Vorlage - VO/2014/02027
|
Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung über 15.000 Euro für die Anschaffung eines Mobiles Klassenzimmers (Kurssatz Notebooks) für die VHS-Deutschkurse wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
|
|
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 15.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 4.417.709,99 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 15.000,00 Euro zuständig.
Die Spende ist vorgesehen für die Anschaffung von Notebooks („Mobiles Klassenzimmer“) inkl. Rollwagen. Insbesondere für die Nutzung in den Deutschkursen (Integrationskurse und Alphabetisierungskurse) soll über „mobile Klassenzimmer“ u. a. das Internet mit inzwischen gut aufbereiteten Unterrichtsmedien in den Unterricht integriert werden.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht.
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | Finanzielle AuswirkungenVO201402027 (70 KB) |