Vorlage - VO/2014/02166
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Beschlussvorschlag
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Integrationsfonds einzurichten.
2. Der Verwendungszweck des Integrationsfonds dient der Umsetzung des Lübecker Integrationskonzeptes.
3. Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich an dem Integrationsfonds mit einem Eigenanteil von mindestens 50.000 € jährlich. Weitere Mittel werden durch die Akquise von Fördermitteln aus ESF, Bund und Land eingeworben. Stiftungen, IHK, Handwerkskammer und weitere in Frage kommende Sponsoren werden eingeladen und gebeten, sich an dem Integrationsfonds zu beteiligen. Öffentlich finanzierte Trägerorganisationen von Maßnahmen zur Integration sind ebenfalls einzubinden. Für eingeworbene, nicht öffentliche Drittmittel zur Finanzierung des Integrationsfonds, leistet die Hansestadt Lübeck auf diese Drittmittel für den Integrationsfonds einen jährlichen Bonus von 5 %, höchstens jedoch 25.000,00 Euro jährlich.
4. Aus dem Integrationsfonds wird die Einrichtung eines Sprach- und KulturmittlerInnen-Pools als erste Maßnahme finanziert.
Hierbei wird sichergestellt, dass Einrichtungen, die über kein Budget für Übersetzungsleistung verfügen, diesen Pool ebenfalls nutzen können, indem die Kosten durch den Integrationsfonds übernommen werden können.
5. Der Integrationsfonds ist im Haushalt zu verankern. Die haushaltsmäßige Ordnung ist herzustellen.
6. Die Steuerungsgruppe „Integration“ ist bei der Mittelvergabe zu beteiligen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen