Vorlage - VO/2014/01984  

Betreff: Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN ?
Jahresprogramm 2015 der LÜBECKER MUSEEN
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
10.11.2014 
08. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
11.11.2014 
20. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zuwendungsbescheid_Possehl_Programm2015

Die von der Possehl-Stiftung für die Realisierung des Jahresprogramms 2015 der

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung für die Realisierung des Jahresprogramms 2015 der

LÜBECKER MUSEEN angebotene Zuwendung in Höhe von 300.000 Euro wird angenommen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Das museale Jahr 2015 steht ganz im Zeichen der Eröffnung des »Europäischen Hansemuseums« im Frühjahr und der korrespondierenden Ausstellung »Lübeck 1500« zum St

Begründung

Das museale Jahr 2015 steht ganz im Zeichen der Eröffnung des »Europäischen Hansemuseums« im Frühjahr und der korrespondierenden Ausstellung »Lübeck 1500« zum St.-Annen-Jubiläum in der zweiten Jahreshälfte. Dabei gilt es, die Anziehungskraft dieser beiden Projekte auch für die anderen Museen zu nutzen. Neben den unverzichtbaren Sonderausstellungen (geplant sind rund 16 Projekte) soll hierzu im kommenden Jahr die Strategie fortgesetzt werden, die Häuser als Erlebnisorte per se mittels einer kreativen »Sommerbespielung« der Häuser, die sich insbesondere an Ostseeurlauber richtet und die Häuser mit ihren eigenen Beständen in den Fokus rückt, stärker zu vermarkten.

Aufgrund der weiterhin sehr schwierigen finanziellen Situation der Museen wurde das Sonderausstellungsprogramm im Vergleich zum Vorjahr nochmals gekürzt bzw. auf einige attraktive, aber überwiegend weniger kostenintensive Projekte beschränkt. Bei den ermittelten Kosten ebenso wie bei dem ermittelten Zuschussbedarf gibt es 2015 folglich noch weniger Spielraum als in den vergangenen Jahren. Sollte die Finanzierung des geplanten Programms nicht durch Drittmittel gesichert werden können, werden Ausstellungsprojekte oder Veranstaltungen komplett gestrichen werden müssen.

Mit ihrer Zuwendung für das Jahresprogramm der Museen leistet die Possehl-Stiftung alljährlich den größten Beitrag zur Schließung der Deckungslücken.

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der Zuwendung nicht verbunden.

Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren: Die von der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bewilligten Zuwendungen haben in ihrer Summe die Wertgrenze von 500.000 Euro bereits überschritten, somit ist die Bürgerschaft für die Annahme dieser Einzelspende zuständig.

Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung

Anlagen

Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zuwendungsbescheid_Possehl_Programm2015 (728 KB)