Vorlage - VO/2014/02184
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Beschlussvorschlag
Der Antrag TOP 5.18, VO/2014/02139 wird um folgenden weiteren Text ergänzt:
Die Hauptsatzung der Bürgerschaft soll wie folgt geändert werden:
Es wird ein Passus neu aufgenommen, der regelt, dass bei Besetzungen städtischer Aufsichtsratsmandate das Vorschlagsrecht für die der Hansestadt Lübeck zustehenden Aufsichtsratsmandate nach dem Verfahren gemäß Sainte-Laguë/Schepers auf die Fraktionen verteilt wird. Die Verteilung des Vorschlagsrechts soll sich auf die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmandate beziehen, und nicht auf jeden Aufsichtsrat einzeln. Das Verteilungsverfahren soll sich an den Regelungen in der Gemeindeordnung über das Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitze orientieren (§ 46 Abs. 5 Gemeindeordnung).
Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Sitzung der Bürgerschaft im Januar 2015 einen Entwurf für eine Änderung der Hauptsatzung der Bürgerschaft vorzulegen. Das Vorschlagsrecht für die durch diesen Antrag erforderliche Neuwahl von Aufsichtsräten soll unbeschadet einer bereits erfolgten Ergänzung der Hauptsatzung bereits nach dem vorgenannten Modell erfolgen.
Begründung
Anlagen