Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 26.06.2014 zu Punkt Ö 5.15 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktionen Bündnis90/DIE GRÜNEN und CDU beschlossen.
1.) die Schulcontainer werden bis zum Beginn des Schuljahres 2014/15 aufgestellt.
2.) Das Angebot der Possehl-Stiftung zur Förderung der „Sanierung exklusive Dachgeschossausbau“ an der Grundschule Steinrade wird angenommen. Eigenanteile der Stadt sind aus den bisher unter dem Ansatz „Raumplanung“ im investiven Haushalt geführten Mitteln (Umnutzung des städtischen Untersuchungsamtes zum Verwaltungsstandort Katharinenstraße 35) zu decken.
3.) die Verwaltung möge die notwendigen Schritte einleiten, damit die Grundschule Groß Steinrade Außenstelle der Gotthard – Kühl – Schule wird.
4.) Die Verwaltung möge an die Schulkonferenzen der Schulen Schönböcken und derGotthard – Kühl – Schule herantragen, über eine mittelfristige Anbindung der Schule Schönböcken als zusätzliche Außenstelle der Gotthard – Kühl – Schule zu beraten.
5.) Die geplante Sanierungsmaßnahme durch das GMHL ist unter folgenden Zielvorgaben zu überarbeiten und der Bürgerschaft vorzulegen:
- Errichtung von vier Klassenräumen
- Überprüfung der erforderlichen Maßnahmen der Inklusion
- Aufzeigen der kostengünstigsten Bauvariante
Zu 1) die Schulcontainer werden bis zum Beginn des Schuljahres 2014/15 aufgestellt.
Die Stellung einer Containerschule mit 3 Klassenräumen, einem Flur, einem Windfang, einem Personal – WC, einem Lehrerzimmer/Multifunktionsraum und je einem Mädchen- und Jungen – WC ist erfolgt. Die bautechnische Übergabe zwischen dem GMHL, dem Architekturbüro HHL und der Firma SIKO fand am Donnerstag, d. 21.08.2014 statt. Die Übergabe an den Nutzer fand ebenfalls am 21.08.2014 zwischen der kommissarischen Schulleitung, dem Fachbereich 4, Kultur und Bildung, Bereich Schule und Sport, und dem Fachbereich 5, Planen und Bauen, Bereich Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck, statt.
Zu 2) Das Angebot der Possehl-Stiftung zur Förderung der „Sanierung exklusive Dachgeschossausbau“ an der Grundschule Steinrade wird angenommen. Eigenanteile der Stadt sind aus den bisher unter dem Ansatz „Raumplanung“ im investiven Haushalt geführten Mitteln (Umnutzung des städtischen Untersuchungsamtes zum Verwaltungsstandort Katharinenstraße 35) zu decken.
Die Possehl-Stiftung hat der Hansestadt Lübeck 450.000 EUR für die Sanierung der Schule Groß Steinrade zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich sind mittels einer Eilentscheidung des Bürgermeisters außerplanmäßig 850.000 EUR aus dem bisher unter dem Ansatz Raumplanung geführten Mitteln auf das Produktsachkonto der Schule Groß Steinrade/Umbau bewilligt worden. Die Mittel sind freigegeben.
Zu 3) die Verwaltung möge die notwendigen Schritte einleiten, damit die Grundschule Groß Steinrade Außenstelle der Gotthard – Kühl – Schule wird.
Die Schule Gr. Steinrade hat in der Schulkonferenz am 11.06.2014 beschlossen, Außenstelle der Gotthard-Kühl-Schule zu werden.
In der Schulkonferenz am 08.07.2014 der Gotthard-Kühl-Schule wurde beschlossen, einen Kooperationsvertrag zum gegenseitigen Nutzen mit der Schule Gr. Steinrade auszuhandeln. Nach dem Schulgesetz Schleswig-Holstein bedarf es einer anderen verbindlicheren Form, um Schulen organisatorisch zu verbinden (§§ 60 ff. SchulG). Ein Kooperationsvertrag reicht für eine Außenstellenlösung nicht aus. Die Gotthard-Kühl-Schule wurde aufgefordert in der Schulkonferenz die Fragestellung der Außenstelle Schule Gr. Steinrade zu beraten und eindeutig bis zum 30.09.2014 Stellung zu beziehen.
Zu 4) Die Verwaltung möge an die Schulkonferenzen der Schulen Schönböcken und derGotthard – Kühl – Schule herantragen, über eine mittelfristige Anbindung der Schule Schönböcken als zusätzliche Außenstelle der Gotthard – Kühl – Schule zu beraten.
Die Schule Schönböcken und die Gotthard-Kühl-Schule wurden vom Bereich Schule und Sport gebeten, die Schulkonferenzen über eine mittelfristige organisatorische Verbindung der Schule Schönböcken und der Gotthard-Kühl-Schule nach § 63 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz anzuhören und eine Stellungnahme abzugeben. Die Schulen wurden aufgefordert, das Ergebnis der Schulkonferenz bis zum 30.09.2014 zu übersenden. Von der Schule Schönböcken liegt noch kein Schulkonferenzbeschluss vor. In der Schulkonferenz der Gotthard-Kühl-Schule am 08.07.2014 wurde die Verbindung der Gotthard-Kühl-Schule mit der Schule Schönböcken nicht behandelt. Der Bereich Schule und Sport hat die Schulkonferenz der Gotthard-Kühl-Schule gebeten zu der vorgenannten mittelfristigen organisatorischen Verbindung eine Stellungnahme bis zum 30.09.2014 abzugeben.
- Inzwischen liegen die Stellungnahmen der beiden Schulkonferenzen vor (s. Anlage 2). -
Zu 5) Die geplante Sanierungsmaßnahme durch das GMHL ist unter folgenden Zielvorgaben zu überarbeiten und der Bürgerschaft vorzulegen:
- Errichtung von vier Klassenräumen
- Überprüfung der erforderlichen Maßnahmen der Inklusion
- Aufzeigen der kostengünstigsten Bauvariante
Das Architekturbüro Heske Hochgürtel Lohse aus Lübeck wurde beauftragt. Die Vorentwürfe liegen dem Gebäudemanagement und dem Fachbereich Schule und Sport vor.
In der Variante 1 ist durch das Architekturbüro eine dem Beschluss entsprechende Erweiterung des Raumprogramms im bestehenden Gebäude geplant. Hierbei ist das Dachgeschoss ausgebaut, zwei der erforderlichen Klassenräume befinden sich im DG, zudem die Technikzentrale, ein Abstellraum zur freien Nutzung, zwei WC - Anlagen und ein Flur. Ein weiterer Raum ist als Flurbereich für den 2. baulichen Rettungsweg über eine außen liegende Treppe frei zu halten. Die Gebäudeansicht verändert sich durch die Schaffung von Gauben in den Klassenräumen im DG und die außen liegende Treppe. Das EG wird das bisher vorgestellte Raumkonzept behalten. Hier sind zwei Klassenräume, ein Lehrerzimmer mit Lehrmittelraum, ein separates Büro, Lehrer – WC, Schüler – WC (rollstuhlgerecht), ein Gruppenraum und die Flurbereiche vorgesehen. Die Lehrer erhalten über einen Nebeneinganz Zutritt zum Schulgebäude, die Schüler nutzen den Haupteingang, der eine seitliche Rampe zur Nutzung des Schulgebäudes durch rollstuhlfahrende Schülerinnen und Schüler erhält. Die Möglichkeit zur Installation eines Aufzuges im Haus ist gegeben und würde in dieser Variante den Wegfall des Gruppenraumes nach sich ziehen. Der Aufzug ist in den folgend genannten Kosten nicht enthalten, müsste aber nach den Vorgaben der Bürgerschaft zur Inklusion noch eingeplant werden.
Es entstehen nach Kostenschätzung durch das Architekturbüro folgende Aufwendungen in den Kostengruppen 200 – 700 gem. DIN 276:
KG 200 | Herrichten/Erschließen | 17.850,00 € brutto |
KG 300 | Bauwerk – Baukonstruktion | 1.041.268,80 € brutto |
KG 400 | Bauwerk – Technische Anlagen | 365.851,20 € brutto |
KG 500 | Außenanlagen | 104.832,00 € brutto |
KG 600 | Ausstattung und Kunstwerke | 68.000 € brutto |
KG 700 | Baunebenkosten | 379.922,40 € brutto |
| Summe gesamt brutto KG 200 – 700 | ca. 1.980.000 € brutto |
Die Nettogeschossfläche beträgt 541,20 qm, die Bruttogeschossfläche beträgt 650 qm.
In der Variante 2 ist durch das Architekturbüro eine Erweiterung des Raumprogramms durch Anbau an das bestehende Schulgebäude geprüft worden. Das vorhandene Schulgebäude wurde längsseitig verlängert und mit 2 Klassenräumen, einem Nebenraum, einem Putzmittel – Raum und zwei WC – Anlagen in einem Neubau erweitert. Eine Rampe wird am Nebeneingang des neu zu schaffenden Gebäudeteils errichtet. Im EG des bestehenden Schulgebäudes sind in dieser Variante ebenfalls zwei Klassenräume, ein Lehrerzimmer mit Lehrmittelraum, ein angegliedertes Büro, Flurbereiche, ein Gruppenraum, eine WC – Anlage für Lehrer und ein Schüler – WC (rollstuhlgerecht) vorgesehen. Das DG bleibt in dieser Variante ungenutzt; es besteht kein zweiter baulicher Rettungsweg, da sich alle Kinder im EG aufhalten. Im DG bleibt die Technikzentrale.
Es entstehen nach Kostenschätzung durch das Architekturbüro folgende Aufwendungen in den Kostengruppen 200 – 700 gem. DIN 276:
KG 200 | Herrichten/Erschließen | 17.850,00 € brutto |
KG 300 | Bauwerk – Baukonstruktion | 993.296,08 € brutto |
KG 400 | Bauwerk – Technische Anlagen | 348.995,92 € brutto |
KG 500 | Außenanlagen | 104.832,00 € brutto |
KG 600 | Ausstattung und Kunstwerke | 68.000 € brutto |
KG 700 | Baunebenkosten | 362.418,84 € brutto |
| Summe gesamt brutto KG 200 – 700 | ca. 1.900.000 € brutto |
Die Nettogeschossfläche beträgt 478,60 qm, die Bruttogeschossfläche beträgt 580 qm.
In der Variante 3 ist durch das Architekturbüro eine Erweiterung des Raumprogramms durch Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Schulgebäudes mit vier Klassenräumen, einem Gruppenraum, einem Lehrerzimmer, Büro, Lehrmittelraum, Sanitärbereichen, Putzmittel – Raum und Technikzentrale geprüft worden. Der Neubau ist für die Nutzung durch Rollstuhlfahrer ausgelegt, beinhaltet jedoch keine Kosten für einen Aufzug. (Der Aufzug entfällt im Falle der Planung eines eingeschossigen Gebäudes.)
KG 200 | Herrichten/Erschließen | 90.000,00 € brutto |
KG 300 | Bauwerk – Baukonstruktion | 803.455,00 € brutto |
KG 400 | Bauwerk – Technische Anlagen | 282.295,00 € brutto |
KG 500 | Außenanlagen | 120.000,00 € brutto |
KG 600 | Ausstattung und Kunstwerke | 70.000 € brutto |
KG 700 | Baunebenkosten | 271.437,50 € brutto |
| Summe gesamt brutto KG 200 – 700 | ca. 1.640.000 € brutto |
Die Nettogeschossfläche beträgt 505 qm, die Bruttogeschossfläche beträgt 610 qm.