1. Klimaschutzstrategie in Lübeck
Die Lübecker Klimaschutzstrategie basiert auf 4 Säulen:
- Energieverbrauch vermeiden und energiesparende Innovationen einsetzen
- Erneuerbare Energien landschaftsverträglich ausbauen
- Durch geeignete Flächennutzungen Treibhausgase binden
- Flächennutzungen an den Klimawandelanpassen.
Maßnahmen zum Einsparen von Energie und Kohlendioxid wurden im integrierten Klimaschutzkonzept dargestellt. Das Konzept wurde im November 2010 von der Lübecker Bürgerschaft als Handlungsleitfaden für die Stadtverwaltung beschlossen.
Das Konzept verfolgt das Ziel, gemeinsam mit der Politik, der Wirtschaft und den Einwohnern - die lokalen Kohlendioxidemissionen in den Jahren 2010 bis 2015 um mindestens 10 % zu reduzieren.
Der vorgesehene Landschaftsplan „Klimawandel“ stellt einen weiteren Baustein zum kommunalen Klimaschutz dar. Ziel des Landschaftsplans ist es, einen wichtigen Aspekt, der im integrierten Konzept nicht behandelt worden ist, aufzugreifen. Es werden speziell die Landnutzungen in Lübeck daraufhin untersucht, welche Treibhausgas-Einsparpotentiale aktiviert und welche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel ergriffen werden können. Die zu entwickelnden Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen beziehen sich überwiegend auf die großen Freiräume in Lübeck, umfassen jedoch auch Grünflächen und Hochwasserflächen im besiedelten Bereich. Auch der Tourismusentwicklung kommt bei der Anpassung an den Klimawandel eine große Bedeutung zu. Hier soll der Landschaftsplan auch Chancen für die örtliche Tourismusbranche aufzeigen.
Außerdem wird zurzeit eine Klimafunktionsanalyse erstellt, in der die mikroklimatischen Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit der Bewohner/innen im besiedelten Bereich aufgezeigt werden.
Mit den im Landschaftsplan konzipierten Erhaltungsmaßnahmen können 85.750 t CO2-Äquivalent (Treibhausgase)/Jahr gespeichert werden. Durch die geplanten Entwicklungsmaßnahmen können zusätzlich ca. 11.200 t CO2-Äquivalent (Treibhausgase)/Jahr gebunden bzw. die entsprechende Emission vermieden werden.
2. Sachstand
Der erste fachliche Entwurf des Landschaftsplans „Klimawandel in Lübeck“ wurde im Frühjahr 2013 erarbeitet und von Bürgermeister Bernd Saxe im Zusammenhang mit der Bekanntgabe weiterer Fachkonzepte, z.B. des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts und des Wohnungsmarktkonzepts am 28.3.2013 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zu dem damaligen Landschaftsplanentwurf hat im Jahr 2013 bereits eine nicht abschließende innerstädtische Beteiligung stattgefunden.
Im Rahmen des innerstädtischen Abstimmungsprozesses zur Vorlage Zukunftsorientierte Stadtentwicklung Lübeck 2030 - VO/2014/01797 konnten Flächenkonkurrenzen zwischen den Belangen Wohnen, Gewerbe und Klimaanpassung bis auf wenige Ausnahmen zwischen den beteiligten Bereichen Stadtplanung und Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz sowie der KWL aufgelöst werden. Die 3 verbleibenden Konflikte aus dem Prozess sind im Plan 3 des Landschaftsplans markiert.
Der gegenwärtige Landschaftsplanentwurf liegt diesem Bericht als Anlage 2 in digitaler Form bei. Zudem erhält jede Fraktion der Bürgerschaft ein Papierexemplar des Entwurfs.
3. Weiteres Verfahren
Mit dem vorliegenden Bericht sollen die politischen Gremien über den gegenwärtigen Zwischensachstand zum Landschaftsplan im Zusammenhang mit dem Prozess zum Konzept Zukunftsorientierte Stadtentwicklung Lübeck 2030 informiert werden.
Nach der Entscheidung der Bürgerschaft zum Prozess Lübeck 2030 , die zu Beginn 2015 erwartet wird, soll das vollständige gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren zum Landschaftsplan durchgeführt werden. Es werden dabei zunächst die städtischen Bereiche zum aktuellen Entwurf, anschließend die Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Außerdem wird der Plan öffentlich ausgelegt.
Aus diesen Beteiligungen können weitere Änderungen des Entwurfs resultieren.
Mit der abschließenden Beschlussvorlage in den Gremien und der Bürgerschaft ist im 2. Quartal 2015 zu rechnen.
4. Fazit
1. Mit dem für 2015 beabsichtigten Beschluss zum Landschaftsplan „Klimawandel in Lübeck“ wird die Hansestadt Lübeck den Empfehlungen der Klimaanpassungskonzepte der Bundesrepublik, der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Metropolregion Hamburg folgen.
2. Mit dem Landschaftsplan „Klimawandel“ wird die Hansestadt den Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen sowie der Baugesetzgebung nach Berücksichtigung der Belange Klimaschutz und Klimaanpassung gerecht.
3. Im vorliegenden Landschaftsplanentwurf wurden die vom Senat bestätigten Flächen zum Konzept Zukunftsorientierte Stadtentwicklung Lübeck 2030 nachrichtlich übernommen. Die dort verbliebenen Konflikte sind im Plan 3 gekennzeichnet. Die Lösung darüberhinausgehender Konflikte erfolgt im kommenden gesetzlichen Landschaftsplanverfahren.
4. Mit dem Entwurf des Landschaftsplans entstehen keine relevanten Mehrkosten für die Hansestadt.
5. Die Umsetzung neuer Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen erfolgt nur mit Zustimmung der Flächeneigentümer/innen.