Vorlage - VO/2014/01984
|
Beschlussvorschlag
Die von der Possehl-Stiftung für die Realisierung des Jahresprogramms 2015 der
LÜBECKER MUSEEN angebotene Zuwendung in Höhe von 300.000 Euro wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung Zustimmung |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
|
|
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Das museale Jahr 2015 steht ganz im Zeichen der Eröffnung des »Europäischen Hansemuseums« im Frühjahr und der korrespondierenden Ausstellung »Lübeck 1500« zum St.-Annen-Jubiläum in der zweiten Jahreshälfte. Dabei gilt es, die Anziehungskraft dieser beiden Projekte auch für die anderen Museen zu nutzen. Neben den unverzichtbaren Sonderausstellungen (geplant sind rund 16 Projekte) soll hierzu im kommenden Jahr die Strategie fortgesetzt werden, die Häuser als Erlebnisorte per se mittels einer kreativen »Sommerbespielung« der Häuser, die sich insbesondere an Ostseeurlauber richtet und die Häuser mit ihren eigenen Beständen in den Fokus rückt, stärker zu vermarkten.
Aufgrund der weiterhin sehr schwierigen finanziellen Situation der Museen wurde das Sonderausstellungsprogramm im Vergleich zum Vorjahr nochmals gekürzt bzw. auf einige attraktive, aber überwiegend weniger kostenintensive Projekte beschränkt. Bei den ermittelten Kosten ebenso wie bei dem ermittelten Zuschussbedarf gibt es 2015 folglich noch weniger Spielraum als in den vergangenen Jahren. Sollte die Finanzierung des geplanten Programms nicht durch Drittmittel gesichert werden können, werden Ausstellungsprojekte oder Veranstaltungen komplett gestrichen werden müssen.
Mit ihrer Zuwendung für das Jahresprogramm der Museen leistet die Possehl-Stiftung alljährlich den größten Beitrag zur Schließung der Deckungslücken.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der Zuwendung nicht verbunden.
Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren: Die von der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bewilligten Zuwendungen haben in ihrer Summe die Wertgrenze von 500.000 Euro bereits überschritten, somit ist die Bürgerschaft für die Annahme dieser Einzelspende zuständig.
Anlagen
Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Zuwendungsbescheid_Possehl_Programm2015 (728 KB) |