Vorlage - VO/2014/02034
|
Beschlussvorschlag
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
im Ergebnisplan mit
- einem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.500,-- Euro
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.500,-- Euro
- einem Jahresüberschuss von 0,-- Euro
- einem Jahresfehlbetrag von 0,-- Euro
im Finanzplan mit
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.600,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.500,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0,-- Euro
Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Nicht betroffen |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Hansestadt Lübeck, Fachbereich Kultur und Bildung, verwaltet neben den Stiftungen „Haus der Jugend“ und der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck die Stiftung „Lübecker Altstadt“.
Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr. 4 S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.
Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle einer Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich.
Im Gegensatz zu den Vorjahren legt die Stiftung „Lübecker Altstadt“ den Haushaltsplan 2015 in einer eigenen Vorlage und nicht mehr zusammen mit den Haushaltsplänen der Stiftung „Haus der Jugend“ und der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck vor. Die Haushaltspläne der Stiftungen „Haus der Jugend“ und Kulturstiftung Hansestadt Lübeck werden in gesonderten Vorlagen in die Gremien gegeben.
Anlagen
2 Tabellen
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
![]() |
1 | öffentlich | LA EP (57 KB) | ||
![]() |
2 | öffentlich | LA FP (71 KB) |