Vorlage - VO/2014/01899
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Beschlussvorschlag
Dem Bürgermeister wird empfohlen, die als Anlage beigefügte geänderte Stadtverordnung zur Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck zu erlassen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes S.-H. (zustimmend) Städteverband S.-H. (zustimmend) 1.300 - Recht (Änderungen wurden übernommen) |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Es geht lediglich um die Änderung einer bestehenden Verordnung; eine Beteiligung ist somit entbehrlich. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Am 27.09.2001 (vgl. Niederschrift über die Sitzung der Bürgerschaft Nr. 33/1998 – 2003; Drucksache Nr. 320; TOP 11.6) hat die Bürgerschaft einstimmig beschlossen, die Stadtverordnung zur Bekämpfung von Ratten zu erlassen.
Herr Bürgermeister Saxe hat darauf hin mit Datum vom 06.11.2001 (veröffentlicht in der Lübecker Stadtzeitung am 13.11.2001) die Satzung erlassen.
Gesetzliche Änderungen machen nunmehr eine Anpassung dieser Verordnung erforderlich. Es dürfen insbesondere nur noch bestimmte Rattenbekämpfungsmittel von Eigentümerinnen und Eigentümern verwendet werden, die nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Eine Musterverordnung ist mit einem Juristen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung erarbeitet worden.
Als Anlage ist die auf die Hansestadt Lübeck angepasste Verordnung beigefügt.
Anlagen
Rattenbekämpfungsverordnung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | RattenbekämpfungsVO_2014 (76 KB) |