Vorlage - VO/2014/01957
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Beschlussvorschlag
Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2014
Begründung
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung 2014 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen (VE) zu berichten.
Im 1. Halbjahr 2014 wurden gesamtstädtisch
im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)
über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt 280.162,06 EUR,
im investiven Teil (Finanzplan)
über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 1.041.522,00 EUR,
in den Haushalten der Stiftungen
über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 6.424,76 EUR,
zugestimmt.
Weiterhin werden mit diesem Bericht die noch ausstehenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen für das 2. Halbjahr 2013 nachträglich zur Kenntnisnahme gereicht und die Berichterstattung für das Haushaltsjahr 2013 somit abgeschlossen.
Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.
Anlagen
Einzelaufstellungen üpl. / apl. Bewilligungen nebst Begründungen
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1 | öffentlich | 1. Halbjahr 2014 (46 KB) |