Auszug - Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck  

11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 10.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:01 - 21:30 Anlass: Sitzung
VO/2014/01810 Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Klaus, Peggy
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Senatorin Borns gibt folgende Änderung zu Protokoll:

Senatorin Borns gibt folgende Änderung zu Protokoll:

 

Am 07.10.2014 wurden die Änderungen der Kita-Entgelte im Hauptausschuss beschlossen, ohne Erhöhung der Verpflegung.

Die Vorlage VO/2014/02086 Lieferung von Tiefkühlware für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen bei der Hansestadt Lübeck musste nach Hinweisen des RPA geändert werden (Kostenneutralität – Erhöhung der Elternbeiträge) und konnte erst am 25.11.2014 im Hauptausschuss am 25.11.2014 beschlossen werden und konnte zeitlich nicht mehr in die vorliegende Vorlage  VO/214/01810 eingearbeitet werden.

 

Ersetze in Anlage 3 , Seite 3                                          b) 55,00 EUR statt 50,00 EUR

c) 4,50 EUR   statt 4,00 EUR

BM Stabe nimmt an der Bürgerschaftssitzung teil ( 16:08 Uhr)

 

 

 

Dieser TO-Punkt wurde gemeinsam mit TO-Punkt 10.17 beraten.

 

 

BM Stabe nimmt an der Bürgerschaftssitzung teil ( 16:08 Uhr).

 

 

 

Beschluss:

Die 9. Änderung der Entgeltordnung vom 28.02.05 in der Fassung des 8. Nachtrags vom 14.10.2013 wird für das Kindergartenjahr 2015/2016 gemäß der Anlage 3 beschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung:

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              47

Nein-Stimmen:              2

Enthaltungen:              0

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.