Vorlage - VO/2014/02034  

Betreff: Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Waschkau, Karin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
10.11.2014 
08. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.11.2014 
21. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2014 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
LA EP
LA FP

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

Beschlussvorschlag

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           10.500,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             10.500,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                 0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                              0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                            3.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          10.500,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur     Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung
Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Die Hansestadt Lübeck, Fachbereich Kultur und Bildung, verwaltet neben den Stiftungen „Haus der Jugend“ und der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck die Stiftung „Lübecker Altstadt“

Begründung

 

Die Hansestadt Lübeck, Fachbereich Kultur und Bildung, verwaltet neben den Stiftungen „Haus der Jugend“ und der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck die Stiftung „Lübecker Altstadt“.

Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr. 4 S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

 

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle einer Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich.

 

Im Gegensatz zu den Vorjahren legt die Stiftung „Lübecker Altstadt“ den Haushaltsplan 2015 in einer eigenen Vorlage und nicht mehr zusammen mit den Haushaltsplänen der Stiftung „Haus der Jugend“ und der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck vor. Die Haushaltspläne der Stiftungen „Haus der Jugend“ und Kulturstiftung Hansestadt Lübeck werden in gesonderten Vorlagen in die Gremien gegeben.

 

 

2 Tabellen

Anlagen

 

2 Tabellen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich LA EP (57 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich LA FP (71 KB)