Vorlage - VO/2014/01990
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Beschlussvorschlag
Die von der Possehl-Stiftung für den Ankauf eines Konvoluts von Werken des in Lübeck geborenen Künstlers Jakob Mattner angebotene Zuwendung in Höhe von 53.000 EUR wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung Zustimmung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Nicht betroffen |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Jakob Mattner, der 1946 in Lübeck geboren wurde, ist ein mit zahlreichen Auszeichnungen und Stipendien dekorierter Künstler. Die LÜBECKER MUSEEN verfolgen mit dem Ankauf der Werke das Ziel, den mittlerweile renommierten Künstler als Sohn der Hansestadt Lübeck angemessen zu würdigen.
Die Werke des Künstlers sind in vielerlei Hinsicht von Dualität geprägt. Licht und Schatten stehen sich in seinen Bildern oftmals gegenüber, dennoch bilden sie inhaltlich nichts ab, vor dem Auge des Betrachters entstehen zum Teil eisige wie erstarrt wirkende Landschaften, die aber keiner realen Situation entsprechen wollen.
Der Künstler selbst hat in der Zeit von 1967 – 1972 ein Studium der Bildhauerei an der Hochschule der Künste in Berlin abgeschlossen.
Neben der Malerei bestechen seine Skulpturen und seine Werke an öffentlichen Bauten, beispielhaft erwähnt sei hier das Werk „Reflektor“, Deutscher Bundestag, Unter den Linden 71.
Die Möglichkeit zum Erwerb einiger seiner Kunstwerke, stellt eine Bereicherung für die Kunsthalle St. Annen dar, wird auf diese Weise doch auch ein Stück Lübecker Kunstgeschichte dokumentarisch archiviert. Eine Ausstellung seiner Werke wird für 2017 anvisiert, wozu der Künstler eigens eine Lichtarbeit im ersten OG der Kunsthalle St. Annen installieren möchte.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der Zuwendung nicht verbunden. Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren. Die von der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bewilligten Zuwendungen haben in ihrer Summe die Wertgrenze von 500.000 EUR bereits überschritten, somit ist die Bürgerschaft für die Annahme dieser Einzelspende zuständig.
Anlagen
Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2014-09-19 Zuwendungsbescheid (21 KB) |