Vorlage - VO/2014/02026  

Betreff: Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 20.500 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.403 - Volkshochschule Bearbeiter/-in: Juhlke, Bettina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
20.11.2014 
8. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013-2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2014 
21. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle AuswirkungenVO201402026

Die Geldspende der Possehl-Stiftung über 20

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung über 20.500 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck wird angenommen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II

Begründung

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 20.500,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 4.402.709,99 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 20.500,00 Euro zuständig.

 

Bei der Spende handelt es sich um einen Zuschuss für die Durchführung eines zweijährigen berufsbegleitenden VHS-Kursangebotes, in dem sich Interessierte mit Hauptschulabschluss auf die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb des Mittleren Schulabschlusses im Frühjahr 2016 vorbereiten können. Ohne diese Zuwendung würden sich die Teilnahmeentgelte um fast 100% erhöhen.

 

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der

Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

 

Folgeaufwendungen entstehen nicht.

Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle AuswirkungenVO201402026 (54 KB)