Vorlage - VO/2014/02003
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Beschlussvorschlag
Die von der Possehl-Stiftung als Zuschuss gewährte Zuwendung zur Förderung des Ausstellungsprojektes – Lübeck 1500, Kunstmetropole im Ostseeraum – in Höhe von 200.000 EUR wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt- und Steuerung Zustimmung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Nicht betroffen |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Um die öffentliche und mediale Aufmerksamkeit für das Museumsquartier St. Annen dauerhaft zu sichern, wird der Museumsverbund in den kommenden Jahren einen starken Fokus auf dessen Ausstellungen und wertvollen Sammlungsbestände legen. Ein willkommener Anlass hierfür bietet sich bereits im Jahr 2015, in dem St. Annen gleich zwei Ereignisse feiern kann: das 500-jährige Bestehen des Klosters sowie dessen 100-jährige Nutzung als Museum.
Zu diesem Doppeljubiläum soll eine Ausstellung zur großen Bedeutung des Hansestadt Lübeck als Kunstmetropole um 1500 realisiert werden, für die Lübecker Kunstwerke aus aller Welt für einige Monate wieder in die Stadt geholt und gemeinsam mit Exponaten aus den Beständen des St. Annen Museums präsentiert werden. Mit den kuratorischen Arbeiten zu dem Projekt konnten im Jahr 2013 zwei renommierte Wissenschaftler beauftragt werden, die mit der Entwicklung des Ausstellungskonzeptes begonnen haben und im November 2013 einen Workshop mit Experten aus anderen Museen Deutschlands und Europa durchgeführt haben, um dem überregionalen Anspruch des Projektes Rechnung zu tragen.
Die Possehl-Stiftung konnte von der Bedeutung des Projektes für die Hansestadt Lübeck überzeugt und für eine Förderung gewonnen werden.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der Zuwendung nicht verbunden.
Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren. Die von der Possehl-Stiftung für das Jahr 2015 bewilligten Zuwendungen haben in Ihrer Summe die Wertgrenze von 500.000 EUR bereits überschritten, somit ist die Bürgerschaft für die Annahme dieser Einzelspende zuständig.
Anlagen
Zuwendungsbescheid der Possehl-Stiftung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2014-09-30 Zuwendungsbescheid Possehl (29 KB) |