö 5.18  
Interfraktionell BfL, CDU, FDP, DIE LINKE und Die PARTEI-PIRATEN - Abberufung und Neuverteilung der Aufsichtsräte
Enthält Anlagen
VO/2014/02139  
Ö 5.18.1     Bündnis90/DIE GRÜNEN - Ergänzungsantrag zu TOP 5.18, VO/2014/02139 Abberufung und Neuverteilung der Aufsichtsräte
VO/2014/02184  
Ö 6  
Anträge / Berichte der Ausschüsse    
Ö 7  
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern    
Ö 7.1  
BM O. Dedow - Sachstand zum Bericht Digitale Strategie Anfrage gem. § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Sitzung am 18.09.2014. (Hierzu liegt mit VO/2014/02023 (TOP8.4 ) ein Zwischenbericht vor. Die Anfrage ist somit erledigt.)
VO/2014/01916  
Ö 7.2  
BM Katja Mentz - Kostenaufwand Hansebrunch Anfrage § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Sitzung am 18.09.2014. (Die Vorlage liegt bereits aus der Sitzung vom 18.09.2014 vor.)
VO/2014/01941  
Ö 7.2.1  
Anfrage § 16 GeschO BM Katja Mentz - Kostenaufwand Hansebrunch
Enthält Anlagen
VO/2014/01959  
Ö 7.3  
BM Ingrid Schatz - Wasserwerk Mühlendamm Anfrage gem. § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Sitzung am 18.09.2014. (Die Vorlage liegt bereits aus der Sitzung vom 18.09.2014 vor.)
VO/2014/01926  
Ö 7.3.1  
Antwort auf die Anfrage von BM Frau Ingrid Schatz nach § 16 GO der Bürgerschaft betr. Wasserwerk Mühlendamm
Enthält Anlagen
VO/2014/02028  
Ö 7.4  
BM Thomas Rathcke - Datensammlung und -speicherung Anfrage gem. § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Sitzung am 27.11.2014
VO/2014/02084  
Ö 7.5  
BM Thomas Rathcke - Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben Anfrage gem. § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft zur Sitzung am 27.11.2014
VO/2014/02102  
Ö 8  
Berichte    
Ö 8.1  
Finanzierung der Sanierung der Grundschule Groß Steinrade Antwort/Bericht zum Interfraktionellen Antrag VO/2014/01777 bezgl. VO/2014/01901
Enthält Anlagen
VO/2014/02094  
Ö 8.1.1  
FDP - VO/2014/02094 Finanzierung der Sanierung der Grundschule Groß Steinrade Antrag aus Sanierungsbeginn des Schulgebäudes Groß Steinrade
VO/2014/02180  
Ö 8.2  
Förderung der Lübecker Schulkindbetreuung ? Ganztag an Schule
VO/2014/01997  
Ö 8.3  
Bericht Verkehrsversuch Lindenplatz
Enthält Anlagen
VO/2014/01970  
Ö 8.4  
Zwischenbericht zum Austauschantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, FDP und des fraktionslosen Mitglieds der Bürgerschaft, Bruno Böhm, zu TOP 5.28, VO 2014/01260 Digitale Strategie für Lübeck
VO/2014/02023  
Ö 8.5  
Mietrechtliche Kappungsgrenzenverordnung gem. § 558 Abs. 3 BGB durch das Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2014/01983  
Ö 8.6  
Bürgerwerkstatt zur Liniennetzoptimierung
Enthält Anlagen
VO/2014/02008  
Ö 8.7  
Betrauungsakt und Direktvergabe der Hansestadt Lübeck an die Stadtverkehr Lübeck GmbH und die Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH über die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Erbringung des ÖPNV (Linienbusverkehr) und Fährverkehrs (Priwallfähre) im Gebiet der "Region Lübeck"
Enthält Anlagen
VO/2014/02009  
Ö 8.8  
Mitteilung über die Eilentscheidung des Bgm. Aufhebung eines im Finanzplan/Investitionstätigkeiten im Hauhaltsjahr 2014 bestehenden Sperrvermerks für das Projekt: Sanierung Marienschule / Dachsanierung
Enthält Anlagen
VO/2014/02066  
Ö 8.9  
Bebauung Gründungsviertel
Enthält Anlagen
VO/2014/02019  
Ö 8.10  
Stadtverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall" in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2014/01937  
Ö 8.11  
Personalbericht 2014
Enthält Anlagen
VO/2014/01956  
Ö 8.12  
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2014 - 1. Halbjahr
Enthält Anlagen
VO/2014/01957  
Ö 8.13  
Darstellung der Geschäftsstellenstruktur der Beiräte der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2014/02076  
Ö 8.14  
Bericht zum Kommunalen Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2014/01993  
Ö 8.15  
Umsetzungsstände der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen 2012 - 2015 sowie der nicht abgearbeiteten Haushaltsbegleitbeschlüsse 2011
Enthält Anlagen
VO/2014/02041  
Ö 8.16  
Thematischer Landschaftsplan "Klimawandel in Lübeck" (Der Entwurf Thematischer Landschaftsplan in Papierform liegen den jeweiligen Fraktionsbüros vor.)
Enthält Anlagen
VO/2014/01943  
Ö 8.17  
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
VO/2014/01788  
Ö 8.18  
Bericht des Vorstands des "Forums für Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck"
Enthält Anlagen
VO/2014/01933  
Ö 8.19  
Zeitplanung für die Jahresabschlüsse 2011, 2012 ff.
Enthält Anlagen
VO/2014/01945  
Ö 8.20  
Ergebnisse der Studie Regionalwirtschaftliche Bedeutung des Wissenschaftscampus BioMedTec Lübeck und Handlungsempfehlungen für den Wissenschaftsstandort
Enthält Anlagen
VO/2014/02070  
Ö 8.21  
Kooperationsprojekte Wissenschaftsmanagement Lübeck: FabLab Lübeck und Science Tube - Information über zusätzliche Schwerpunkte 2014
Enthält Anlagen
VO/2014/02071  
Ö 9  
Wahlen / Benennungen / Besetzungen    
Ö 9.1  
Wahl einer Senatorin/eines Senators für das Sachgebiet Kultur und Bildung    
Ö 9.1.1  
Interfraktionell BfL, CDU, FDP, DIE LINKE und Die PARTEI-PIRATEN -Austauschblatt Wahl einer hauptamtlichen Senatorin für den Fachbereich 4 (zu TOP 9.1)
VO/2014/02164  
Ö 9.1.2  
Interfraktionell SPD und BM Bruno Böhm - Wahl eines Senators für das Sachgebiet Kultur und Bildung FB 4
VO/2014/02193  
Ö 9.2  
Wahl einer Senatorin/eines Senators für das Sachgebiet Planen und Bauen    
Ö 9.3  
Benennung der Abgeordneten und Gäste für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetags
VO/2014/02125  
Ö 9.3.1  
CDU - Antrag zu VO/2014/02125 Benennung der Abgeordneten und Gäste für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetags
VO/2014/02181  
Ö 9.4  
Wahl in den Ausschuss für Soziales    
Ö 9.4.1  
FDP - Wahl in den Ausschuss für Soziales
VO/2014/02078  
Ö 9.4.2  
FDP - Wahl in den Ausschuss für Soziales
VO/2014/02080  
Ö 9.5  
Wahl in den Bauausschuss    
Ö 9.5.1  
FDP - Wahl in den Bauausschuss
VO/2014/02107  
Ö 9.5.2  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Wahl in den Bauausschuss (ZURÜCKGEZOGEN)
VO/2014/02121  
Ö 9.6  
Wahl in den Werkausschuss EBL    
Ö 9.6.1  
FDP - Wahl in den Werkausschuss EBL
VO/2014/02108  
Ö 9.6.2  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Wahl in den Werkausschuss EBL
VO/2014/02120  
Ö 9.7  
DIE LINKE - Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
VO/2014/02118  
Ö 9.8  
Wahl in den Jugendhilfeausschuss    
Ö 9.8.1  
CDU - Wahl in den Jugendhilfeausschuss
VO/2014/02129  
Ö 9.8.2  
CDU - Wahl in den Jugendhilfeausschuss
VO/2014/02130  
Ö 9.8.3  
CDU - Wahl in den Jugendhilfeausschuss
VO/2014/02131  
Ö 9.9  
CDU - Wahl in den Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
VO/2014/02126  
Ö 9.10  
Wahl in den Schulleiterwahlausschuss    
Ö 9.10.1  
CDU - Wahl in den Schulleiterwahlausschuss
VO/2014/02127  
Ö 9.10.2  
CDU - Wahl in den Schulleiterwahlausschuss
VO/2014/02128  
Ö 10  
Beschlussvorlagen    
Ö 10.1  
Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2014/01810  
Ö 10.2  
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Hansestadt Lübeck vom 27.10.2000
Enthält Anlagen
VO/2014/01838  
Ö 10.3  
Jahresabschluss Lübecker Schwimmbäder 2013
Enthält Anlagen
VO/2014/01839  
Ö 10.4  
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2013
Enthält Anlagen
VO/2014/01857  
Ö 10.5  
Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2014/01856  
Ö 10.6  
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/01951  
Ö 10.7  
Wirtschaftsplan 2015 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE)
Enthält Anlagen
VO/2014/02002  
Ö 10.8  
Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2014/02021  
Ö 10.9  
Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Gewerbesteuer
Enthält Anlagen
VO/2014/02082  
Ö 10.10  
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer
Enthält Anlagen
VO/2014/02083  
Ö 10.11  
Aufhebung/Änderung von abgabenrechtlichen Satzungen: a) Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Hansestadt Lübeck oder alternativ b) Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2014/02157  
Ö 10.11.1  
DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/02157 Aufhebung/Änderung von abgabenrechtlichen Satzungen (...) Bettensteuer statt Kurabgabe
VO/2014/02177  
Ö 10.12  
Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/01986  
Ö 10.13  
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/02034  
Ö 10.14  
Soziale Stadt Moisling ? Weiterführende Programmteilnahme 2015 bis 2020 (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2014/01940  
Ö 10.15  
AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2014/02044 - Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck (Vorlage VO/2014/02044 wurde bereits am 29.10.2014 im Senat sowie am 13.11.2014 im Werkausschuss beraten. Daraus ergaben sich Korrekturen in Anlage 4 (Gebührensatzung), im Straßenverzeichnis (Anlage zur Anlage 4) und in Anlage 5 (Synopse).)
Enthält Anlagen
VO/2014/02155  
Ö 10.15.1  
DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/02155 AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2014/02044 - Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck
VO/2014/02169  
Ö 10.16  
Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/01878  
Ö 10.17  
Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 (Aktualisierungen Stand 20.11.2014 wurden nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2014/01995  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.             

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.782.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.616.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.834.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

674.234.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.712.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   73.040.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.492.600

 

EUR

festgesetzt.             

                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl.  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.357.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

                    § 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

 

 

   
    03.11.2014 - Bauausschuss
    Ö 3.2 - zurückgestellt
    Beschluss:

 

   
    04.11.2014 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

692.228.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

745.395.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    53.166.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.529.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

701.782.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   72.673.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.125.600

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus  Nachmeldelisten 1 und  2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.317.400

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  42.235.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400%

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis

Auf Vorschlag von Frau Menorca nimmt  der Ausschuss die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.

             

   
    06.11.2014 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

692.228.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

745.395.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    53.166.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.529.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

701.782.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   72.673.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.125.600

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus  Nachmeldelisten 1 und  2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.317.400

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  42.235.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400%

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

 

 

 

              Der Ausschuss beschließt einstimmig,

die Vorlage ohne Votum passieren zu

lassen.

 

   
    10.11.2014 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 13 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschluss:

Beschluss:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.                            Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.928.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.428.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.499.300

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

670.501.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.522.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   72.783.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.235.600

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.100.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

 

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

 

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

 

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und beschließt einstimmig die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft zur Entscheidung weiterzuleiten.

 

 

   
    10.11.2014 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.8 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.                            Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.928.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.428.100

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.499.300

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

670.501.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.522.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   72.783.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.235.600

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.

(Stand: gedruckter Entwurf 2015 plus  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.100.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                      500 %

              2.              Gewerbesteuer                                                                                            430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

 

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt den Antrag des AM Hundertmark

einstimmig an.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.

   
    11.11.2014 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zurückgestellt
    Beschlussvorlage:

 

Der Hauptausschuss vertagt die weitere Beratung

Der Hauptausschuss vertagt die weitere Beratung

der Vorlage einstimmig auf die nächste

Sitzung des Hauptausschusses

am 25.11.2014.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zu TOP 5.1-HA2014_11_11 (499 KB)    
   
    17.11.2014 - Bauausschuss
    Ö 3.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und

Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10

 

beschlossen.

 

 

1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

 

2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

 

3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                         690.782.000 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                           746.616.600 EUR

 

einen Jahresüberschuss von

einen Jahresfehlbetrag von                                                                                     55.834.600 EUR

 

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    674.234.800 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    706.712.400 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                            73.040.500 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                             106.492.600 EUR

festgesetzt.

 

(Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl. aktuellen Nachmeldelisten 1 und 2a)

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen                                                                      33.357.300 EUR

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf               40.635.700 EUR

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                         450.000.000 EUR

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf                                                                                                                3.204,54               Stand:

08/2014

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                             400%

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                       500%

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                 430 %

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2015/ EUR

 

1. im Erfolgsplan die Erträge auf                                                                                                   23.420.500

die Aufwendungen auf                                                                                                                 25.327.700

der Jahresverlust auf                                                                                                                               1.907.200

 

2. im Vermögensplan                             die Einnahmen auf                                                                       208.700

die Ausgaben auf                                                                       208.700

 

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen                                                                                                                0

 

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                         0

 

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                     3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio.

EUR festgesetzt.

 

 

§ 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR

festgesetzt.

______________________

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

(Ende des Satzungstextes)

 

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

Verfahren:

1.               Welche Fachbereiche oder Projektgruppen                             Die Fachbereiche, Eigenbetriebe

sind beteiligt?                                                                                     und Eigengesellschaften

Mit welchem Ergebnis?                                                         lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen

1.1               Eine Beteiligung von Kindern und

Jugendlichen gem. § 47 f GO ist über die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses erfolgt

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

2.1 Fehlbedarf Ergebnisplan

 

Gedruckter Entwurf

Einschl. Anlagen 1

(Stand: 25.11.2014)

Hauptausschuss

Am 25.11.2014

2015

52.746.200

55.834.600

 

 

 

2.2 Investive Auszahlungen/Finanzplan

Finanzplan Zeilen 18ff

Lt. Gedrucktem Entwurf

Lt. Entwurf und Liste

Anlage 2a

 

(Stand: 19.11.2014)

Hauptausschuss

Am 11.11. / 25.11.

Vor Bürgerschaft am 27.11.2014

Kreditbedarf für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2015

EUR

 

33.322.400

EUR

 

33.357.300

EUR

EUR

Kreditbedarf für den rentierlichen Bereich   2015

 

Kreditbedarf für den sonstigen Bereich    2015

 

5.022.500

 

 

28.299.900

 

5.022.500

 

 

28.334.800

 

 

Verpflichtungsermächtigung

                                      2015

 

42.110.700

 

40.635.700

 

 

 

 

3.               Die Maßnahme ist vorgeschrieben gem. § 95 GO

 

 

4.               Beraten               1. In den Fachausschüssen                             Ergebnisse: siehe Anlage 8

2. im Hauptausschuss                             Ergebnis:

 

 

5. Die Entscheidung trifft:                                                                       Bürgerschaft

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Top 3.5 - Beschlussvorschlag K19 (1091 KB)    
   
    18.11.2014 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltungen

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltungen
einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2 (14 KB)    
   
    20.11.2014 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Dem Ausschuss liegt folgender Beschlussvorschlag vor:


Beschlussvorschlag:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.             

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.782.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.616.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.834.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

674.234.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.712.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   73.040.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.492.600

 

EUR

festgesetzt.             

                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl.  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.357.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

                    § 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

Der Vorsitzende beantragt, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen und lässt über den Antrag abstimmen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.

 

   
    25.11.2014 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.             

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.782.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.616.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.834.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

674.234.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.712.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   73.040.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.492.600

 

EUR

festgesetzt.             

                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl.  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.357.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

                    § 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

             

   
    27.11.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.17 - geändert beschlossen
    Beschluss:

 

 

Beschluss:

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.             

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2015 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

690.782.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

746.616.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

    55.834.600

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

674.234.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

706.712.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   73.040.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

106.492.600

 

EUR

festgesetzt.             

                                          (Stand: gedruckter Entwurf 2015 incl.  aktuellen Nachmeldelisten 1 und  2a)

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.357.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  40.635.700

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.204,54

Stand:

08/2014

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500%

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                          430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2015/ EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.420.500

 

 

die Aufwendungen auf

25.327.700

 

 

der Jahresverlust auf

  1.907.200

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     208.700

 

 

die Ausgaben auf

      208.700

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.400.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2015 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

                    § 7

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten wird auf 200.000.000 EUR festgesetzt.

______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

4.1 Der Stellenplan 2014 (3.196,42 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2015 um die sich

aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und

in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015

festgesetzt (3.204,54 Planstellen).

4.2  Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung sowie die Stellenplanveränderungen zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung Stufe 3 (Hebungen und Abwertungen) gem. Anlage 5c werden im Stellenplan 2015 festgeschrieben.

 

5. Haushaltsbegleitbeschluss 2015

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in ergänzter,

Abstimmungsergebnis in ergänzter,

geänderter und ausgetauschter Fassung:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              43

Nein-Stimmen:              6

Enthaltungen:              0

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.

 

Ö 10.17.1  
Die PARTEI-PIRATEN - Antrag zu TO 10.17 VO/2014/01995
VO/2014/02163  
Ö 10.17.2  
Interfraktionell Bündnis90/DIEGRÜNEN, SPD und BM Bruno Böhm - Interfraktioneller Antrag zu VO/2014/01995 Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 Einrichtung eines Lübecker Integrationsfonds
VO/2014/02166  
Ö 10.17.3  
DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/01995 -Öffentlich geförderte Beschäftigungs-Gelegenheiten einführen
Enthält Anlagen
VO/2014/02167  
Ö 10.17.4  
DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/01995 Kein Sparkonzept für das Theater Lübeck
VO/2014/02171  
Ö 10.17.5  
DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/01995 Umorganisation Stadtteilbüros rückgängig machen
VO/2014/02172  
Ö 10.17.6  
DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/01995 Priwall-Prommenade wird nicht gebaut
VO/2014/02173  
Ö 10.17.7  
DIE LINKE - Antrag zu VO/2014/01995 Skandinavienkai: Kreuzfahrtterminal wird nicht gebaut
VO/2014/02174  
Ö 10.17.8  
Interfraktionell SPD und BM Bruno Böhm - Antrag zu Top 10.17 VO/2014/ 01995-Haushaltssatzung 2015 mit Stellenplanänderungen 2015 -Haushaltsbegleitbeschluss-
VO/2014/02187  
Ö 10.17.9  
CDU - Antrag zu TOP 10.17 - VO/2014/01995
VO/2014/02182  
Ö 10.18  
Stadtverordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2014/01899  
Ö 10.19  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Vorbereitung der Weiterentwicklung des Museums für Natur und Umwelt in ein Zentrum für Umweltbildung
Enthält Anlagen
VO/2014/01982  
Ö 10.20  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ? Jahresprogramm 2015 der LÜBECKER MUSEEN
Enthält Anlagen
VO/2014/01984  
Ö 10.21  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN- Ankauf von Werken des Künstlers Jakob Mattner
Enthält Anlagen
VO/2014/01990  
Ö 10.22  
Annahme einer Geldspende in Höhe von 50.000,00 EUR der Possehl-Stiftung Lübeck
VO/2014/01992  
Ö 10.23  
Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN - Förderung des Ausstellungsprojektes -Lübeck 1500, Kunstmetropole im Ostseeraum-
Enthält Anlagen
VO/2014/02003  
Ö 10.24  
Zuwendung der Possehl-Stiftung für die Weiterführung des Gestaltungs- und Welterbebeirates 2013-2015 (5.610)
VO/2014/02007  
Ö 10.25  
Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 20.500 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2014/02026  
Ö 10.26  
Spendenannahme einer Geldspende der Possehlstiftung über 15.000 Euro für die Anschaffung eines Mobilen Klassenzimmers (Kurssatz Notebooks) für die VHS-Deutschkurse
Enthält Anlagen
VO/2014/02027  
Ö 10.27  
Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Schulbauentwicklung der Marienschule, Schule Falkenfeld, Baltic-Schule, Berend-Schröder-Schule, Emanuel-Geibel-Schule und Kita Glockengießer Straße
Enthält Anlagen
VO/2014/02067  
Ö 10.28  
Annahme einer Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstifung zu Lübeck in Höhe von 200.000 ?
VO/2014/02060  
Ö 10.29  
Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1,25 Mio. Euro
VO/2014/02061  
Ö 10.30  
Bestellung eines Rechnungsprüfers
VO/2014/02047  
Ö 10.31  
Austauschvorlage zur Vorlage VO/2014/02040: Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Neuordnung des "Gründungsviertel" (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2014/02156  
Ö 10.32  
Bebauungsplan 23.25.00 ? Breden / Segeberger Landstraße ? Satzungsbeschluss 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Breden / Segeberger Landstraße Abschließender Beschluss
Enthält Anlagen
VO/2014/01944  
Ö 10.33  
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid Direktwahl für Seniorinnen und Senioren (Die angekündigte Vorlage wird hiermit nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2014/02154  
Ö 10.34  
"Zukunftskonzept Wissenschaftsstadt Lübeck: Trägerschaft und Organisationsstruktur; Ein "Haus der Wissenschaft" für Lübeck"
Enthält Anlagen
VO/2014/02068  
Ö 10.35  
Vorschlagsliste für die Wahl der Vertrauensleute und ihrer VertreterInnen zur Wahl der ehrenamtlichen RichterInnen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Wahlperiode 01.04.2015 bis 31.03.2019)
VO/2014/02052  
Ö 10.36  
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Geschäftszeit 01.04.2015 bis 31.03.2020) (Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der BÜrgerschaft, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl ist erforderlich)
Enthält Anlagen
VO/2014/02098  
Ö 10.37  
Petition gem. § 16e Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) - Verkauf eines bebauten Grundstücks in der Katharinenstraße (Die Vorlage wird zu TOP 15.2 unter TOP 15.2.1 (VO/2014/02143) im nicht-öffentlichen Teil zugeordnet.)    
Ö 10.38  
Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft der Hansestadt Lübeck in der "Union of the Baltic Cities". (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Tagesordnungspunkt zu erweitern (2/3 Mehrheit))
Enthält Anlagen
VO/2014/02160  
N 11     Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 18.09.2014      
N 12     Anträge der Fraktionen      
N 13     Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern      
N 14     Berichte      
N 14.1     Priwall Waterfront      
N 15     Beschlussvorlagen      
N 15.1     Verkauf eines Grundstücks in Travemünde, Am Fahrenberg (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 18.09.2014 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor. )      
N 15.2     Verkauf eines bebauten Grundstücks in der Katharinenstraße      
N 15.2.1     Petition gem. § 16e Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) - Verkauf eines bebauten Grundstücks in der Katharinenstraße 35 (Die Vorlage war ursprünglich unter TOP 10.37 zugeordnet und wird jetzt im nicht-öffentlichen Teil beraten. Die angekündigte Anlage wird hiermit nachgereicht.)      
N 15.3     Rechtsstreit Hansestadt Lübeck gegen VWS Deutschland GmbH in Sachen Filtration auf dem Zentralklärwerk Lübeck      
N 15.4     Beteiligung der Stadtwerke Lübeck      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Tagesordnung_141127 (57 KB)