Vorlage - VO/2014/02125  

Betreff: Benennung der Abgeordneten und Gäste für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetags
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 (offen)   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Für die 38

Beschlussvorschlag

Für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetags vom 09. – 11. Juni 2015 in Dresden wird für die Hansestadt Lübeck

als Abgeordnete / r                                                                       N.N.

und als stellvertretende / r Abgeordnete / r                            N.N.

benannt;

als nicht stimmberechtigte Gäste werden entsandt: N.N.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Hansestadt Lübeck

Ergebnis wird nachgereicht

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: Satzung des Deutschen Städtetags

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Reisekosten

 

 

 

 

Die 38

Begründung

Die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetags findet vom

09. – 11. Juni 2015 in Dresden statt.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung kann die Hansestadt Lübeck unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl zwei Abgeordnete entsenden. Des Weiteren können weitere TeilnehmerInnen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsendet werden.

Es kommen dafür vor Allem an den Themen der Hauptversammlung besonders interessierte Persönlichkeiten aus den Vertretungskörperschaften in Betracht

Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages bittet die Mitgliedsstädte, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.

Neben den zu benennenden Abgeordneten sind die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetags kraft Satzung stimmberechtigt; für die Hansestadt Lübeck handelt es sich um Herrn Bürgermeister Saxe.

Die Benennungen erfolgen auf Vorschlag der Fraktionen.

 

 

 


Anlagen