Vorlage - VO/2014/01810  

Betreff: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Klaus, Peggy
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
02.10.2014 
10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
07.10.2014 
19. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkung
Begründung
Synopse
Stellungnahme Frauenbüro

Die 9

Beschlussvorschlag

Die 9. Änderung der Entgeltordnung vom 28.02.05 in der Fassung des 8. Nachtrags vom 14.10.2013 wird für das Kindergartenjahr 2015/2016 gemäß der Anlage 3 beschlossen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppe:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppe:

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

 

1.201    - Haushalt und Steuerung

1.300   - Recht (hinsichtlich der Entgeltordnung)

1.160   - Frauenbüro

4.041.3-Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen

Stadtelternvertretung

 

1.201   - Haushalt und Steuerung – Anregungen eingearbeitet; grundsätzlich hält der Bereich Haushalt und Steuerung die Anhebung für zu gering

1.300   - Recht – keine rechtlichen Bedenken

1.160   - Frauenbüro – siehe Stellungnahme anbei Anlage 4

4.041.3 – Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen – Zustimmend mit der Maßgabe, dass der Mehraufwand ausgeglichen wird 

Stadtelternvertretung – Erhöhung angemessen und zumutbar

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung erforderlich und von der Verwaltung alle zwei Jahre gefordert.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

vorgehaltene Leistungen. Die Gebühren- und Entgelttarife sind regelmäßig auf ihren Kostendeckungsgrad zu überprüfen. Es besteht die Vorgabe, die Einnahmesituation des Bereiches zu verbessern.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Siehe Anlage 2

Begründung

Siehe Anlage 2

 

 

Synopse siehe Anlage 3

Anlagen

Synopse siehe Anlage 3             

Stellungnahme Bereich Frauenbüro siehe Anlage 4

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkung (13 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (28 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Synopse (33 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Stellungnahme Frauenbüro (27 KB)