Vorlage - VO/2014/02060
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Beschlussvorschlag
Die Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 200.000 € zur Unterstützung des Lübecker Bildungsfonds wird gem. § 76 Abs. 4 GO angenommen,.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeiten aus. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2014 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepakets eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trägt in diesem Jahr die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck mit einem Betrag von 200.000 € bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 11.09.2014 mitgeteilt.
Mit der Spende über 200.000 € erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 648.239,77 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 200.000 € zuständig.
Anlagen
keine