Vorlage - VO/2014/01899  

Betreff: Stadtverordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.530 - Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Schultz, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
04.11.2014 
10. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
RattenbekämpfungsVO_2014

Dem Bürgermeister wird empfohlen, die als Anlage beigefügte geänderte Stadtverordnung zur Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck zu erlassen

Beschlussvorschlag

Dem Bürgermeister wird empfohlen, die als Anlage beigefügte geänderte Stadtverordnung zur Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck zu erlassen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes S.-H. (zustimmend)

Städteverband S.-H. (zustimmend)

1.300 - Recht (Änderungen wurden übernommen)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Es geht lediglich um die Änderung einer bestehenden Verordnung; eine Beteiligung ist somit entbehrlich.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Am 27

Begründung

Am 27.09.2001 (vgl. Niederschrift über die Sitzung der Bürgerschaft Nr. 33/1998 – 2003; Drucksache Nr. 320; TOP 11.6) hat die Bürgerschaft einstimmig beschlossen, die Stadtverordnung zur Bekämpfung von Ratten zu erlassen.

 

Herr Bürgermeister Saxe hat darauf hin mit Datum vom 06.11.2001 (veröffentlicht in der Lübecker Stadtzeitung am 13.11.2001) die Satzung erlassen.

Gesetzliche Änderungen machen nunmehr eine Anpassung dieser Verordnung erforderlich. Es dürfen insbesondere nur noch bestimmte Rattenbekämpfungsmittel von Eigentümerinnen und Eigentümern verwendet werden, die nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Eine Musterverordnung ist mit einem Juristen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung erarbeitet worden.

Als Anlage ist die auf die Hansestadt Lübeck angepasste Verordnung beigefügt.

 

 

Rattenbekämpfungsverordnung

Anlagen

Rattenbekämpfungsverordnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich RattenbekämpfungsVO_2014 (76 KB)