Vorlage - VO/2014/01986  

Betreff: Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Krabbenhöft, Klaas-Peter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
10.11.2014 
10. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2014 
21. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stiftungshaushalte für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

 

 

1.              für die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.211.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.211.900

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

 

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

881.900

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

904.300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

3.350.400

 

EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

II.

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1

Stelle

 

 

2.              für die Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

328.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

328.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

328.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

327.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

1.800

 

EUR

 

 

 

 

II.

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1

Stelle

 

 

3.              für die Westerauer Stiftung

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

16.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

17.200

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

600

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

16.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

17.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

II.

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

4.              für die Stiftung Kriegsopferdank

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

536.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

536.400

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

532.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

438.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

1.400

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

74.800

 

EUR

 

 

 

 

II.

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

 

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

5.              für die Stiftung Lübecker Wohnstifte

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

896.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

896.700

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

617.700

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

788.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

21.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

201.300

 

EUR

 

 

 

 

II.

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

6.              für die Stiftung Vereinigte Testamente

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.977.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.977.500

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.798.300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.638.900

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

15.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

366.600

 

EUR

 

 

 

 

 

II.

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Siehe  Beschlussvorschlag)

 

 

 

 

Die selbständigen Stiftungen

Begründung

Die selbständigen Stiftungen

 

Heiligen-Geist-Hospital (Stiftung des öffentlichen Rechts)

St.-Johannis-Jungfrauenkloster (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Kriegsopferdank (Stiftung bürgerlichen Rechts)

Lübecker Wohnstifte (Stiftung bürgerlichen Rechts)

Vereinigte Testamente (Stiftung bürgerlichen Rechts)

Westerauer Stiftung (Stiftung bürgerlichen Rechts)

 

werden von der Hansestadt Lübeck -2.280.5 Stiftungsverwaltung- nach den Vorschriften der Gemeindeordnung verwaltet. Grundlegende Rechtsvorschriften bilden darüber hinaus das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr. 4 S. 63), das Stiftungsgesetz in der Fassung vom 07.10.2003 (GVOBl. S. 516) und die Stiftungssatzungen.

 

Die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten o.g. Stiftungen stellen Treuhand-vermögen dar, d.h. die Stiftungen stehen mit ihrem Vermögen nicht im Eigentum der verwaltenden Gemeinde. Der Grundsatz, dass derartiges Stiftungsvermögen der Gemeinde lediglich treuhänderisch zur Verwaltung übergeben und anvertraut ist, erfordert die Aufstellung besonderer Haushalts- oder Wirtschaftspläne mit getrennter Kassenführung und Rechnungslegung.

 

Zum Haushaltsjahr 2015 werden Stiftungshaushalte in „doppischer“ Form zur Beschlussfassung vorgelegt. Für die hier verwalteten Stiftungen gilt die Gemeinde-haushaltsverordnung – Doppik nach § 58 „sinngemäß“. Demnach ist dem Haushaltsplan in Anlehnung an die Haushaltssatzung der Gemeinden ein Vorblatt voranzustellen, auf dem die Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplans, die Ein- und Auszahlungen des Finanzplans sowie etwaige Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen, Kassenkredite und sonstige Bestimmungen festgesetzt werden. Dem Haushaltsplan ist ferner ein Vorbericht beizufügen, in dem dargestellt werden:

 

  • der Stiftungszweck,
  • das Stiftungsvermögen
  • Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen im lfd. Haushaltsjahr sowie
  • Entwicklung der Rücklage und der Schulden der Stiftung.

 

Jede Stiftung unterliegt dem Grundsatz, dass ihr „Grundstockvermögen“ (in der Bilanz auf der Passivseite als Stiftungskapital ausgewiesen) dauerhaft erhalten bleiben sollte. Neben diesem Substanzerhaltungsprinzip kommt den gebildeten Rücklagen besondere Bedeutung zu.

 

  • Zweckrücklage:. Der zeitnahen Verwendungspflicht für die Mittel ist Genüge getan, wenn nach § 58 Nr. 6 AO eine Rücklage, die sogenannte Zweck- oder Projektrücklage, zur nachhaltigen Zweckerfüllung gebildet wird. Dabei ist erforderlich, dass sich das über die Rücklage zu finanzierende Vorhaben bereits konkretisiert hat. Es handelt sich also nicht um eine freie, allgemein zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gebildete Rücklage, sondern um eine projektgebundene, bezogen etwa auf ein Bauvorhaben, ein Veranstaltungsprogramm oder ein langjähriges Förderprogramm.
     

 

  • Freie Rücklage: Daneben gibt es die Rücklagemöglichkeiten gemäß § 58 Nr. 7a AO, die so genannte freie Rücklage. Danach kann die Stiftung bis zu ein Drittel ihres Überschusses über die Einnahmen aus der Vermögenserhaltung sowie bis zu 10 Prozent der zeitnah zu verwendenden Mittel in eine Rücklage einstellen. Die Möglichkeit der Bildung einer freien Rücklage sieht das Steuerrecht vor, um die Leistungsfähigkeit der Stiftung sichern zu können. Aus diesem Grund wird diese Rücklage auch Leistungserhaltungsrücklage genannt. Die Bildung freier Leistungserhaltungsrücklagen ist erforderlich, um inflations- und kapitalmarktbedingte Substanzverluste auszugleichen und die Effizienz der Stiftung auch für die Zukunft sicher zu stellen.

     

Zusammenfassende Wertung:

Mit Vorlage der Haushalte 2015 aller Stiftungen wird das jeweilige Stiftungskapital bei keiner Stiftung entscheidend geschmälert. Lediglich der Haushalt der Westerauer Stiftung konnte in der Planung nicht ganz ausgeglichen werden. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist bei allen Stiftungen noch gegeben. Sorgen bereitet bei allen Stiftungen zunehmend die Entwicklung der letzten Jahre auf dem Kapitalmarktsektor. Erhebliche Einbußen für Festgeldbelegungen mindern die Ertragskraft der Stiftungsvermögen.

 

 

Stiftungshaushalte für das Haushaltsjahr 2015

Anlagen

Stiftungshaushalte für das Haushaltsjahr 2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stiftungshaushalte für das Haushaltsjahr 2015 (11193 KB)