Auszug - Aufhebung/Änderung von abgabenrechtlichen Satzungen: a) Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Hansestadt Lübeck oder alternativ b) Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde   

11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 10.11
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:01 - 21:30 Anlass: Sitzung
VO/2014/02157 Aufhebung/Änderung von abgabenrechtlichen Satzungen:

a) Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Hansestadt Lübeck oder alternativ

b) Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Bürgermeister Bernd Saxe
2. Senator/in Sven Schindler
Federführend:1.220 - Steuern Beteiligt:2.830 - Kurbetrieb Travemünde
Bearbeiter/-in: Krawetzke, Annabell   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es sprechen BM Lüttke, BM Howe, BM Mählenhoff und erneut BM Lüttke

 

Es sprechen BM Lüttke, BM Howe, BM Mählenhoff und erneut BM Lüttke.

Dieser To-Punkt wurde gemeinsam mit To-Punkt 10

 

Dieser To-Punkt wurde gemeinsam mit To-Punkt 10.17 beraten.

 

Beschluss:

 

Alternative a)

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2011 wird beschlossen.

 

 

Alternative b)

Die als Anlage 3 beigefügte 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde wird beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis zu Vorschlag a):

Abstimmungsergebnis zu Vorschlag a):

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              47

Nein-Stimmen:              2

Enthaltungen:              0

 

 

 

 

 

Damit ist die Abstimmung über Variante b) überflüssig.

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.