Vorlage - VO/2014/01957  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2014 - 1. Halbjahr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Ziebert, Benjamin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
11.11.2014 
20. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Halbjahr 2014

Berichterstattung gem

Beschlussvorschlag

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2014

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung 2014 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs

Begründung

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung 2014 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen (VE) zu berichten.

 

Im 1. Halbjahr 2014 wurden gesamtstädtisch

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt                  280.162,06  EUR,

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt               1.041.522,00  EUR,

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt                      6.424,76  EUR,

zugestimmt.

 

Weiterhin werden mit diesem Bericht die noch ausstehenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen für das 2. Halbjahr 2013 nachträglich zur Kenntnisnahme gereicht und die Berichterstattung für das Haushaltsjahr 2013 somit abgeschlossen.

 

Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

Einzelaufstellungen üpl

Anlagen

Einzelaufstellungen üpl. / apl. Bewilligungen nebst Begründungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Halbjahr 2014 (46 KB)