Auszug - Bericht zum Kommunalen Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck  

11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 8.14
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 27.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:01 - 21:30 Anlass: Sitzung
VO/2014/01993 Bericht zum Kommunalen Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Seeberger, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Bürgerschaftsbeschluss zum: Kommunalen Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck, vom 23.02.2012

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck, als prozesshaftes Beteili-

    gungsverfahren, wird als ganzheitlicher Orientierungsrahmen für die zukünftige Integra-

    tionsarbeit Lübecks beschlossen, seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen,

    Maßnahmen und Projekten, zu berücksichtigen.

 

2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist angesichts der

    Komplexität des Themas, als sich entwickelnder und langfristiger Prozess angelegt. Die

    Leit- und Teilziele sind den sich wandelnden Bedingungen anzupassen.

 

3. Um die Leit- und Teilziele des Integrationskonzeptes zu erreichen, sind Maßnahmen

oder Projekte zu entwickeln. Dieser Prozess erfolgt unter Einbindung der ‚Steuerungs-gruppe Integration’ und der zuständigen Fachausschüsse. Die umzusetzenden Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. 

 

4. Die dreimal jährlich tagende ‚Steuerungsgruppe Integration’, unter Federführung des

Senators für Wirtschaft und Soziales, sollte um VertreterInnen aller Fachbereiche

der Verwaltung, sowie um die Kompetenz einer Vertreterin  bzw. eines Vertreters

der Migrationsfachdienste erweitert werden.

 

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Sichtbarkeit und Steuerung des Integrations-

    prozesses, ein Integrations-Monitoring auf der Basis der Leit- und Teilziele zu entwickeln.

    Die ‚Stabsstelle Integration’ fertigt im Abstand von zwei Jahren einen indikatorenge-

    stützten, fachbereichsübergreifenden Integrationsbericht für die Bürgerschaft.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis