Vorlage - VO/2014/01951  

Betreff: Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Malner, Frank
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
10.11.2014 
08. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
11.11.2014 
20. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
KL EP
KL FP

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetz:

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2015  wie folgt festgesetz:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von                             1.974.700 €
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von               1.974.700 €

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von                                                   0 €

 

im Finanzbetrag mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von                            1.912.900 €
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von                            1.846.200 €
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit                                     400 €

 

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanztätigkeit                                                             96.700 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung zur Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Niicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: :  § 98 Abs 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lübeck verwaltet

Begründung

Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2015 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil des Produkthaushaltsseite des Lübecker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2015, Band I, verwiesen.

 

 

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KL EP (57 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich KL FP (67 KB)